Umwelt | Wolfsabschüsse

Das Wolfsschicksal ist besiegelt

Der Landeshauptmann der Provinz Trient Maurizio Fugatti genehmigt die Erlegung zweier Wölfe - darauf folgen sogleich verschiedene Reaktionen.
Wölfe
Foto: Pixabay

Die langzeitigen Befürchtungen der Tierschutzorganisationen drohen nun, zur Realität zu werden: Der Landeshauptmann der Provinz Trient, Maurizio Fugatti hat heute (26. Juli) einen Beschluss unterzeichnet, der es ermöglichen soll, zwei Wölfe in der Provinz durch Abschießen aus der Natur zu entnehmen. Seine Entscheidung ist eine Reaktion auf die Wolfsrisse im Gebiet der Alm Boldera in der Gemeinde Ala, wo im Zeitraum ab dem 3. Juni trotz schützender Elektrozäune insgesamt 16 Rindtiere und zwei Esel den Raubtieren zum Opfer gefallen sind. Dabei handelt es sich in Italien um den ersten Fall einer Wolfsentnahme, die durch das Abschießen der Tiere erfolgt. Das Erlegen der Wölfe soll unter den Aufgabenbereich des Forstamts fallen.

Die Umweltschutzbehörde ISPRA (Istituto Superiore per la Protezione e la Ricerca Ambientale) äußert sich in diesem Zusammenhang mit einer befürwortenden Stellungnahme, unterstreicht jedoch, dass beim Erlegen der Wölfe bestimmte Bedingungen zu berücksichtigen sind. Tatsächlich erfüllt die Provinz Trient diese notwendigen Voraussetzungen, so berichtet Landesrat Arnold Schuler, welcher dem Beschluss Fugattis ebenfalls positiv gegenübersteht, der Tageszeitung Alto Adige. Zudem teilt Arnold Schuler mit, dass auch der Südtiroler Landtag an einem Gesetzesentwurf zum Abschießen der Wölfe und zum Schutz der Spezies vor Hybridisierung genehmigt hat. In diesem Sinne wird aktuell über Gebiete beraten, in welchen Herdenschutzmaßnahmen nicht umsetzbar sind und die daher auf anderen Wegen vor Raubtierangriffen geschützt werden müssen.

Nach langwierigen Verhandlungen mit den Landesräten der Provinz Trient stuft das Institut ISPRA außerdem die genetische Klassifizierung der Wölfe als keinen notwendigen Schritt zur Erlegung der Tiere ein, was die neue Maßnahme zum Schutz von Mensch und Nutztieren schneller sowie effizienter gestalten soll. Demgegenüber erheben sich Proteststimmen von Seiten der Tierschutzorganisation OIPA (Organizzazione internazionale protezione animali), welche die Tatsache unterstreicht, dass die Spezies Wolf gemäß der Berner Konvention aus dem Jahre 1979 völkerrechtlich geschützt ist. Während die Landesregierung der Provinz Trient drei Monate abwarten will, um die Auswirkungen der Tötung zweier Wölfe auf die Rate der Raubangriffe abzuwägen, will sich die OIPA ihrerseits noch etwas Bedenkzeit nehmen, bevor sie Gegenmaßnahmen zum Schutz der Wölfe einleitet.  

 

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Hanspeter Staffler Mi., 26.07.2023 - 17:41

Im Trentino wird seit Jahren guter Herdenschutz betrieben, viele Konflikte konnten dadurch entschärft werden. Und gerade weil das Trentino Herdenschutz macht und gerade weil einige wenige Wölfe in den Lessinischen Bergen selbst den Herdenschutz austricksen, greift die FFH-Richtlinie und damit gab die ISPRA ihr Ok für den Abschuss. Das ist die korrekte Vorgehensweise und findet meine Zustimmung.

Mi., 26.07.2023 - 17:41 Permalink
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Simonetta Lucchi Mi., 26.07.2023 - 18:02

Se non sbaglio nella Lessinia erano stati posti i recinti come raccomandato dall'EU e i sindaci erano molto soddisfatti del risultato non avendo avuto problemi coi lupi. Solo recentemente c'è stato un episodio di predazione. Mi chiedo se sia proprio necessario uccidere due lupi o se non sia piuttosto un atto dimostrativo. Per quanto comunque siano positive le misure preventive prese dal Trentino.

Mi., 26.07.2023 - 18:02 Permalink
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Salto User
Günther Alois … Fr., 28.07.2023 - 07:42

Nichts ist besiegelt in SÜDTIROL,im Gegensatz zum Trentino.Schuler ihr habt herumgezögert und alles verschlafen.Jetzt müsst ihr euch die Abschlüsse erarbeiten,lasst euch von Fugatti aufklären was es für Voraussetzungen braucht,die ÄLPLER werden es euch SBB Danken abgesehen davon,heuer passiert nichts mehr : poca luce!!!! Totalversagen!

Fr., 28.07.2023 - 07:42 Permalink
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Peter Gasser Fr., 28.07.2023 - 08:31

Um auf den letzten Absatz hinzuweisen: sogar in der völkerrechtlichen Berner Konvention ist die -falls notwendige - Entnahme von Wölfen aus der Wildbahn vorgesehen.
Im Manifest der Berner Konvention steht:
„Wölfe haben, wie alle anderen Wildtiere, ein Recht, als wildlebende Tiere zu existieren. […] dieses leitet sich aus dem Recht aller Lebewesen ab, mit dem Menschen als Teil natürlicher Ökosysteme zu koexistieren.“ Daher empfiehlt das Manifest der Berner Konvention, Gebiete mit unterschiedlichem potentiellen Wert für den Schutz der Wölfe zu identifizieren:
Zonen, in denen der Wolf vollständig geschützt ist;
Zonen, aus denen ausgewählte Wölfe nach einem Managementplan entfernt werden können;
Zonen, in denen der Wolf nur mit den Beschränkungen der geltenden Jagdvorschriften gejagt werden darf.“
Es hält fest, dass Eingriffe in den Bestand nur unter strikter wissenschaftlicher Kontrolle, selektiv, zeitlich begrenzt und mit minimalen Nebenwirkungen für andere Arten gemacht werden sollen.

Fr., 28.07.2023 - 08:31 Permalink