Politica | Staatsbürgerschaft

Marie Måwe singt, Klaus Egger "verschnupft"

Marie Måwe kriegt sie vielleicht - und andere warten jahrelang. Die italienische Staatsbürgerschaft. Der Grüne Politiker Klaus Egger fordert nun Hilfe von Arno Kompatscher. Eggers Frau ist Schwedin.

Marie Måwe hofft, bangt und singt indessen am Bozner Obstplatz, Auftritt dort am gestrigen Freitag Abend, 6. September. Reaktion darauf auf Facebook: "Dürfen Politiker auch singen?" Jeder Schritt der angehenden SVP-Politikerin wird genauestens überwacht, Witze unter der Gürtellinie häufen sich, von schwitzenden Männern war in der Südtiroler Tageszeitung zu lesen.

In fünf Tagen steht fest - kriegt Måwe die italienische Staatsbürgerschaft? Ist sie wählbar bei den Südtiroler Landtagswahlen 2013?

Am 6. September schreibt Klaus Egger von der Grünen Wirtschaft, seine Frau ist Schwedin, auf Facebook: "Darf eine zukünftige Politikerin anders behandelt werden? Gleiche Rechte für alle, fordert Egger.

"Lieber Arno Kompatscher, jetzt mal ganz ehrlich: meine Frau ist Schwedin, seit 11 Jahren in Südtirol. Ich würde gerne für sie die italienische Staatsbürgerschaft organisieren. Kannst du mir das in einen Monat regeln?
Mir haben die Herrschaften beim Regierungskommisariat das letzte Mal als ich dort war gesagt, das kann einige Jahre dauern. Es scheint bei dir geht das schneller. Und ich erhoffe mir jetzt echt eine Antwort. Sonst wäre ich schwer enttäuscht. Oder findet Freundldienste nur innerhalb der Partei statt? (der Seitenhieb musste sein, bin jetzt echt verschnupft!)"

Einen Termin mit einem Regionenminister würde man wohl nicht einfach so bekommen, vermutet Markus Gufler auf Eggers Facebook-Post. "Das geht meines Wissens unter Onorevolis (und solchen die so gar nicht genannt werden wollen) einfach leichter." Vielleicht kann Arno Kompatschers Freundeverein "Wir für Arno Kompatscher" helfen? Onorevoli gibt's da genug.

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Armin Mutschlechner Sab, 09/07/2013 - 13:58

Erwerb durch Antrag
Ein Erwerb findet auch statt durch Eheschließung (per matrimonio) mit einem italienischen Staatsbürger bzw. einer italienischen Staatsangehörigen, sobald drei Jahre nach dem Tag der Eheschließung vergangen sind und die Ehe innerhalb dieses Zeitraums nicht aufgelöst wurde oder der ausländische oder staatenlose Ehegatte ein halbes Jahr auf dem Gebiet der Italienischen Republik ansässig ist.

Des Weiteren ist eine Einbürgerung möglich, wenn sämtliche folgenden Voraussetzungen vom Antragsteller nachgewiesen werden:
- zehnjähriger Aufenthalt in Italien
- ausreichendes Einkommen
- keine Vorstrafen
- Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit
Die Dauer des Aufenthalts kann unter bestimmten Voraussetzungen auch herabgesetzt werden.

Sab, 09/07/2013 - 13:58 Collegamento permanente