Politik | Zum Referendum am 9. Februar

Gute Gründe um mit „Nein“ zu stimmen!

Beim Referendum zum Landesgesetz zur Regelung der „Bürgerbeteiligung“ zeigt sich, was die Politiker unter der versprochenen politischen „Erneuerung“ verstehen. Dieses Landesgesetz wurde im Juni 2013 allein von den SVP-Politikern beschlossen und richtet sich im Wesentlichen nach den Regelungen auf Landesebene in Bayern von 1946, wo sie inzwischen als unwirksam und veraltet gelten. Und solche Regelungen sollen laut SVP in Südtirol die „Erneuerung“ darstellen?
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Das SVP-Landesgesetz schreibt für Volksabstimmungen 34.000 Unterschriften vor (erst 8000, danach 26.000 in nur 2 Monaten). Selbst bei einer massiven Reduzierung bliebe diese Unterschriftenhürde unerreichbar. Beim landesweit stark verspürten Thema „Senkung der Politikergehälter“ etwa konnten nicht mehr als 10.000 Unterschriften gesammelt werden. Auch die digitale Unterschriftensammlung kann die Unterschriftenhürde im SVP-Gesetz niemals rechtfertigen. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass die digitale Unterschriftenabgabe keine Garantie für mehr Unterschriften ist. Für die Sammlung der Unterschriften sieht das SVP-Gesetz zudem ein völlig unnötiges, kompliziertes, von oben manipulierbares Verfahren in zwei Phasen vor!

Durch eine ganze Reihe von Hürden und bürokratischer Fallen würden Volksabstimmungen so gut wie unmöglich gemacht. Damit wird auch der von der SVP stets propagierte Verzicht auf ein Quorum bedeutungslos.

Besonders schwerwiegend ist, dass dieses zur Abstimmung stehende Landesgesetz ein Referendum, wie es am 9. Februar stattfindet, überhaupt nicht mehr vorsieht. Damit fehlt das  wichtigste Instrument demokratischer Mitentscheidung. Volksabstimmungen zu Politiker-Gehältern, Steuern und zur Anwendung demokratischer Regeln (z.B. zum Wahlgesetz) werden zudem ausdrücklich verboten!

Dieses SVP-Gesetz hätte nichts weiter als enttäuschende Versuche der Bürger und Bürgerinnen zur Folge. Die Bevölkerung darf Tausende von Unterschriften sammeln und Vorschläge liefern, die von den Politikern nach Gutdünken vom Tisch gewischt werden können. Zu oft haben wir schon die Nutzlosigkeit von Volksabstimmungen erleben müssen.

Direkte Demokratie ist eine Ergänzung der gewählten Volksvertretung und wirksame Notbremse, wenn Politiker über die Köpfe der betroffenen Bevölkerung hinweg entscheiden.

Wenn wir am 9. Februar mit „Nein“ stimmen, wird der Weg frei für ein faires Gesetz zur Mitentscheidung!

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Thomas H Di., 28.01.2014 - 18:21

Art. 3.4.
Beschlüsse der Landesregierung oder Dekrete
des Landeshauptmannes/der Landeshauptfrau oder
eines Landesrates/einer Landesrätin können nur
dann Gegenstand einer Bürgerinitiative gemäß Absatz
1 Buchstabe b) sein, sofern sie von Landesinteresse
sind.

>> "Landesinteresse" wird in diesem Gesetz nicht definiert

Art. 6.2.
Ein Bürgerantrag oder eine Bürgerinitiative ist
nicht zulässig, wenn in folgende Sachbereiche von
Landeszuständigkeit eingegriffen werden soll:
a) Steuern und Haushalt,
b) Regelung der finanziellen Zuwendungen an das
Personal und die Organe des Landes,

>> In Zukunft werden keine Referenden über Politikergehälter mehr stattfinden

Di., 28.01.2014 - 18:21 Permalink