Wirtschaft | Förderung

Garaus der Gießkanne

Gezielt statt flächendeckend soll die Förderungspolitik des Landes von nun an stattfinden. Dabei wird nicht nur auf die Gemeinden, sondern auch die Fraktionen geschaut.
Gießkanne
Foto: Südtirolfoto/Helmuth Rier

Weg von der Gießkanne und hin zu einer gezielten Förderung. So lautet die Devise, die die Landesregierung zu Beginn ihrer Amtsperiode ausgegeben hatte. Im Kulturbereich wurde die Förderung bereits umgekrempelt, nun hat man sich auch anderswo einen Schritt weiter gewagt. Auf Basis “objektiver und nicht politischer Daten” sollen Förderbeiträge für den ländlichen Raum und strukturell benachteiligte Gebieten in Zukunft vergeben werden, erklärte Landeshauptmann und Wirtschaftslandesrat Arno Kompatscher im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung am heutigen Dienstag (28. März). In fast zweijähriger Arbeit hat das Landesstastikinstitut ASTAT Daten zusammengetragen und eine Reihe von Indikatoren ausgearbeitet, die von der Politik nun als Grundlage für eine differenzierte Förderung in verschiedenen Bereichen – Kompatscher nannte etwa den Tourismus, den Wohnbau, aber auch die Bildung – herangezogen werden. Dazu wurden “Fördergebiete mit Vorrang” definiert und zum ersten Mal auch auf die Ebene der Fraktionen geschaut. “Nicht nur zwischen den Gemeinden, sondern auch innerhalb der Gemeinden gibt es zum Teil große Unterschiede in der Entwicklung”, erklärte der Landeshauptmann. Daher wurden die 116 Gemeinden in 351 subkommunale Gebiete unterteilt und die jeweiligen Schwächen und Stärken definiert. “Damit wird es in Zukunft möglich sein, die Fördergelder treffsicher zuzuweisen”, sagte Kompatscher.

Die Grundlage für die neue Förderpolitik bilden 20 Indikatoren, darunter die wirtschaftliche Situation, Erreichbarkeit, die Arbeitsmarktlage, geografische Beschaffenheiten oder auch die öffentliche und private Einkommenssituation der einzelnen Gebiete. Es gibt auch bereits eine erste Liste mit vorrangigen Fördergebieten, und zwar für den Bereich Wirtschaft. Diese wurde von der Landesregierung am Dienstag verabschiedet. 167 der 351 subkommunalen Gebiete wurden dabei als Fördergebiete eingestuft – an erster Stelle steht St. Martin am Kofl, während Telfes in Ratschings die Liste abschließt. Zum ersten Mal zur Anwendung wird diese Liste übrigens schon bald kommen. Ab April startet nämlich die diesjährige Wirtschaftsförderung für Kleinunternehmen, über die um Zuschüsse für betriebliche Investitionen für bewegliche Güter angesucht werden kann. Der Wettbewerb, für den die Landesregierung ebenfalls heute grünes Licht gegeben hat, sieht eine Bezuschussung im Ausmaß von 20 Prozent für Investitionen von mindestens 20.000 und höchstens 500.000 Euro vor. “Daraus resultiert ein maximaler Förderhöchstbeitrag von 100.000 Euro”, rechnet der Landeshauptmann vor. Die ansuchenden Unternehmen werden über ein Punktesystem gereiht. Punkte erhalten Antragsstellende beispielsweise wenn sich ihr Betrieb in “Fördergebieten mit Vorrang” befindet. Weitere Kriterien sind die Nutzung von bestehender Baukubatur für die Investition, Internationalisierung, Beschäftigung von Lehrlingen oder das Zertifikat “Familie und Beruf”. Pluspunkte gibt es ebenso für Frauenunternehmen, für die die bisherige extra Förderung abgeschafft wurde. Bis Ende Juli haben Betriebe mit bis zu 9 Angestellten einerseits und solche mit 10 bis 49 Mitarbeitern andererseits Zeit, die Ansuchen auf telematischem Weg zu stellen. Bis 30. September werden dann die zwei Ranglisten, für die je 3 Millionen Euro zur Verfügung stehen, erstellt – und noch heuer sollen die Förderbeiträge ausgezahlt werden.