Wirtschaft | Corona-Hilfe

Die Falle

Hunderte Menschen werden jetzt mit Corona-Rückzahlungsforderungen konfrontiert. Der Vorwurf: Falscherklärungen. Der Grund ist ein missverständlicher Gesetzestext.
Geld
Foto: upi
Jetzt genau die Schwächsten der Gesellschaft noch dazu zu strafen, finde ich ungerecht“, sagt Ernst Winkler. Der Lananer SVP-Gemeinderat mit Sonderaufgaben als Sozialreferent meldet sich jetzt zu den Südtirol weiten Problemen mit den Corona-Hilfen des Landes zu Wort.
Auch im Burggrafenamt werden immer wieder Menschen im Sozialsprengel vorstellig, die in  große finanziellen Schwierigkeiten stecken, weil sie angeblich„ ungerechtfertigt“ kassierte Corona-Beiträge zurückzahlen müssen. Zusätzlich zu steigenden Lebenshaltungskosten, höheren Mieten und Wohnungsnebenkosten kommen jetzt auch noch Rückzahlungsforderungen in der Höhe von 2.000-5.000 Euro auf sie zu.
Der Grund für die zahlreichen Rückzahlungsforderungen der Corona-Beiträge ist eine nicht richtige Interpretation der Kriterien durch viele AntragstellerInnen. „Die Nettoeinnahmen der Familiengemeinschaft, welche im Monat vor Antragstellungbezogen wurden, durften bei Einzelpersonen nicht höher als 1.400 Euro sein und bei Familiengemeinschaften nicht höher als 2.200 Euro.
Dieser Satz sorgte für das Missverständnis und die „unrechtmäßige Inanspruchnahme“ der Beiträge, da „im Monat vor Antragstellung bezogen“ nicht immer richtig interpretiert worden ist.
 
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Sozialreferent Ernst Winkler:Die Antragssteller haben ohne Absicht gehandelt“.
 
 
Ein konkretes Beispiel: Frau Claudia S. hat sich an den Sozialsprengel gewandt. Ihrer Meinung nach waren die Voraussetzungen für den Erhalt der Leistung missverständlich formuliert. Sie hat das Gesuch im Dezember gestellt, da sie im November aufgrund des Lockdowns keine Arbeit hatte. Wie in der Privatwirtschaft üblich, hat sie das Gehalt für den Monat Oktober aber im November ausbezahlt bekommen. So hätte sie erst im Jänner das Ansuchen stellen dürfen, um Anrecht auf den Beitrag zu haben. Nun muss Claudia S. den gesamten Betrag zurückzahlen. Wäre sie eine Angestellte im öffentlichen Dienst gewesen, so hätte sich diese Problematik nicht ergeben, da sie das Oktobergehalt noch innerhalb Oktober bekommen hätte.
Wäre sie eine Angestellte im öffentlichen Dienst gewesen, so hätte sich diese Problematik nicht ergeben.
Was ursprünglich als schnelle und unbürokratische Hilfe gedacht war, wird jetzt vielen zum Verhängnis. Zusätzlich zur finanziellen Belastung stellt es für die betroffenen Personen auch einen großen psychischen Druck dar, aus welchem sie keinen Ausweg sehen, so der Sprengelrat Lana.
Die vielen Erklärungen zu den sogenannten Falschmeldungen bestätigen, dass die Antragsteller ohne Absicht  sich daran zu bereichern den Antrag gestellt haben“, sagt Ernst Winkler. Sein Vorschlag: Man soll prüfen, wer im genannten Zeitraum ohne Arbeit war. Winkler: „Dies sollte zählen für die Förderung und nicht wer seinen Gehalt nicht wie andere Berufsgruppen noch im gleichen Monat für seine geleistete Arbeit erhält."
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Klemens Riegler Fr., 04.08.2023 - 21:58

Der Herr Ernst Winkler hat wahrscheinlich in vielen Teilen recht. Kriterien für Förderungen sind prinzipiell schwer zu erstellen und schon gar nicht "gerecht". Zumindest aus der Sicht jener, die so grad nicht reinfallen oder 10€ zuviel haben.
Zurück: Dort wo es klipp & klar der Fall ist, dass es sich um den normalen Oktober-Lohn handelt, sollte wohl auch darüber geschaut werden. (Gleichheit Öffentlich - Privat wäre wohl korrekt).
Aber es tun sich weitere Fragen auf, denn WEGEN der Pandemie durfte, wenn ich mich recht erinnere, niemand gekündigt werden und war im Öffentlichen Dienst garantiert auch nicht der Fall. In der Privatwirtschaft waren Entlassungen auch verboten. Als Ausgleich hat der Staat unglaublich viel Geld in die Lohnausgleichskasse gepumpt und damit dem Arbeitgeber zu 99% seine Kosten ersetzt. (mit dem Nachteil für den Angestellten > nur Mindestlohn)
In welcher Situation war Frau Claudia S.? War sie auch in den Jahren vorher im November "arbeitslos" ? wie und warum konnte sie gekündigt werden? warum hatte sie keine Arbeit? Oder wollte sie gar "Schlaumeierin" spielen? Dann wäre es nur gut & richtig, dass sie die "ungerechtfertigt“ kassierten Corona-Beiträge zurückzahlen müsste. Der Sozialstaat sollte schließlich nicht zum Selbstbedienungsladen verkommen.

Fr., 04.08.2023 - 21:58 Permalink
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Margareth Fink Fr., 04.08.2023 - 22:31

Antwort auf von Klemens Riegler

Es durfte zwar nicht gekündigt werden, aber wer einen befristeten Vertrag hatte (im Tourismus gibt es häufig Saisonsverträge) der Ende Oktober zu Ende war, der war dann ohne Arbeit. Und hatte vielleicht keinen Anspruch auf Arbeislosengeld, weil schon vorher zu wenige Beitragszeiten angereift waren (coronabedingt). Somit sind viele in dieser Situation davon ausgegangen, berechtigt zu sein, weil sie im November kein Einkommn erzielt haben (= nicht gearbeitet haben), aber die Voraussetzung war, im Monat vor Antragstellung keine Zahlungseingänge gehabt zu haben, also auch nicht das Gehalt von Monat vorher. Konkret: Antrag im Dezember, also kein Zahlungseingang im November, auch nicht das Gehalt, das für die Arbeit im Oktober verdient wurde. Da viele die Gesuche per e-mail gestellt haben (war aufgrund der Pandemie so möglich), ist es öfter als sonst zu Fehlern gekommen.

Fr., 04.08.2023 - 22:31 Permalink
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Dietmar Nußbaumer Sa., 05.08.2023 - 08:10

Fad, wenn jedes Thema vom Wahlkampf angefault wird. Da gibt es genug große Themen, die von allen (!) Parteien in den letzten fünf Jahren nicht so recht angegangen wurden.

Sa., 05.08.2023 - 08:10 Permalink