Politik | Wählbarkeit

Doppelter Wohnsitz

Sven Knoll hat seinen offiziellen Wohnsitz in Schenna. Gleichzeitig aber seinen Hauptwohnsitz in Innsbruck. Geht das? Experten sagen: Nein.
Knoll
Foto: Seehauserfoto
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Roland Pliger Mi., 29.11.2023 - 08:08

Das ruft doch fast schon nach einer Steuerprüfung (sowohl was die persönlichen Steuern als auch die Unternehmenssteuern des Unternehmens betrifft). Anhand von Kreditkartenabrechnungen und Mobilfunkdaten lässt sich dann recht schnell herausfinden, wo jemand seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt hat - mit den entsprechenden Konsequenzen.

Mi., 29.11.2023 - 08:08 Permalink
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pérvasion Mi., 29.11.2023 - 09:11

Als ich mich vor einigen Jahren vorläufig in Deutschland angemeldet habe, hieß es dort: »Einen Nebenwohnsitz können Sie bei uns nicht anmelden, wenn sie nicht woanders in Deutschland einen Hauptwohnsitz haben. Ihr erster Wohnsitz in Deutschland ist für die deutschen Behörden immer der Hauptwohnsitz.« Dies wiederum müsse keineswegs der Lebensmittelpunkt sein, der könne auch im Ausland liegen. Gelten diesbezüglich in Österreich andere Regeln?

Mi., 29.11.2023 - 09:11 Permalink
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Andreas Thanei Mi., 29.11.2023 - 10:34

Antwort auf von pérvasion

Ach so, die Frage war auf den Hauptwohnsitz gerichtet. Auf der Seite der österreichischen Regierung steht folgendes:

Den Hauptwohnsitz hat jemand an einer Unterkunft, die er zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen machen möchte. Wesentlich ist einerseits, dass die Person die Unterkunft in dieser Absicht nimmt bzw. hat, andererseits dass sie sich dann auch tatsächlich dort aufhält. Die Absicht dahinter kann erwiesen sein (etwa, weil der Hauptwohnsitz angemeldet wurde) oder aus den Umständen hervorgehen (weil sich jemand faktisch dort aufhält).

Für den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sind folgende Kriterien ausschlaggebend:

Aufenthaltsdauer
Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte
Wohnsitz von Familienangehörigen (insbesondere von Kindern) und
Ort ihrer Erwerbstätigkeit
Ort ihrer Ausbildung
Ort der Schule oder Kindergarten
Funktionen in öffentlichen und privaten Körperschaften

Mi., 29.11.2023 - 10:34 Permalink
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Lorenz Winkler Mi., 29.11.2023 - 10:47

Mir hat man immer gesagt, dass es sowas wie Haupt- und Nebenwohnsitz in Italien gar nicht gibt, sondern residenza, domicilio und recapito.
Siehe Südtiroler Hochschülerschaft: https://www.asus.sh/studieren-arbeiten/wohnsitz

"Laut italienischem Recht ist das Domizil dort, wo sich der Hauptsitz der Geschäfte und Interessen einer Person befindet. Der Wohnsitz ist dort, wo sich eine Person hauptsächlich aufhält (Art. 43 Italienisches Zivilgesetzbuch). Italien sieht also keinen Haupt- und Nebenwohnsitz vor, sondern nur einen Wohnsitz und ein Domizil. Schon damit ist klar: Zwei Wohnsitze zu haben ist nicht möglich.
Der Wohnsitzwechsel ist nicht automatisch an die Eintragung ins AIRE gekoppelt. Die Eintragung ins AIRE ist nur bei einer Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland für einen Zeitraum von über zwölf Monaten vorgesehen. Mit der Eintragung im AIRE erfolgt automatisch die Streichung aus dem Melderegister der Heimatgemeinde (APR), weshalb ein doppelter Wohnsitz für mehr als zwölf Monate laut italienischem Recht nicht möglich ist. Studierende bilden hier keine Ausnahme."

Mi., 29.11.2023 - 10:47 Permalink
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Am Pere Mi., 29.11.2023 - 20:49

Sven kann auch noch so den größten Skandal produzieren. Seine Wählerschaft ist derart rückständig, dass sie es eh nicht versteht.

Mi., 29.11.2023 - 20:49 Permalink