Wirtschaft | Bauernhof

Schulers Reform

Landesrat Arnold Schuler will die „Urlaub auf den Bauernhof“-Bestimmungen verschärfen. Nicht nur die SVP-Abgeordneten Franz Locher und Manfred Vallazza arbeiten dagegen.
Urlaub auf dem Bauernhof
Foto: Othmar Seehauser
Manchmal braucht die SVP keine Opposition. Man macht sich selbst das Leben schon schwer genug. Das wurde diese Woche wieder einmal deutlich.
Schauplatz ist der zweite Gesetzgebungsausschuss des Landtages. In den Hauptrollen die beiden SVP-Landtagsabgeordneten Franz Locher und Manfred Vallazza. Der Anlass ist eines der umstrittensten politischen Themen in Südtirol: Der Urlaub auf den Bauernhof (UaB).
 

Das Gesetz

 
Es gibt kaum ein Landesgesetz, mit dem in den vergangenen 12 Jahren mehr Schindluder getrieben wurde als die UaB-Bestimmungen. Der „Urlaub auf den Bauernhof“, erdacht und konzipiert, um den Bauern einen berechtigten und wichtigen Nebenerwerb zu sichern, wurde in vielen Fällen von Papierbauern und Spekulanten zur bequemen Kubaturbeschaffung missbraucht. Durch eine äußerst großzügige Auslegung der Bestimmungen kommt es dabei zu völlig absurden Situationen, die den ursprünglichen Sinn und Zweck des Gesetzes ab absurdum führen.
 
 
„Es kann nicht sein, dass beim Kauf eines Hofes inzwischen manchen nur die Kubatur und nicht die Landwirtschaft interessiert“, bringt Arnold Schuler die Situation mit einem Satz auf den Punkt.
Dabei hat der Südtiroler Bauernbund, die mächtige Lobbyorganisation der Südtiroler Bauern, bisher gute Miene zum bösen Spiel gemacht. Man verurteilt die Auswüchse zwar, doch es sind Lippenbekenntnisse. Denn ein konkreter Vorschlag zur Verschärfung der Bestimmungen lässt bisher von dieser Seite auf sich warten.
Es ist jetzt  Landesrat Arnold Schuler, der das heiße Eisen anpackt und einen Entwurf für die Reform des UaB-Gesetzes eingebracht hat.
 

Die Reform

 
Arnold Schuler hat seine Reform in das Sammelgesetz 45/19 gepackt, das derzeit in den vier Gesetzgebungsausschüssen des Landtages behandelt wird und noch im Frühjahr in den Landtag kommen soll. Es sind sieben Artikel, die auf den ersten Blick nur einige kleine sprachliche Änderungen und formale Ergänzungen sind. In Wirklichkeit aber greift Schulers Reform strategisch in zentrale Punkte des Gesetzes ein und verschärft die UaB-Regelung deutlich, sodass viele der aufgezeigten, legalen Schlaumeiereien nicht mehr möglich sein werden.
Der Kern der Verschärfung liegt in zwei Änderungen. Es ist inzwischen Praxis, dass manche die ursprüngliche Hof- oder Stallkubatur auf mehrere Neubauten – meistens sogenannte Chalets – verteilen. Genau das soll in Zukunft nicht mehr möglich sein. Denn im Omnibusgesetz wird festgeschrieben, dass Urlaub auf dem Bauernhof nur am Hof und in einer Gebäudeeinheit angeboten werden darf.
 
 
Zudem wird es in Zukunft nicht mehr möglich sein, verschiedene Lizenzen am Hof zusammenzulegen. Derzeit gibt es Betriebe, die gleichzeitig eine UaB-Lizenz und eine gewerbliche Genehmigung als Hotelbetrieb oder als Privatzimmervermieter haben. Die gleichzeitige Ausübung dieser Tätigkeiten verunmöglicht nicht nur effiziente Kontrollen, ob die Auflagen für UaB erfüllt werden oder nicht, sondern sie führt auch dazu, dass der ursprüngliche Sinn und Zweck des Gesetzes völlig pervertiert werden kann.
Mit der Neuregelung wird eine Unvereinbarkeit zwischen der Beherbergung von Gästen auf dem Bauernhof und einer gewerblichen Beherbergungstätigkeit eingeführt. 
 

