Politik | Sanitätsbetrieb

Die Ernennung

Die Landesregierung wird auf einer Sondersitzung am Donnerstagmorgen den Kommissar ernennen. Laut Autonomiestatut müssen er oder sie der deutschen Sprachgruppe angehören.
Krankenhaus
Foto: Seehauserfoto
  • Am Dienstag hat SALTO die Favoritin auf das Amt des außerordentlichen Kommissar für die Verwaltung des Südtiroler Sanitätsbetriebes präsentiert: Isabella Mastrobuono.
    Die in Bozen tätige Primaria, Kinderärztin, Leiterin der PNRR-Projekte im Sanitätsbetrieb und der wohnortnahen Grundversorgung im Gesundheitsbezirk Bozen hätte alle Voraussetzungen dafür. Mastrobuono ist nicht nur in das staatliche Verzeichnis der Generaldirektoren eingetragen, sie war auch bereits zweimal als von der Regierung eingesetzte Kommissarin in Sanitätsbetrieben in Molise und in Cosenza tätig. 
    Auch deshalb wäre sie verständlicherweise die naheliegendste Wahl, nachdem Florian Zerzer am Dienstag nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes seinen Schreibtisch räumen musste. 
    Doch SALTO und der Verfasser dieser Zeilen waren auf dem Holzweg: Isabella Mastrobuono wird nicht Kommissarin werden.
    Der Grund dafür steht in Artikel 57 des Südtiroler Autonomiestatutes.

  • Ein deutscher Kommissar

    Irene Pechlaner: Eine von vier Kandidatinnen. Foto: Sabes

    Dort werden die Befugnisse der Landesregierung festgelegt. In Absatz 5 heißt es:

    Dem Landesausschuss obliegen die Aufsicht und Kontrolle über die Gemeindeverwaltungen, über die öffentlichen Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen, über die Verwaltungsverbände und über die anderen örtlichen Körperschaften und Anstalten, einschließlich der Befugnis zur gesetzlich begründeten Suspendierung und Auflösung ihrer Organe. In den obgenannten Fällen und wenn die Verwaltungen aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sind, ihre Tätigkeit auszuüben, steht dem Landesausschuss auch die Ernennung von Kommissaren zu, die in der Provinz Bozen aus jener Sprachgruppe zu wählen sind, die im wichtigsten Vertretungsorgan der Körperschaft die Mehrheit der Verwalter stellt. 

    Im italienischen Text des Autonomiestatutes, der Rechtsgültigkeit hat, wird diese Bestimmung noch klarer ausgeführt. Es ist keine Kann-Bestimmung, sondern eine Muss-Bestimmung. Dort heißt es unmissverständlich:

    „Nei suddetti casi e quando le amministrazioni non siano in grado per qualsiasi motivo di funzionare spetta anche alla Giunta provinciale la nomina di commissari, con l’obbligo di sceglierli, nella Provincia di Bolzano, nel gruppo linguistico che ha la maggioranza degli amministratori in seno all’organo più rappresentativo dell’ente“.

  • Pierpaolo Bertoli: Gehört ebenfalls der deutschen Sprachgruppe an. Foto: ASP/Fabio Brucculeri

    Das heißt im Umkehrschluss: Die Landesregierung muss für die Führung des Sanitätsbetriebes Südtirol einen Kommissar oder eine Kommissarin ernennen, die der deutschen Sprachgruppe angehören.

    Die Landesregierung wird am Donnerstag aus vier Namen auswählen können.

    Das wird bereits am Donnerstag erfolgen. Denn nach Informationen von SALTO wurde für den frühen Morgen eine Sondersitzung der Landesregierung einberufen. Einziger Tagesordnungspunkt: Ernennung eines Kommissars für den Südtiroler Sanitätsbetrieb.
    Weil der Auserwählte aber auch in das staatliche Verzeichnis der Generaldirektoren eingeschrieben sein muss, ist die Auswahl nicht sehr groß.
    Konkret in Frage kommen damit nur mehr Irene Pechlaner, Thomas Schael, Christian Kofler, und Pierpaolo Bertoli, der ebenfalls der deutschen Sprachgruppe angehört. 

    Man darf deshalb gespannt sein. 

     

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G. P. Mi., 29.11.2023 - 18:28

Die Italiener können ja ein paar Gutachten in Auftrag geben, die bestätigen, dass der Kommissar auch der ital. Sprachgruppe angehören darf.

Mi., 29.11.2023 - 18:28 Permalink
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Salto User
Milo Tschurtsch Mi., 29.11.2023 - 20:41

Ich verstehe nicht warum die Landesregierung Zerzer verlängert hat, anstatt schon damals einen Kommissar zu ernennen, der bis zur Einführung der neuen Landesregierung die Geschäfte hätte übernehmen können.

Mi., 29.11.2023 - 20:41 Permalink
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Klemens Riegler Do., 30.11.2023 - 00:01

Und wenn die Kotz a Henn war ? werden Spekulationen auch nicht wahr.
Die Landesregierung braucht nur keine/n Kommissar/in zu ernennen, wobei die Entscheidung dann automatisch ROM zufällt. Dann wäre die in Rom gut vernetzte und sonst kaum geschätzte Mastrobuono wieder im Geschäfte.
Mastrobuono wurde übrigens von der ASL Frosinone vor die Tür gesetzt und hat danach geklagt und Recht und Geld (220.000€ + danni morali) bekommen. Ziemlich gleich wie Schael in Südtirol. Er hatte übrigens die Mastrobuono nach Südtirol geholt und angestellt.

Do., 30.11.2023 - 00:01 Permalink
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Josef Fulterer Do., 30.11.2023 - 06:11

Die Landes-Regierung wird bei der Ernennung der/des Kommisserin/ars, wohl eine weitere Posse hinzu - fügen, über der sich bei Gericht prächtig streiten lässt.

Do., 30.11.2023 - 06:11 Permalink