Chronik | Sanität

Unwahrheiten

Im Sinne des Pressegesetzes vom 8. Februar 1948, Nr. 47, Art. 8, verlangt der Südtiroler Sanitätsbetrieb folgende Richtigstellung.
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Foto: Südtiroler Sanitätsbetrieb
Der am 18.05.2020 auf dem Online-Portal salto.bz veröffentlichte Artikel mit dem Titel „Strafaktion“ enthält gleich mehrere Unwahrheiten. Diese beginnen bereits mit den Behauptungen im Titel und im Vorspann.
Der Vertrag mit Gernot Walder ist gar nicht gekündigt worden, es kann sich also gar nicht um eine „Strafaktion“ vonseiten des Südtiroler Sanitätsbetriebes handeln. Damit entbehrt die zentrale Aussage des Artikels jeder Grundlage.
Vielmehr war die Lieferung von Abstrichen an das Labor von Gernot Walder ausgesetzt worden. Der Grund: Die beiden Vertragsparteien befanden sich in einer Nachverhandlungsphase, da der verlangte Preis pro untersuchten Abstrich, den das Labor von Gernot Walder verlangte, weit über den mittlerweile von anderen Laboren aufgerufenen durchschnittlichen Marktpreis lag.
Da sich in den vergangenen Wochen der Kreis der Anbieter von PCR-Tests erweitert hat, sind auch die Preise gesunken. Als öffentlicher Betrieb war der Südtiroler Sanitätsbetrieb geradezu verpflichtet, dieser Preisentwicklung Rechnung zu tragen und auch andere – günstigere – Anbieter in Betracht zu ziehen und gleichzeitig in Nachverhandlungen mit Anbietern zu gehen, deren Preise weit oberhalb des üblichen Marktpreises liegen.
Salto.bz hat bereits in vergangenen Artikeln, bei denen der Südtiroler Sanitätsbetrieb im Zentrum stand, Falschaussagen getätigt. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb erwartet sich, dass diese Richtigstellung genauso an prominenter Stelle platziert wird, wie der ursprüngliche Artikel.
 
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Peter A. Seebacher
Abteilung Kommunikation Südtiroler Sanitätsbetrieb
 
 
Das Pressegesetz verpflichtet Salto.bz zum Abdruck dieser Richtigstellung unabhängig vom Inhalt und Wahrheitsgehalt.
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb hat den Vertrag mit der „Walder Labor GmbH“ am 31. März 2020 zur Auswertung von mindesten 100 molekularen Nachweistests Sars-CoV-2 PCR zum Preis von 105 Euro pro Test abgeschlossen (Beschluss Nr. 216/2020).
Am 21. April 2020 hat der Sanitätsbetrieb diesen Vertrag mit einem neuen Beschluss (Nr. 237/2020) abgeändert. Dabei wurden die täglichen Tests auf „bis zu 300“ erhöht. Der Preis blieb dabei unverändert.
Der Verfahrenverantwortliche beider Verträge ist der zuständige Direktor der Betriebsabteilung des Südtiroler Sanitätsbetriebes Martin Matscher. Abteilungsleiter Matscher schreibt am 14. Mai 2020 folgende Email an den Brunecker Laborchef, Peter Santer, der für die Übermittlung der Tests nach Osttirol zuständig ist.
 
„Guten Morgen,
Generaldirektor Florian Zerzer hat mich gestern Abend beauftragt, den Vertrag mit dem Labor Dr. Gernot Walder aufzulösen und einen neuen Vertrag mit PharmGenetix GmbH in Salzburg zum Ankauf von bis zu 300 Tests pro Tag abzuschließen.
Ich ersuche daher bitte ab morgen keine Abstriche mehr an das Labor von Dr. Walder zu senden. Danke.
Schöne Grüße
Martin Matscher“
 
 
Salto.bz nimmt zur Kenntnis, dass man diese Vorgangsweise im Südtiroler Sanitätsbetrieb jetzt „Nachverhandlungen“ nennt, bleibt aber bei seiner Darstellung.
 
Christoph Franceschini
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Martin Sitzmann Di., 19.05.2020 - 13:03

Die Verantwortlichen des Sanitätsbetriebes scheinen in einer Blase zu leben: "Wir machen nichts falsch, wir können das gar nicht...".
Dass sie aber immer unglaubwürdiger werden, scheinen sie nicht einmal wahrzunehmen.
Keine Ahnung, ob da nicht intern oder von der Landespolitik aus einmal auf den Tisch gehauen wird. Südtirol ist immer noch monarchisch geprägt, aus k.+k.-Zeit und Durnwalder-Ära.
Christoph Franceschini, es war die goldrichtige Entscheidung, die Chefredaktion abzugeben und wieder die ganze Zeit für Recherche und Enthüllungen zu haben!

Di., 19.05.2020 - 13:03 Permalink