Wirtschaft | Sanitätsbetrieb

Der Doppelfehler?

Nach dem Abgang von Florian Zerzer soll jetzt Enrico Wegher interimistisch den Sanitätsbetrieb führen. Dabei ist auch seine Vertragsverlängerung eher schwindlig.
Sanitätsbetrieb, Direktion.jpg
Foto: Seehauserfoto
  • Seit gestern Abend führt Enrico Wegher interimistisch den Südtiroler Sanitätsbetrieb. Der amtierende Verwaltungsdirektor wird aber nicht lange in der Führungskanzel der Südtiroler Sanität stehen. „Wir werden so schnell wie möglich einen Kommissar ernennen“, erklärt Landeshauptmann und Gesundheitslandesrat Arno Kompatscher.
    Welche chaotischen Zustände an der Spitze der Südtiroler Sanität aber herrschen, wird daran deutlich, dass auch die Übergangslösung Wegher eine sehr gefährliche Lösung ist. Denn für den Verwaltungsdirektor könnte dasselbe juristische Ei gelten, das Florian Zerzer jetzt das Amt gekostet hat. Weghers interimistische Ernennung ist deshalb ein Vabanquespiel. 

    Weghers interimistische Ernennung ist ein Vabanquespiel. 

  • Derselbe Beschluss

    Palais Widmann: Politische Weisung steht im jetzt vom Verwaltungsgericht annullierten Beschluss. Foto: Hannes Prousch

    Enrico Weghers Vertrag als Verwaltungsdirektor ist am selben Tag verfallen wie jener von Florian Zerzer. Auch sein Vertrag wurde mit jenem Landesregierungsbeschluss vom 3. Oktober 2023 verlängert, den das Verwaltungsgericht jetzt annulliert hat.  
    Genauer gesagt: Im Beschluss der Landesregierung ist festgeschrieben, dass der Wegher-Vertrag ebenso bis Februar 2024 verlängert werden soll. Weil für die Ernennung des Verwaltungsdirektors aber der Generaldirektor zuständig ist, musste der Beschluss formell vom Sanitätsbetrieb gefasst werden. Das ist dann auch am letzten möglichen Termin passiert.
    Am 13. Oktober 2023 also am Tag vor dem Verfall des Vertrages hat die Sanitätsführung in einer außerordentlichen Sitzung die Verlängerung des Wegher-Vertrages beschlossen.
    Dass es so knapp wurde und man allein zur Genehmigung dieses Beschluss eine Sitzung einberufen musste, liegt daran, dass man selbst innerhalb des Sanitätsbetriebes Zweifel hat, ob diese Verlängerung so rechtens ist. 

  • Die verfallene Eintragung

    Verwaltungsdirektor Enrico Wegher: Eintragung in das Landesverzeichnis verfallen. Foto: Südtiroler Sanitätsbetrieb

    Auch für die Ernennung zum Verwaltungsdirektor gibt es eine eigenes Landesverzeichnis der Geeigneten. Ein Kandidat oder eine Kandidatin muss in dieses Verzeichnis eingetragen sein.
    Das Verzeichnis wird von der Abteilung Gesundheit im Gesundheitsassessorat verwaltet und periodisch ajouriert. Das letzte Mal ist das Anfang des Sommers passiert.
    Zu diesem Zeitpunkt waren sieben Personen in diesem Landesverzeichnis eingetragen. Fünf davon mit einem Dekret, das vom 9. März 2018 stammt. Weil die Eintragung aber - laut entsprechendem Landesgesetz - maximal vier Jahre Gültigkeit hat, sind diese Eintragungen rechtlich seit eineinhalb Jahren verfallen. 
    Einer dieser Kandidaten, dem die Eintragung verfallen ist, heißt Enrico Wegher.

  • Im Klartext: Man hat damit den Vertrag eines Verwaltungsdirektors verlängert, der eigentlich nicht mehr - oder zurzeit - nicht die Voraussetzungen hat, dieses Amt auszuüben.
    Dass dieser Verlängerung rechtlich damit auf auf sehr tönernen Füßen steht, weiß man auch im Sanitätsbetrieb. Das wird auch dadurch deutlich, dass sich die für die Vertragsverlängerung zuständige Beamtin im Sanitätsbetrieb geweigert hat, diesen Verlängerungsbeschluss zu unterzeichnen. Es musste kurzerhand ein anderer Abteilungsdirektor mit seiner Unterschrift einspringen.
    Auch deshalb wurde die Verlängerung am letzten möglichen Tag beschlossen. 
    Nach dem Urteil des Verwaltungsgericht sind alle Beschlüsse, die Florian Zerzer & Co ab dem 14. Oktober 2023 gefasst haben ungültig.
    Mit der Notlösung Wegher könnte man den Fehler, den man bei Florian Zerzer gemacht hat, jetzt wiederholen. 
    Auch deshalb wird der Landeshauptmann so schnell wie möglich einen Kommissar oder eine Kommissarin ernennen.

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Hartmuth Staffler Mi., 29.11.2023 - 16:35

Antwort auf von Stereo Typ

Ob es falsch ist oder nicht, hängt nur davon ab, was der Autor sagen wollte. Ajourieren kommt vom französischen "ajouré" (durchbrochen, zerfressen, z. B. von Motten). Ajournieren kommt vom französischen "a jour" (wörtlich: bis zum heutigen Tag; die Bedeutung ist: auf dem Laufenden sein, etwas auf den neuesten Stand gebracht haben). Zwischen "mottenzerfressen" und "auf dem neusten Stand" gibt es einen gewissen Unterschied. Nur der Autor könnte uns darüber aufklären, was er nun gemeint hat.

Mi., 29.11.2023 - 16:35 Permalink
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Profil für Benutzer Christoph Franceschini
Christoph Fran… Mi., 29.11.2023 - 18:11

Antwort auf von Hartmuth Staffler

Sehr geehrter Herr Staffler, ich erlaube mir, mich zu wundern. Sie gelten doch durch und durch als Tiroler. Deshalb müssten sie den Begriff ajourieren eigentlich kennen. Laut DUDEN ajou­rie­ren: "Schwaches Verb Gebrauch: österreichisch" mit der Bedeutung "auf dem Laufenden halten, aktualisieren". Im Duden gibt es dagegen kein Wort "ajournieren."
Manche Motte kann schon mal im eigenen Pelz landen. Nichts für ungut.

Mi., 29.11.2023 - 18:11 Permalink