Chronik | Updates

Ein Chaos und seine Folgen

Nach dem Schneechaos: Welche Entschädigungen bei Stromausfällen zustehen und wie die Öffis im Pustertal verkehren.
Gleise Oberolang
Foto: Facebook/Daniel Alfreider

Nach den heftigen Niederschlägen, die es in der vergangenen Woche im ganzen Land gegeben hat, hat sich die Wetterlage beruhigt. “Trotzdem können aufgrund der mit Wasser gesättigten Böden Rutschungen, Steinschläge und Gleitschneelawinen auftreten. Daher ist auf Verkehrswegen und im freien Gelände Vorsicht geboten”, betont der Koordinator des Landeswarnzentrums, Willis Gallmetzer. Am morgigen Freitag tagt die Landesleitstelle, um über die jüngsten Ereignisse und Einsätze Bilanz zu ziehen.

Am Mittwoch konnte die Straße ins Martelltal wieder freigemacht werden, sie bleibt ab dem Hotel Waldheim aber weiterhin aus Sicherheitsgründen gesperrt. In Martell waren am Sonntag zwei Lawinen niedergegangen und hatten das Tal von der Außenwelt abgeschnitten. Die am Mittwoch wieder geöffnete Gadertalerstraße ist seit Donnerstag Morgen zwischen Montal und Zwischenwasser wieder gesperrt. Kurz vor dem letzten Tunnel vor St. Lorenzen ist eine weitere Mure abgegangen.

Am Mittwoch wurde im Pustertal ein – vorläufig provisorischer – Schienenersatzverkehr eingerichtet. Denn “nach mehreren Murenabgängen und angesichts der unterspülten Bahngleise und Gesteinsbrocken auf den Schienen ist derzeit nicht absehbar, wann die Bahnlinie wieder in Betrieb genommen werden kann, teilt die STA AG mit. Zwölf bis 20 Busse verkehren im Halbstundentakt zwischen Franzensfeste und Innichen – zunächst bis 24. November. Ab kommender Woche soll der Schienenersatzdienst ausgebaut werden. Die genauen Fahrpläne gibt es als PDF zum Herunterladen auf der Seite von Südtirolmobil.

 

Bei einem Lokalaugenschein erläuterte Vize-Landesgeologe Claudio Carraro, dass der Erdrutsch in Oberolang durch Wasserinfiltration entlang der Eisenbahnachse zustande gekommen sei. Der gesamte Hang unter der Bahnlinie ist laut Geologen abgerutscht und muss nun wieder befestigt werden, indem Material eingelagert und Drainage-Vorrichtungen eingebaut werden. Was die Gesteinsabbrüche auf die Gleise in Vintl betrifft, sind diese bereits entfernt, konnte der Geologe berichten. Dort kann die Bahn durch den Bau eines Dammes geschützt werden.

 

Stromausfälle: es gibt Entschädigungen

 

Die Verbraucherzentrale Südtirol klärt indes auf, worauf Abnehmer, die von längeren Stromausfällen betroffen waren, Anrecht haben. Denn wenn eine Unterbrechung der Stromversorgung – auch aufgrund höherer Gewalt, wie es in den vergangenen Tagen bei zeitgleich bis zu über 10.000 Haushalten der Fall war – mehrere Stunden dauert, gibt es eine automatische Entschädigung. Die Kunden müssen nicht darum ansuchen, sondern der Betrag wird automatisch auf der nächstmöglichen Stromrechnung gutgeschrieben – maximal aber innerhalb von sechs Monaten.

Die genaue Stundenzahl des Stromausfalls, ab der eine Entschädigung zusteht, hängt von der Bevölkerungsdichte der jeweiligen Gemeinde ab.

  • Gemeinden mit hoher Bevölkerungsdichte (mehr als 50.000 EinwohnerInnen): Entschädigung bei durchgehender Unterbrechung von mehr als 8 Stunden
  • Gemeinden mit mittlerer Bevölkerungsdichte (zwischen 5.000 und 50.000 Einwohner): Entschädigung bei durchgehender Unterbrechung von mehr als 8 Stunden
  • Gemeinden mit niedriger Bevölkerungsdichte (weniger als 5.000 Einwohner): Entschädigung bei durchgehender Unterbrechung von mehr als 12 Stunden (reduziert sich ab 2020 auf 8 Stunden)

“Sollte die Stromversorgung zwar wiederhergestellt werden, innerhalb einer Stunde ab dieser Wiederherstellung aber erneut ausfallen, so zählt der Ausfall als ‘nicht unterbrochen’, sprich, man kann die Zeiträume zusammenzählen”, teilt die Verbraucherzentrale mit.

Werden die oben genannten Zeiten überschritten, so haben Haushalte mit einer Vertrags-Leistung bis zu 6 kW Anspruch auf eine Entschädigung von 30 Euro; für jede weiteren 4 Stunden, die der Ausfall andauert, erhöht sich diese Summe um 15 Euro – bis zu einem Maximalbetrag von 300 Euro.

Falls eine öffentliche Behörde die Evakuierung der betreffenden Gemeinde anordnet, werden die Unterbrechungsdauern ausgesetzt.

Außerdem, so heißt es von den Verbraucherschützern, schließt die automatische Entschädigung einen möglichen Schadenersatz nicht aus, sofern dieser vom Zivilgesetzbuch vorgesehen ist: “Ist aufgrund eines Stromausfalles ein Schaden entstanden, muss der Kunde eine Beschwerde entweder an den Stromanbieter oder direkt an den Stromverteiler richten. Diese sind verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen eine begründete Antwort zu geben. Wird die Beschwerde nicht angenommen, kann in einem nächsten Schritt eine Schlichtung beantragt werden.”