Gesellschaft | Personalgesetz

"Verpasste Chance"

Wird man in der Landeverwaltung künftig besser arbeiten? Das neue Personalgesetz steht diese Woche auf der Landtags-Tagesordnung. Die Grünen eröffnen die Diskussion.

Für Schlagzeilen hat es bereits in den vergangenen Monaten gesorgt. In dieser Woche stehen die insgesamt 53 Artikel des neuen Personalgesetzes auf der Tagesordnung des Landtags. Trotz eines Austausches mit den Gewerkschaften und einer Landtagsanhörung sehen die Grünen beim Gesetzentwurf von Personallandesrätin Waltraud Deeg immer noch jede Menge Verbesserungsbedarf. „Ein Gesetz, das nicht am Anfang einer neuen Ära steht, sondern dem Geiste der Vergangenheit entspricht“, ist eines der abschließenden Urteile ihres Minderheitenberichtes, der am Montag Vormittag präsentiert wurde.

Einige ihrer Kritikpunkte wurden bereits im Vorfeld ausführlich diskutiert. Allen voran die Mobilität der Bediensteten, die künftig eine mögliche Anfahrstrecke von bis zu 50 Kilometern miteinschließt, die Verletzung der Kollektivvertragsebene oder die Einschränkung der Freistellungen für ein politisches Mandat. Kritik üben die Grünen auch an einer laut ihrer Meinung überholten Privilegierung der Landwirtschaft bei den Nebentätigkeiten von Landesangestellten oder am Beibehalten der „alten Krankheit der Ad-Hoc-Bestimmungen“:

„Sowohl bei der Weiterbeschäftigung der Landesangestellten im Ruhestand als auch bei einem dubiosen „Sanierungsversuch“ der PflegedienstleiterInnen in der Sanität besteht der Verdacht, dass es hier um ganz bestimmte Personen geht, für die Artikel maßgeschneidert werden. Dasselbe galt für die FahrerInnen, persönliche MitarbeiterInnen und „PrivatjournalistInnen“ der Landesregierung. Die Nicht-Opportunität dieses letzten Punktes wurde von der Landesregierung selbst eingesehen und der berüchtigte Artikel 11 wurde gestrichen.“

Auch laut der Oppositionspartei ist jedoch „nicht alles ist zu verteufeln, was das neue Gesetz mit sich bringt: Als positiv heben sie unter anderem den Generationenpakt, die Aufnahme von Menschen mit Beeinträchtigung und die Vereinfachung bei Nebentätigkeiten hervor. Einige Verbesserungen seien auch schon im Gesetzgebungsausschuss erreicht worden: so eine transparentere Handhabung der Leistungsprämie oder die Streichung, des „fast schon zu Heiterkeit Anlass gebenden Passus, nach dem die Landesangestellten das Aktienvermögen ihrer Verwandten offen legen müssen“. Dennoch sehen die Grünen in dem Entwurf insgesamt eine verpasste Chance für eine Gesamtvision und Richtungsvorgabe, wie sich die Personalgestaltung des Landes entwickeln soll. „Statt dessen bleiben die Grundfragen offen: Wird man in der Landesverwaltung künftig besser arbeiten? Wird der Führungsapparat des Großbetriebes Land effizienter? Kann im Land ergebnisorientierter und partizipativer gearbeitet werden?“