Die Gegner

 
Dass diese Verschärfung bei der mächtigen Bauernlobby nicht gut ankommt, wurde spätestens diese Woche klar. Am Dienstag stand die Behandlung dieser Reform im zweiten Gesetzgebungsausschuss des Landtages an.
Dabei brachten ausgerechnet der Präsident der Kommission Franz Locher und der Vizepräsident Manfred Vallazza (beide SVP) einen Änderungsantrag ein, der der geplanten Reform Schulers widerspricht und in genau in die entgegengesetzte Richtung geht.
Bei der Einführung des UaB-Gesetzes 2008 wurde unter anderem auch festgelegt, dass diejenigen Betriebe, die eine Almhütte haben, auf der sie vor 2008 schon eine Lizenz zur Unterbringung von Gästen hatten, diese als „Urlaub auf den Bauernhof“ weiter betreiben dürfen.
Die beiden Bauernvertreter Locher und Vallazza wollten mit ihrem Änderungsantrag jetzt diese steuergünstige Regelung auch auf die Almhüttenbesitzer nach 2008 ausdehnen. Nach Auskunft der beiden SVP-Abgeordneten gehe es dabei um rund 100 Fälle.
 
 
Locher und Vallazza haben den Antrag ohne Absprache mit Arnold Schuler oder der SVP-Fraktion eingebracht. Deshalb gingen im Vorfeld der Ausschusssitzung SVP-intern auch die Wogen hoch. „Hier versucht der Bauernbund wieder einmal. Sand ins Getriebe zu streuen“, kommentiert ein SVP-Landtagsabgeordneter den Antrag der beiden SVP-Bauernvertreter. Bedenkt man, dass Manfred Vallazza Angestellter des Bauernbundes (im Wartestand) ist, so dürfte diese Interpretation nicht von der Hand zu weisen sein.
Hier versucht der Bauernbund wieder einmal, Sand ins Getriebe zu streuen.
Denn nach Informationen von Salto.bz war und ist man im Bauernbund über Schulers Vorstoß not amused. So wurden die geplanten Neuerungen im Landesbauernrat sehr kontrovers und kritisch debattiert.
Franz Locher und Manfred Vallazza versuchten im zweiten Gesetzgebungsausschuss, ihren Antrag zu verteidigen, indem sie erklärten, es gehe nur darum, die Lage der ursprünglichen Hüttenbesitzer zu sanieren. Nach der Reform würden sie die UaB-Regeln nicht mehr erfüllen. „Das ist ein Blödsinn“, kontert Arnold Schuler.
Locher und Vallazza mussten am Ende – auch auf Druck von ganz oben – ihren Antrag im Ausschuss zurückziehen. Er soll zuerst innerhalb der SVP-Fraktion besprochen werden.
 

Kritik der Opposition

 
Bei der Opposition kommt die Verschärfung der UaB-Regeln durchaus gut an. „Es geht in die richtige Richtung“, sagt Peter Faistnauer. Der Team K-Landtagsabgeordnete ist selbst UaB-Betreiber ist und wird deshalb immer wieder im Landtag von der SVP angegriffen. Er hat sich am Ende bei der Abstimmung im zweiten Gesetzgebungsausschuss der Stimme enthalten.
 
 
Der Grund dafür: In der Schuler-Reform ist eine zweijährige Übergangszeit vorgesehen. Peter Faistnauer brachte einen Abänderungsantrag ein, der die Frist auf ein Jahr verkürzt. „Man kann innerhalb von drei Tagen Vieh kaufen und damit die Auflagen erfüllen“, sagt er. Dieser Antrag wurde von der SVP am Dienstag im Ausschuss aber niedergestimmt.
Gehen diese Bestimmungen durch, werden manche bauliche Änderungen machen müssen“, begründet Arnold Schuler die zwei Jahre Übergangszeit, in der sich die UaB-Betriebe den neuen, schärferen Bestimmungen anpassen müssen. Zudem brauche man auch für einen Linzenzwechsel einige Zeit.
Im zweiten Gesetzgebungsausschuss wurde am Dienstag Schulers Reform ohne Gegenstimme genehmigt. Spätestens bei der Behandlung im Landtag wird sich aber zeigen, wie mächtig die Lobby der (Papier)Bauern wirklich ist.