Politik | Transparenz

Das Ding ist noch nicht gegessen!

Ist es den Kritikern der verpflichtenden Lebensmittelkennzeichnung gelungen, den entsprechenden Gesetzesentwurf abzuschießen? Nein, noch nicht, sagt Manfred Vallazza.
Eier und Fleisch
Foto: amin ramezani on Unsplash
Im November des vergangenen Jahres eingebracht, ohne größere Probleme im Dezember im IV. Gesetzgebungsausschuss behandelt, sollte der Gesetzesentwurf zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Milch und Eiern offensichtlich kurz vor der Ziellinie noch abgeschossen werden. Doch das Ding ist noch nicht gegessen, sagt Manfred Vallazza. Wie berichtet haben Ende letzten Jahres die SVP-Landtagsabgeordneten Vallazza, Franz Locher und Josef Noggler sowie Brigitte Foppa von den Grünen den Gesetzesentwurf Nr. 122/22 eingebracht, in welchem eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Milch und Eiern für Betriebe vorgesehen ist, welche eine Gemeinschaftsverpflegung anbieten. Dazu zählen die gesamte Gastronomie sowie laut EU-Recht Einrichtungen jeder Art, darunter auch Fahrzeuge oder fest installierte oder mobile Stände, Restaurants, Kantinen, Schulen, Krankenhäuser oder Catering-Unternehmen, in denen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Lebensmittel für den unmittelbaren Verzehr durch den Endverbraucher zubereitet werden. Ziel sollte es sein, ein größeres Bewusstseins für die Herkunft von Lebensmitteln zu schaffen, lokale Produkte aufzuwerten, und den Bürgern und Bürgerinnen eine echte Wahlfreiheit zu bieten.
 
 
 
Der Gesetzesentwurf hätte eigentlich in der Februar-Sitzung des Landtages behandelt werden sollen, tagelang ging das Tauziehen zwischen den Befürwortern und Kritikern hin und her. In der Folge wurden mehrere Änderungen nach Einwänden seitens der Handelskammer, des HGV und des hds eingebracht und der Gesetzesentwurf schließlich doch noch mit der Begründung verschoben, dass eine rechtlich Überprüfung vorgenommen werden müsse. Wesentliche Änderungen betrafen den Begriff „Gemeinschaftsverpflegung“, der dahingehend präzisiert wurde, dass die Regelung sowohl für private wie auch öffentliche und gewerbliche wie nicht gewerbliche Betriebe gelten sollte. Mit einer weiteren Änderung sollte für Fleisch, Milch und Eier eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung eingeführt werden, für alle weiteren Produkte eine Kennzeichnung auf freiwilliger Basis.
Nachdem, wie in der heutigen (21. Dezmber) Ausgabe der Tageszeitung zu lesen ist, der Europarechtsexperte Walter Obwexer zum Schluss gekommen ist, dass der vorliegende Gesetzesentwurf mit dem europäischen Recht nicht vereinbar sei, schien er nun vom Tisch zu sein – ein scheinbarer Sieg für den HGV, der bereits Wochen vor der angesetzten Behandlung im Landtag in diversen Pressemitteilungen verlauten ließ, dass es sich um einen inakzeptablen Gesetzesentwurf handle, bei welchem man Zweifel habe, ob er konform mit der EU-Gesetzgebung sei. Auch der hds sowie verschiedene Vertreter der Gastronomie meldeten sich zu Wort und kritisierten den Entwurf als weiteres Instument, das nur mehr Bürokratisierung verursache. Auch konnte man zwischen den Zeilen lesen, dass die Interessensvertreter der Tourismus- und Gastronomiebranche offensichtlich „not amused“ darüber waren, dass man sie im Vorfeld nicht miteinbezogen bzw. um Erlaubnis gefragt hatte. Ihr Vorschlag lautete: Anstatt eine verpflichtende Kennzeichnung vorzusehen, sollte lieber auf eine freiwillige gesetzt werden. 
 
