Chronik | Aus Rom

Neuerungen bei Sprachgruppenerklärung

Künftig kann die Zugehörigkeitserklärung über die peripheren Friedensgerichte abgewickelt werden. Gleichzeitig ist sie auch für ausländische Mitbürger zugänglich.

Wer nach Herbst 2013 seine Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung abgeben oder die Bescheinigung abholen wollte, musste dafür nach Bozen ins Landesgericht pilgern. Am 13. September 2013 waren die Außenstellen des Landesgerichts geschlossen und die Dienste somit zentral in die Landeshauptstadt verlegt worden. “Das führte zu einem gewaltigen Zeitaufwand für die BürgerInnen in der Peripherie und im ländlichen Raum”, so die SVP-Parlamentarier Renate Gebhard und Albrecht Plangger. Auf Druck der Südtiroler Abgeordneten und der 6-er-Kommission unter Senator Francesco Palermo genehmigte nun der Ministerrat ein entsprechendes Dekret. Dieses wird es in Zukunft ermöglichen, die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung über die Friedensgerichte in Brixen, Bruneck, Meran, Neumarkt, Schlanders und Sterzing abzuwickeln. “Nun wird diese bürokratische Angelegenheit also wieder ‘bürgernhäher’”, freuen sich Gebhard und Plangger. Die Schließung der Außenstellen des Landesgerichts seien nämlich “ein herber Rückschritt für die Gerichtsdienste in der Peripherie” gewesen. In Absprache zwischen dem Landesgericht – wo die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärungen liegen – und der Region, welche für die Friedensgerichte zuständig ist sowie dem Gemeindenverband solle jetzt schnellstmöglich die organisatorischen Voraussetzungen für die konkrete Anwendung der neuen Durchführungsbestimmung geschaffen werden.

Gleichzeitig können künftig auch alle EU-Bürger sowie Nicht-EU-Bürger mit ständiger Aufenthaltsgenehmigung die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung abgeben. “Diese Anpassung ist aufgrund der Vorgaben des EU-Rechts notwendig geworden”, schreiben Senator Karl Zeller und der Abgeordnete Daniel Alfreider in einer Aussendung. Demnach habe der genannte Personenkreis grundsätzlich Zugang zu den nicht hoheitlichen öffentlichen Stellen. Mit einer Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung ist die Sache aber noch nicht erledigt. “Dafür muss aber natürlich auch der Zweisprachigkeitsnachweis erbracht werden”, stellen die beiden Parlamentarier klar.