Umwelt | Landwirtschaft

Beitrag gegen Verschandelung

Das Hagelnetz-Verbot in bestimmten Gebieten nimmt endlich konkrete Formen an. Die Landesregierung legt heute die Entschädigungen für die Bauern fest.
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Foto: Foto: Salto.bz
Manchmal holt einem die Zeit ein.
Arno Kompatscher war noch Bürgermeister von Völs und Präsident des Gemeindenverbandes, Arnold Schuler einfacher Landtagsabgeordneter als man die Weichen stellte. Dennoch dauerte es über fünf Jahre bis man jetzt das Ganze wirklich umsetzen kann.
Die gesamte Thematik ist seit 2011 gesetzlich geregelt“, sagt der Landesrat für Landwirtschaft Arnold Schuler, „jetzt machen wir den letzten wichtigen Schritt“.
Der Schritt, den die Landesregierung auf ihrer heutigen Sitzung beschließt, erlaubt es den Südtiroler Gemeinden mit Jahren Verspätung ein Verbot für die Anbringung von Hagelnetzen in die Praxis umzusetzen.
 

Die Präzedenzfälle

 

Die Thematik eines Hagelnetz-Verbotes ist alt. Im Jahr 2010 gab es zwei konkrete Fälle in denen zwei Gemeinden ein solches Verbot debattierten und teilweise auch beschlossen haben.
Zum einen die Gemeinde Völs. Dort wollte ein Bauer in der Nähe von Schloss Prösels eine Kirschbaumplantage mit einem Hagelnetz überspannen. Weil damit der Blick auf das Schloss-Ensemble nachhaltig beeinträchtig wird, wollte der damalige Bürgermeister Arno Kompatscher ein Verbot erlassen.
Noch weiter ging die Gemeinde Kaltern. Dort wurde auf Antrag der Dorfliste bereits im August 2010 ein Beschluss gefasst, der die Anbringung von Hagelschutznetzen in sensiblen Gebieten einschränkt. So wurde festgelegt, dass etwas in einem 300 Meter breiten Schutzstreifen rund um den Kalterer See das Anbringen von neuen Hagelschutznetzen gänzlich untersagt ist.
Das Problem beider Gemeinden: Die Verboten blieben ohne Wirkung. Denn die Beschränkungen konnten letztlich nicht umgesetzt werden, weil die entsprechenden Landesgesetze fehlen.
 

Die Gesetzesänderung

 

Nicht nur weil sein damaligen Präsident Arno Kompatscher damit direkt befasst war, sondern weil das Thema immer akuter wurde, forderte der Gemeindenverbandes bereits 2010 vom Land eine Gesetzesänderung, die solche Verbote möglich macht.
Am 12. Dezember 2011 verabschiedet der Landtag dann die entsprechende Änderung des Landesraumordnungsgesetzes. In Artikel 68 heißt es:
 
„Der Gemeinderat kann Gebiete festlegen, in denen zum Schutze des Landschaftsbildes das Anbringen von Hagelnetzen, Kulturschutzfolien und Kulturschutznetzen verboten ist. Im entsprechenden Gemeinderatsbeschluss werden diese Gebiete kartografisch abgegrenzt. Die Abgrenzung wird nicht in den Bauleitplan und nicht in den Landschaftsplan eingetragen. Der Bürgermeister teilt vor Beschlussfassung den Eigentümern der betroffenen Flächen die Inhalte der Beschlussvorlage mit. Die Mitteilungspflicht der Gemeinde beschränkt sich auf die zu diesem Zeitpunkt im Grundbuch eingetragenen Eigentümer. Diese können innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Mitteilung eine schriftliche Stellungnahme in der Gemeinde abgeben.“
 
Eigentlich eine klare Regelung. Dennoch gibt es bis heute in Südtirol keine Gemeinde die dieses Verbot angewandt hat.
 

Der Hasenfuß

 

Der Grund dafür liegt in nächsten Paragraphen des Gesetzes. Dort heißt es:
 
„Sofern eine entsprechende Hagelversicherung abgeschlossen wird, hat die Gemeinde dem Bewirtschafter für die mit Verbot belegten Kulturflächen eine jährliche Entschädigung für die Gültigkeitsdauer des Verbotes zu bezahlen. Mit Beschluss der Landesregierung werden nach Anhören des Rates der Gemeinden und nach Rücksprache mit der repräsentativsten Vereinigung der Bauern auf Landesebene die Richtlinien und die Höhe der Entschädigungen festgelegt.“
 
Über fünf Jahre lang war die Landesregierung säumig. Weil man die Entschädigungen für die betroffenen Bauern nicht festgelegt hat, konnte das Verbot auch nicht umgesetzt werden.
 

Die Richtlinien

 

Doch nun soll es soweit sein. Auf ihrer heutigen Sitzung wird die Landesregierung endlich die vom Gesetz festgeschrieben Richtlinien und die Höhe der Entschädigungen beschließen.
 
Die betroffenen Bauern sollen nicht benachteiligt werden“, beschreibt der zuständige Landesrat Arnold Schuler die politische Gangart, „deshalb geben wir einen Beitrag für die Versicherung“. Gezahlt werden je nach Lage, Sorte und Versicherung zwischen 1.600 und 2.500 Euro pro Hektar.
Verständlich wird das, wenn man sich den Südtiroler Hagelschutz genauer anschaut. Über Beiträge zahlen die EU und der Staat rund 60 Prozent der Prämie, die ein Bauer für die jährliche Hagelschutzversicherung zahlt. Den Rest zahlt der Bauer selbst.
In jenen Gebieten in denen in Zukunft Hagelnetze verboten sind, übernimmt diese 40 Prozent jetzt die Gemeinde.
Demnach kann jede Gemeinde ab sofort Verbote für die Anbringung von Hagelnetzen, Kulturschutzfolien und Kulturschutznetzen erlassen. Spätestens jetzt wird sich damit zeigen, wie sehr das Landschaftsbild den Gemeinderäten wirklich am Herzen liegt.