Politik | Direkte Demokratie

Höchste Zeit für Behandlung

“Wie eine Ware” werde der Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie inzwischen behandelt, kritisieren deren Verfechter. Sie pochen auf eine rasche Behandlung im Landtag.
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Bis 1. Mai gibt man dem Landtag Zeit. Sollte der Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie, den Magdalena Amhof, Brigitte Foppa und Sepp Noggler ausgearbeitet haben, bis dahin nicht verabschiedet sein, werden 33 Südtiroler Organisationen auf die Straße gehen. Unterschriften sammeln wollen sie, um den gewählten Volksvertretern auf die Sprünge zu helfen. Denn der Gesetzentwurf, der vor bald zweieinhalb Jahren seine Anfänge genommen hat, steckt fest. Und droht, noch weiter auf die lange Bank geschoben zu werden.

In der Warteschleife

Bereits Anfang 2017 sollte der Gesetzentwurf, der die Bürgerbeteiligung in Südtirol auf eine neue, solidere Basis stellen wird, im Landtag behandelt werden. So die Ankündigung der Grünen Brigitte Foppa im vergangenen Oktober, als das Ergebnis eines breiten Partizipationsprozesses und zahlreicher Diskussionen endgültig zu Papier gebracht worden war. “Ein Kompromiss” sei der Gesetzentwurf, meinte Foppa damals, zeigte sich aber zufrieden. Wie auch die SVP-Landtagsabgeordnete Magdalena Amhof, die von einem “gelungenen und in weiten Teilen leicht verständlichen Papier” sprach. Insgesamt zufrieden zeigte sich auch die Initiative für mehr Demokratie, die den Entwurf besonders aufmerksam geprüft hat. Zwar seien noch einige Mängel festzustellen und ganz vollständig sei der Gesetzesvorschlag auch nicht, doch “zweifellos beinhaltet er gegenüber dem geltenden Gesetz wesentliche Verbesserungen”, heißt es in der Initiative.

Dort drängt man darauf, dass der Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie so rasch als möglich dem Landtag zur Behandlung vorgelegt wird. “Schließlich steht das Versprechen der Mehrheit im Raum, nach der Ablehnung unseres Vorschlages einen eigenen zu verabschieden”, ruft der Koordinator der Initiative, Stephan Lausch in Erinnerung. Doch woran liegt es nun, dass der Gesetzentwurf abgetaucht zu sein scheint? Denn trotz anders lautender Ankündigungen, wurde er bislang im Landtag nicht gesichtet. “Es liegt an der SVP”, so Lausch.

Wo ein Wille...

Ende Oktober war der Gesetzentwurf von seinen drei Verfassern im zuständigen I. Gesetzgebungsausschuss präsentiert worden. Vor der offiziellen Einreichung und einer eingehenderen inhaltlichen Diskussion sollte er in den Landtagsfraktionen begutachtet werden. Und da längst nicht alle in der SVP von dem Entwurf begeistert sind, zieht sich die Sache hin. Eine interne Arbeitsgruppe sollte den Vorschlag für die Volkspartei auf Herz und Nieren prüfen. Doch man lässt sich bitten. “Es scheint, als glaube man dass, wenn man ihn konsequent ignoriert, der Gesetzentwurf wie von Zauberhand verschwindet”, wundert sich Erwin Demichiel, Vorsitzender der Initiative für mehr Demokratie. Auch darüber, dass die SVP den Vorschlag parteiintern im Hinblick auf die Landtagswahlen 2018 einer “Risikobewertung” unterziehen und auf seine “Marketingtauglichkeit” hin überprüfen will, erstaunt Demichiel: “Als wäre der Gesetzentwurf eine Ware…”

Weil man nun befürchtet, dass die Neuerungen zur Bürgerbeteiligung weiter auf sich warten lassen beziehungsweise der Entwurf von der SVP ordentlich abgespeckt werden könnte, hat man einen offenen Brief an alle 35 Landtagsabgeordneten geschickt. Unterzeichnet von 33 Organisationen, die sich erwarten, dass der Gesetzentwurf “ohne inhaltliche Abstriche ehestens verabschiedet” wird. Sollte das bis zum 1. Mai nicht geschehen, “dann beginnen die unterzeichnenden Organisationen an diesem Tag, die nötigen Unterschriften zu sammeln, um den Gesetzentwurf als Volksbegehren im Landtag einzubringen. Nur so ist gewährleistet, dass er entsprechend den vom Gesetz für das Volksbegehren vorgesehenen Fristen noch innerhalb dieser Legislaturperiode im Landtag abschließend behandelt werden muss”, steht in dem Brief geschrieben.

Bei der Initiative zählt man nun auf die Landtagsabgeordneten, allen voran Landeshauptmann Arno Kompatscher, der zugesichert habe, den Entwurf noch in dieser Legislatur zu behandeln. “Es ist also nur eine Frage des politischen Willens”, resümiert Stephan Lausch.