Umwelt | Pestizidprozess

Die erste Archivierung

Vorverhandlungsrichter Peter Michaeler hat das Verfahren gegen Jacob Radloff, den oekom-Verlag und den Vorstand des Münchner Umweltinstitutes eingestellt.
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Foto: upi
Wenn es wirklich zur Anklageerhebung und zur Verfolgung dieser angeblichen Straftat kommt“, sagte Jacob Radloff vergangene Woche im Interview mit Salto.bz. dann würde ich wirklich behaupten, dass die Meinungsfreiheit in Italien weit eingeschränkter ist, als in Deutschland“. Der Verleger und Geschäftsführer des oekom-Verlages war guter Hoffnung, dass das Verfahren gegen ihn eingestellt werden wird.
Jetzt hat er Recht bekommen. Der Richter für die Vorerhebungen Peter Michaeler hat am Mittwoch die Einstellung des Verfahrens gegen Radloff, den oekom-Verlag und die Vorstandsmitglieder des Münchner Umweltinstitutes verfügt.
Es ist ein erstes Urteil im sogenannten Pestizidprozess. Nach der Veröffentlichung des Buches „Das Wunder von Mals“ hatten Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler, der Obmann der VOG, Georg Kössler, der Obmann der V.IP Thomas Oberhofer und 1.400 Obstbauern gegen Autor Alexander Schiebel, den Umweltreferenten des Münchner Umweltinstitutes Karl Bär, den oekom-Verlag, dessen Geschäftsführer Jacob Radloff, sowie gegen den gesamten Vorstand des Münchner Umweltinstitutes Strafanzeigen wegen Verleumdung eingebracht.
 
 
Die zuständige Staatsanwältin Francesca Iovene hat gegen Schiebel und Bär die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragt. Die beiden Verfahren behängen derzeit am Bozner Landesgericht.
Die Staatsanwältin hat gleichzeitig aber auch die Einstellung des Verfahrens gegen Jacob Radloff, seinen Verlag und den Vorstand des Münchner Umweltinstitutes beantragt. Gegen diese Archivierung legten die Anwälte der Kläger Oskar Plörer und Carlo Bertacchi Berufung ein.  Am 22. Oktober fand vor Voruntersuchungsrichter Peter Michaeler die Verhandlung statt, in der beiden Parteien ihre Standpunkte nochmals wortgewaltig vertraten.
Heute hat Richter Peter Michaeler, der dafür bekannt ist, die Pressefreiheit und die Meinungsfreiheit als wichtige Säule einer modernen Demokratie anzusehen, den Urteilsspruch hinterlegt. Der Rekurs der Kläger wurde abgewiesen und damit die Archivierung bestätigt.
 

Breite Solidarität

 
Verleger Jacob Radloff zeigt sich sichtlich erfreut über die Einstellung des Verfahrens. „Ich fühle mich in meiner Position bestärkt. Solange eine Kritik berechtigt ist und einer öffentlichen Auseinandersetzung dient, darf sie auch pointiert und meinungsstark ausfallen“, sagt er in einer ersten Stellungnahme.
Gleichzeitig verweist der Verleger aber darauf, dass der eigentliche Pestizidprozess noch lange nicht ausgestanden ist. Radloff: „Wenn ich nun nicht mehr selbst auf der Anklagebank Platz nehmen muss, stehen immer noch Menschen vor Gericht, weil sie auf ein real existierendes Problem aufmerksam gemacht haben. Meine Solidarität gehört weiterhin unserem Autor Alexander Schiebel und Karl Bär vom Münchner Umweltinstitut. Wir werden uns auch weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, um diesen Prozess auch für sie zu einem guten Ausgang zu bringen.
 
 
Ihre Solidarität für Schiebel und Bär sprechen neben mehr als 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen auch zahlreiche Persönlichkeiten aus Politik und Umweltverbänden aus. Darunter der bayerische Landesverband der Grünen, die ehemalige deutsche Landwirtschaftsministerin Renate Künast, der Präsident von Slow Food Carlo Petrini, und die EU-Abgeordnete, Publizistin und Köchin Sarah Wiener.
„Der Weg zur Gerechtigkeit ist manchmal lang und steinig. Nach drei Jahren wurde nun zumindest für die Vorstände des Umweltinstituts und Jacob Radloff die Unschuld festgestellt“, zeigt sich auch Anwalt Nicola Canestrini sichtlich zufrieden mit diesem Teilerfolg. Der Strafverteidiger kündigt gleichzeig auch den nächsten Schritt an: „Wir werden das Recht auf freie Meinungsäußerung nun auch für die beiden letzten Angeklagten, Karl Bär und Alexander Schiebel, erstreiten.”

 

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Johann Georg B… Fr., 06.11.2020 - 10:40

Welche Schande diese Urteil vom Richter , diese Unfriedenstifter von Bär und Co. haben nichts besseres zutun als unser lebenswertes Land schlecht zumachen zu hetzen und zu bevormunden und werden noch vom Richter unterstützt, welche Schande.

Fr., 06.11.2020 - 10:40 Permalink
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kurt duschek Fr., 06.11.2020 - 10:54

....auf einen Missstand hinweisen ist und muß auch in Zukunft in Südtirol erlaubt sein. Trotz Hinweis bleiben wir ein wunderschönes Land!

Fr., 06.11.2020 - 10:54 Permalink