Wirtschaft | Aspiag

Sieg der Gegner

Drei Urteile des Staatsrates geben der Podini-Holding und dem Land Recht. Die Erweiterung des Detailhandels in Bozen Süd ist so nicht rechtens.
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Foto: salto
Es ist ein verzwickter und verwinkelter Fall.
Am Mittwochvormittag veröffentliche der römische Staatsrat drei Urteile, die nicht nur im Rechtsamt des Landes die Herzen höher schlagen lassen. Die Urteile, allesamt verfasst vom Südtiroler Staatsrat Bernard Lageder sind jeweils 25 Seiten lang. Nicht nur Laien auch Anwälte tun sich schwer, der verwinkelten Geschichte noch zu folgen.
Es geht in diesen drei Fällen um das geplante Großkaufhaus des Handelsriesen Aspiag in Bozen Süd. Doch nicht um die Rechtmäßigkeit der Baukonzession, sondern um die Frage, ob jene Detailhandelslizenz gültig ist, auf die sich die Aspiag bei ihrem Kaufhausprojekt beruft.
Der Handelsriese hatte 2012 die Erweiterung seiner Lizenz in Bozen Süd auf mehr als 5.000 Quadratmeter Handelsfläche beantragt. Die Gemeinde Bozen lehnten diesen Antrag ab. Er verstoße gegen das Landesgesetz das den Detailhandel in Gewerbezonen verbietet. Aspiag ging vor der Bozner Verwaltungsgericht und bekam an Ende Recht. Denn im Verfahren wurde auch das Südtiroler Handelsgesetz vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten. Dabei hob das oberste Gericht das Gesetz in weiten Teilen auf. Am Ende erließ die Gemeinde der Aspiag die Detailhandelslizenz.
Gegen diesen Amtsvorgang rekurrierten die Konkurrenten Podini Holding AG und ihre Twentyone Gmbh vor dem Bozner Verwaltungsgericht. Dem Rekurs schlossen sich das Land und auch der Hds an. Beklagte Partei neben der Aspiag auch die Gemeinde Bozen.
 
Sowohl das Land wie auch die Podini Holding haben gegen das Bozner Urteil beim Staatsrat berufen. Der Staatsrat hat jetzt die Bozner Urteile umgedreht und den Klägern Recht und der Aspiag und der Gemeinde Bozen Unrecht gegeben.
Das Urteil fußt dabei auf ein Detail. Der Handelsriese Aspiag hatte sich auf die neue Regelung der zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns (segnalazione certificata d’inizio attività – SCIA) berufen. Diese Meldung war ursprünglich in Südtirol nicht eingeführt worden. Das Verfassungsgericht entscheid 2014 aber, dass die SCIA auch in Südtirol gelten muss. Auf diese Weise kam die Aspiag zu ihrer erweiterten Detailhandelslizenz.
Und es ist dieses Detail, das jetzt in Rom für die Aspiag zu Niederlage führte. Denn der Staatsrat kam zum Schluss, dass die Aspiag keine solche SCIA machen darf, sondern den normalen Genehmigungsweg hätte gehen müssen.
Es ist mehr als ein Etappensieg für die Kaufhausgegner und das Land. Wobei auf den Urteilen ein unüblicher Satz steht: „Sentenza non definitiva“. Der Grund: Es behängt eine weitere Verfassungsklage gegen das inzwischen reformierte Südtiroler Handelsgesetz. Der Staatsrat hat die Urteile deshalb ausgesetzt, bis das Höchstgericht in dieser Frage entscheidet. Dabei wurde bisher in dieser Verfassungsklage noch kein Verhandlungstermin festgesetzt.
Der Kampf geht damit weiter.

 

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alfred frei Do., 22.06.2017 - 11:58

Gretchenfrage: welche konkreten Vorteile zieht der Endverbraucher aus der einen oder der anderen Rechtsprechung, bzw. wieviel 1000 qm Verkaufsfläche brauchen wir noch in Bozen, damit wir die teuerste Stadt Italiens bleiben können ?

Do., 22.06.2017 - 11:58 Permalink