Schafherde
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Herdenschutz

Schuler glaubt es nun auch

Die Bauernvertreter haben sich seit Jahren den Mund fusselig geredet und erklärt, dass in Südtirol Herdenschutz nicht möglich ist. Jetzt glaubt es auch Landesrat Schuler.
Von
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Astrid Tötsch16.05.2023
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Vom Saulus zum Paulus – so lässt sich die 180-Grad-Wende der Landesregierung in Sachen Herdenschutz wohl am treffendsten beschreiben. Hat der für Berglandwirtschaft zuständige Landesrat Arnold Schuler noch vor wenigen Monaten erklärt, dass man Herdenschutz – wo möglich – umsetzen müsse, schon allein um das Gutachten seitens des Höheren Instituts für Umweltschutz und -Forschung (ISPRA) zu erhalten, hört man seit Kurzem ganz andere Töne. In der heutigen (16. Mai) Sitzung der Landesregierung wurden zwei Beschlussanträge genehmigt, welche von Landesrat Schuler eingebracht wurden. Zum einen wird festgestellt, dass Herdenschutz auf den Südtiroler Almen in den allermeisten Fällen nicht möglich ist. Daraus wiederum folgt der Rechtsanspruch auf Schadensersatz, falls Haustiere gerissen werden. Wie Landeshauptmann Arno Kompatscher im Rahmen der anschließenden Pressekonferenz mitteilte, bliebe es der öffentlichen Verwaltung verwehrt, Schadensersatz zu leisten für den Fall, dass Herdenschutzmaßnahmen möglich wären. Sowohl der Rechnungshof als auch die zuständigen Gerichte würden wohl zur Erkenntnis kommen, dass für diesen Fall finanzielle Kompensationen nicht geleistet werden dürften. Nicht nur politisch, auch auf Basis einer wissenschaftlichen Expertise habe man mit diesem Beschluss festgestellt, dass der Herdenschutz in der notwendigen Form auf Südtirols Almen zum überwiegenden Teil nicht möglich bzw. nicht umsetzbar ist, wenn die Kosten für die Maßnahmen den Wert der zu schützenden Tiere übersteigt oder wie Landeshauptmann Kompatscher erklärte „wirtschaftlich nicht zumutbar ist“.
 
 

Förderungen und Entschädigungen 

 
Wie es in der Pressemitteilung des Landes heißt, sei zudem auch die Wirksamkeit solcher langen Zäune in Frage zu stellen, besonders wenn diese Wanderwege queren und sie für Wandernde und Radfahrende immer wieder geöffnet werden müssen. Wildtiere werden durch lange Zäune in ihrem Wanderverhalten eingeschränkt, auch das Landschaftsbild leide. Für die Haltung von Herdenschutzhunden gelten genaue Vorgaben, für eine effiziente Behirtung zum Schutz vor Großraubwild brauche es zwei Personen und geeignete Unterkünfte in der Nähe der Weide. Kann ein Herdeneigentümer diese Gegebenheiten auf seiner Alm erkennen, hat er mit Verweis darauf Anrecht auf Beiträge im Fall von Schäden durch Großraubwild bzw. geschützte Tiere. Von einer Entschädigung ausgenommen sind Schäden an Fahrzeugen infolge von Unfällen mit Großraubwild.
Gefördert werden künftig außerdem auch Vorbeugemaßnahmen wie die Anbringung von (Weide-)Schutzzäunen nicht mehr nur auf der Alm, sondern auch bei Haltung im Heimbetrieb. Diese Zäune müssen Mindestkriterien erfüllen (1,20 Meter Höhe, 3000 Volt Spannung bzw. 2 Meter Höhe für Wildschutzzäune), ihre Länge ist je nach Größe der Herde festgelegt.
Richten Wildtiere – jagdbare und geschützte Tiere – Schäden an Tieren oder geschützten Kulturen an, gibt es Entschädigungen, die beispielsweise bei geschützten Bienenständen bis zu 100 Prozent ausmachen können, in anderen Fällen mindestens 40 Prozent des anerkannten beziehungsweise beweisbaren Schadens. Neu sind Entschädigungen für Ernteausfälle, die Vögel im Obst- und Weinbau anrichten, allerdings beschränkt auf einen 30 Meter breiten Streifen neben dem Wald.
Die Anträge sind im Amt für Jagd und Fischerei in der Landesabteilung Forstwirtschaft einzureichen. Auf den Landeswebseiten gibt es Informationen und Formulare für die Anträge.

 

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Kommentare

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Dietmar Nußbaumer 16.05.2023, 19:52

Immerhin, rechtzeitig zu den Wahlen.

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G. P. 16.05.2023, 20:42

Hahaha ... Arnold Schuler. Ach ja, stehen ja Wahlen an ...

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Günther Alois Raffeiner 17.05.2023, 08:10

Die WENDEHÄLSE vor den Landtagswahlen.Schuler und Kompatscher,welch Wunder ist plötzlich geschehen? STIMMENANGST????

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Michael Bockhorni 17.05.2023, 08:26

"Für die Haltung von Herdenschutzhunden gelten genaue Vorgaben, für eine effiziente Behirtung zum Schutz vor Großraubwild brauche es zwei Personen und geeignete Unterkünfte in der Nähe der Weide. Kann ein Herdeneigentümer diese Gegebenheiten auf seiner Alm erkennen, hat er mit Verweis darauf Anrecht auf Beiträge im Fall von Schäden durch Großraubwild bzw. geschützte Tiere." Was für Gegebenheiten sind gemeint? der wichtigste Punkt dieses Gesetzes ist unklar wiedergegeben. Das nicht Zäune sondern Herdeschutzhunde der für Südtiroler Verhältnisse adäquate Schutz sind, ist allen fachlich versierten Personen schon lange bekannt. Sind dafür Förderungen vorgesehen?

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Arne Saknussemm 17.05.2023, 09:03

Wenn man etwas lange genug behauptet, stimmt es irgendwann, oder?
Es wird noch soweit kommen, daß man eine Entschädigung dafür bekommt, daß einem die Spatzen die Kirschen vom Baum fressen.
Schwache und opportunistische Politiker, genau sowas braucht man!

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Robert Zagler 17.05.2023, 17:51

Wer ist Schuld dass Nutztiere auf den Almen gerissen werden? Die Viehhalter, denen von der Politik versucht wurde unverhältnismäßige Schutzmethoden aufzuzwingen, die weit über der Kostennutzungsrechnung liegen oder doch etwa die Politik die, die Ansiedlung von Wolf und Bär bis heute forciert hat und dafür grade stehen sollte!
...ich sage sollte, den die Entschädigung zahlen nicht die Politiker, die zahlen wir Steuerzahler!

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