 
Interessant im Zusammenhang mit der Expertise von Professor Obwexer ist, dass die Einbringer, entgegen der Kritik des HGV, den vorliegenden Gesetzesentwurf im Vorfeld auf die Konformität mit der EU-Gesetzgebung hin überprüft haben. Aus diesem Grund habe man sich, so Manfred Vallazza in einem Interview mit Salto.bz, auch an die Gesetzesvorlagen gehalten, die von Finnland und Frankreich erlassen wurden, und welche einer Überprüfung durch die EU standgehalten haben. Um keinen negativen Bescheid seitens der EU-Behörde zu riskieren, habe man beispielsweise im Gesetzesentwurf auf eine Kennzeichnung von Obst und Gemüse verzichtet. Österreich, das ebenfalls eine Kennzeichnung einführen wollte, habe zwei Anläufe unternommen und sei beide Male gescheitert, weshalb es seine Gesetzesvorlage an das finnisch-französische Modell angepasst habe – seit einem Monat ist es nun Kraft. Wie Vallazza auf Nachfrage von Salto.bz erklärt, könne er sich die Presseberichte rund um das angeblich negative Gutachten des österreichischen Rechtsexperten nicht erklären. Denn zum einen liege dieses der Landesregierung noch nicht vor, Professor Obwexer habe den Gesetzesentwurf nämlich erst am vergangenen Freitag erhalten und noch kein Gutachten ausgestellt, und zum anderen habe sich der Bauernbund im Vorfeld mit Professor Obwexer mehrmals ausgetauscht. Die entsprechenden Bewertungen seien positiv gewesen. „Aus diesem Grund haben wir den Gesetzesentwurf ja eingereicht", so Vallazza, der sich sehr verwundert über die Presseberichte zeigt, in denen von einem negativen Gutachten die Rede ist, das allerdings noch nicht vorliegt. Von einem Versenken des Gesetzesentwurfes könne sicher keine Rede sein, betont der Landtagsabgeordnete. Mittlerweile habe man zwei weitere Rechtsexperten, die sich mit der Lebensmittelkennzeichnung auf EU-Ebene beschäftigen, mit ins Boot geholt, und mit der Erstellung eigener Gutachten betraut. 
 
 
 
 
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Otmar Pattis Di., 21.02.2023 - 16:48

Eigenartig das Verhalten des HGV wenn’s um Transparenz geht! Viele gute Betriebe kennzeichnen ihre Lebensmittel schon lange. Hat da vielleicht der eine oder andere etwas zu vertuschen?

Di., 21.02.2023 - 16:48 Permalink
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Klemens Riegler Di., 21.02.2023 - 18:31

"... weitere Rechtsexperten" werden also je nach Auftraggeber (der bezahlt das Honorar) wohl auch zu verschiedenen Expertisen kommen. Hoffen wir mal, dass diese dann auch verantwortlich und haftbar sind. Sollte sich herausstellen, dass sie daneben gelegen haben.

Di., 21.02.2023 - 18:31 Permalink
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G. P. Di., 11.04.2023 - 13:01

Wenn jetzt, so wie es aussieht, nur mehr angegeben werden muss, ob die Produkte aus der EU oder außerhalb der EU kommen, dann hätte man die Zeit besser in wichtigere Dinge investiert. Denn diese Angabe ist komplett wertlos.

Di., 11.04.2023 - 13:01 Permalink
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Peter Gasser Di., 11.04.2023 - 13:33

Zitat: “Anstatt eine verpflichtende Kennzeichnung vorzusehen, sollte lieber auf eine freiwillige gesetzt werden”:
Solche Sätze sind nicht einmal mit Humor zu ertragen.
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Gleichsam: anstatt Hausaufgaben und Prüfungen in der Schule und überhaupt Pflichtanwesenheit im Unterricht zu verlangen, sollte lieber auf freiwilliges Lernen zu Hause gesetzt werden.
Halleluja.

Di., 11.04.2023 - 13:33 Permalink