Politica | Landtag

Achammers Transparenz

Das Land hat für die Schlichtung mit Vera Nicolussi-Leck deutlich weniger bezahlt. Das geht aus Philipp Achammers Antwort hervor. Die laut Landtag niemand sehen darf.
Philipp Achammer
Foto: Fonte Facebook
Die gesetzliche Regelung ist klar.
30 Tage hat ein Landesrat Zeit, Landtagsanfragen zu beantworten. Alessandro Urzi hat seine Landtagsanfrage am 27. Dezember 2017 eingereicht. Die Beantwortungsfrist endete damit am 4. Februar 2018.
Es gibt im Landtag aber eine Art Kulanz-Zeit. Wegen der Fülle der Landtagsanfragen kann ein Landesrat die Fristen nicht immer ganz einhalten. So war es auch bei der Anfrage Urzìs zur ehemaligen Ressortdirektorin Vera Nicolussi Leck.
Der Alto-Adige-nel-cuore-Abgeordnete Alessandro Urzí wollte in einer Anfrage wissen, warum sich das Land im Arbeitsstreit mit Nicolussi-Leck auf eine Schlichtung eingelassen hat. Urzis zentrale Frage: Wenn alles rechtens ist, warum zahlt das Land der ehemaligen Ressortdirektorin dann 110.000 Euro?
Der zuständige Landesrat Philipp Achammer hat am 1. März eine detaillierte schriftliche Antwort auf die Anfrage abgeliefert. Was er sagt, wird der Öffentlichkeit aber vorenthalten. Nicht etwa vom Landesrat, sondern von der Verwaltung des Südtiroler Landtages. Der angebliche Grund: Die Datenschutzbestimmungen.
Demnach darf der Steuerzahler zwar zahlen, aber nicht wissen wieviel und warum.
 

Gestörte Privacy

 
Dabei gibt es im Landtag - wie in jedem Parlament - ganz klare Transparenzbestimmungen. So etwa ist ein Hauptzweck vieler Landtagsanfragen, dass ein Sachverhalt öffentlich bekannt werden soll.
Genau diese parlamentarische Funktion wird jetzt aber durch eine besonders akribische und strenge Anwendung der Datenschutzbestimmungen ernsthaft in Frage gestellt. Das wird an der Urzí-Anfrage exemplarisch deutlich.
Weder der Inhalt der Anfrage, noch jener der Antwort darauf werden auf der Homepage des Landtages veröffentlich. Selbst der Betreff der Anfrage wurde von der Landtagsverwaltung anonymisiert. So heißt der Betreff zu Urzí-Anfrage: „N. L.: Warum eine Schlichtung, wenn die Auflösung des Führungsauftrags doch rechtens war?“
 
Dort wo die Anfrage und Antwort stehen soll, wird auf der Homepage die übliche Floskel abgedruckt: „Der Text der Anfrage/Antwort ist auf Grund der Bestimmungen über die Privacy nicht einsehbar“.
Wie absurd diese praktizierte Regelung ist, wird an der Antwort von Philipp Achammer aber mehr als klar.
 

50.000 Euro

 
Denn in der Antwort des Kulturlandesrates und SVP-Obmannes findet sich keine einzige Angabe, die unter den persönlichen Datenschutz fallen könnte.
Ganz im Gegenteil: Philipp Achammer liefert neue Daten und Fakten, die die Schlichtung mit seiner ehemaligen Mitarbeiterin doch in einem anderem Licht erscheinen lassen.
Achammer bestätigt, dass die Trennung des Arbeitsverhältnisses vor der Schlichtungskommission einvernehmlich erfolgt sei. Der Widerruf des Führungsauftrages sei aufgrund des zerbrochenen Vertrauensverhältnis zu Nicolussi Leck erfolgt.
 
Dann aber stellt Achammer jene Zahlen, die bisher in der Öffentlichkeit kursieren, in einen neuen Zusammenhang. Der Beitrag, den das Land für die Schlichtung bezahlt, seien 50.000 Euro. Dazu kommen 60.770,23 Euro an Ergebniszulagen für die Jahre 2015/16, Überstunden, nicht genossene Ferien und die angereifte Abfertigung bis August 2016.
Diese Präzisierung lässt den bei der Schichtung bezahlen Betrag doch in einem anderen Licht erscheinen.
Warum die Öffentlichkeit, das nicht wissen darf, bleibt aber ein Geheimnis des Glaubens. Oder es fällt unter die Datenschutzbestimmungen des Landtages.
 

Was Sie nicht wissen dürfen?