Chronik | Das Gericht entscheidet

Skiunfall: Schadensersatz von 19.000 Euro

Der Hügel hatte ihm anscheinend die Sicht versperrt. Doch das ist keine Ausrede für einen Pistenunfall. Ein kroatischer Schifahrer war zu unachtsam unterwegs gewesen, jetzt muss er 19.000 Euro zahlen.

2009 war ein Skifahrer aus Kroatien mit einem bundesdeutschen Mann am Kronplatz zusammengeprallt. Nun muss der Kroate zahlen: 19.000 Euro Schadensersatz. Richter Thomas Weissteiner rechtfertigte das Urteil folgendermaßen: Pflicht eines jeden Wintersportler sei es, jederzeit ein umsichtiges und achtsames Verhalten an den Tag zu legen, um keine anderen Personen zu gefährden, so schreibt die Tageszeitung Dolomiten.

Hügel hin oder her. Augenzeugen bestätigten, dass der Kroate plötzlich aufgetaucht sei und das Unfallopfer von hinten voll erfasst habe. Genau schauen und dann fahren, empfiehlt die Präventionsplattform im Skipistensektor mit Nachdruck. Laut einer Umfrage in Österreich wünschen sich 60 Prozent der Skifahrer mehr Sicherheit auf Skipisten.

Doch laut Auskunft des Verbands der Versicherungsunternehmen Österreich sind 93 Prozent der Skiunfälle Alleinunfälle ohne Fremdverschulden, die oft auf mangelnde körperliche Fitness und Selbstüberschätzung zurückzuführen sind. Den ganzen Beitrag lesen Sie hier.

Der Bozner Rechtsanwalt  Markus Wenter, der den bundesdeutschen Skifahrer vor Gericht vertrat, rät dennoch: Haftpflichtversicherung abschließen, denn Unfälle passieren schnell. Beim Wedeln über weiße Pisten.

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Benno Kusstatscher Do., 07.11.2013 - 10:08

Ich kenne den Einzelfall nicht und möchte meinen Kommentar auch nicht damit in Zusammenhang bringen. Nur erinnere ich daran, dass jede Autofahrerin weiß, dass man hinter unübersichtlichen Kurven nicht einfach mal so stehen bleibt, eben weil es gefährlich ist. Ganz unabhängig von der Schuldfrage, bleibt die Frage im Raum, warum Skifahrern nicht abverlangt werden kann, ähnliche Überlebungen anzustellen - dem sicheren Miteinander zuliebe.

Do., 07.11.2013 - 10:08 Permalink
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Patrick von Gelmini Do., 07.11.2013 - 11:29

Antwort auf von Benno Kusstatscher

Von mir aus gesehen kann man solche Fälle einfach wie im Straßenverkehr mit der Aufteilung der Schuld lösen. Bleibt jemand hinter einen Hügel stehen, trägt er auch zum Teil Schuld am Unfall. Ob er dann mehr am Unfall schuld ist als der, der die Piste hinunterdonnert ohne im Stande zu sein bei unübersichtlichen stellen zu bremsen oder auszuweichen, sei dahingestellt.

Do., 07.11.2013 - 11:29 Permalink