Cronaca | Corona-Screening

Massentest mit massenhaft Fragen

Vier Tage vor dem Start von “Südtirol testet” sind noch Details offen. Kommen alle positiv Getesteten samt Krankschreibung in Isolation? Was passiert mit engen Kontakten?
Test antigenico
Foto: ASP/Angelika Schrott

Wie laufen die Corona-Massentests am Wochenende ab? Mit welchen Konsequenzen müssen positiv getestete Personen rechnen? Was passiert mit asymptomatischen Infizierten? Und was mit den engen Kontakten? Fragen über Fragen, die vier Tage vor dem Start von “Südtirol testet” noch nicht vollständig geklärt sind.

 

Wer darf arbeiten?

 

Am Montag hat Landeshauptmann Arno Kompatscher eine Präzisierung zur Vorgabe gemacht, laut der in den Betrieben, die während des 15-tägigen Lockdowns weiter arbeiten dürfen, nur das Personal eingesetzt werden kann, das an den öffentlichen Corona-Screeenings teilnimmt. Demnach gilt die Testpflicht, die der Landeshauptmann nicht als solche verstanden haben will, für jene Tätigkeiten “mit dem größten Risiko innerhalb des Arbeitsplatzes”, z.B. jene mit Kontakt mit Kunden (der allerdings ist laut Verordnung Nr. 69 verboten) oder mit Arbeitskollegen. In diesen Risiko-Bereichen darf nur (negativ) getestetes Personal eingesetzt werden. Außerdem können Mitarbeiter auch privat oder betriebsintern getestet werden – unter der Voraussetzung, dass die Ergebnisse dem Südtiroler Sanitätsbetrieb mitgeteilt werden.

Wer sich nicht testen lässt, muss – Stand heute – für eine Woche (vom 23. bis 29. November) der Arbeit fern bleiben und dafür Urlaub beantragen. Die Opposition hält gar nichts davon. “Der von der Landesregierung angekündigte Massentest muss freiwillig sein! Es muss klargestellt werden, dass Ungetestete weiter arbeiten dürfen. Jeglicher Zwang bzw. jegliche Androhung von Konsequenzen bei Nichtteilnahme ist nicht akzeptabel und zu unterlassen. Landeshauptmann Kompatscher richtet mit seiner ‘Zwangsverordnung’ immensen Schaden an, da viele Bürger nicht bereit sind, sich erpressen zu lassen und eine Testung aus Protest jetzt verweigern wollen”, schreiben die neun Landtagsabgeordneten von Team K, Südtiroler Freiheit, M5S und Enzian in einer gemeinsamen Aussendung.

 

Wer wird isoliert?

 

Bislang nicht vorgesehen ist, dass Personen, die beim Antigen-Schnelltest, der mittels Nasenabstrich durchgeführt wird, positiv getestet, aber keine Symptome aufweisen, in Isolation versetzt und gegebenenfalls krank geschrieben werden. Das soll sich ändern: Asymptomatische Personen sollen nach 10 Tagen die Isolation ohne weiteren Test verlassen können. Das sei laut Landeshauptmann mit der INPS abgeklärt. Diese Regelung soll allerdings nur für die Testreihe “Südtirol testet” gelten.
Ebenso wie jene, dass bei einem positiven Ergebnis des Antigentests kein PCR-Test folgt. “Bei Positivtestung ist die umgehende Isolation vorgesehen. Dies gilt im Moment nur für die Aktion ‘Südtirol testet’. An Anpassungen der allgemeinen Regelung wird gearbeitet”, heißt es vom Sanitätsbetrieb.


Kurzum: Alle, die am Wochenende bei den Massentests positiv auf das Coronavirus getestet werden, werden in Isolation versetzt, ob mit oder ohne Symptomen. Jeder Positive kann krank geschrieben werden. Dazu ist es notwendig, bei der Anmeldung zum Massentest – die soll online erfolgen – im entsprechenden Formular anzugeben, ob man im Falle eines positiven Ergebnisses krank geschrieben werden möchte. “Ein Team von Ärztinnen und Ärzten wird die Krankschreibung durchführen”, informiert der Sanitätsbetrieb.


Laut aktuellem Stand der Dinge werden enge Kontakte von positiv getesteten Personen “nicht automatisch in Quarantäne versetzt”. Wie die Tageszeitung am Dienstag allerdings berichtet, gibt es innerhalb des Sanitätsbetriebs Bestrebungen, auch das zu ändern. Demnach sollen alle positiv Getesteten (mit und ohne Symptome) sowie sämtliche enge Kontakte für 10 Tage in Isolation versetzt werden, aus der sie ohne negativen PCR-Test wieder entlassen werden.

Doch das alles ist noch nicht fix. Am heutigen Dienstag soll eine weitere Verordnung des Landeshauptmannes folgen, mit der der Ablauf der Tests und der Konsequenzen präzisiert wird.

 

Wer muss nicht zum Massentest?

 

Fest steht hingegen, wer sich nicht an “Südtirol testet” beteiligen muss:

  • Kinder unter 5 Jahren
  • Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen
  • Krankenhauspatienten
  • wer drei Tage vor und drei Tage nach dem Corona-Screening einen Termin für einen PCR-Test hat
  • wer in den letzten drei Monaten aufgrund eines positiven Tests in Isolation war
  • wer als aktuell positiv gilt
  • wer zur Zeit in Quarantäne oder häuslicher Isolation ist
  • wer Symptome hat, die auf eine Covid-19-Erkrankung hinweisen (in diesem Fall soll der Hausarzt kontaktiert werden)
  • wer aus einem anderen Grund krank geschrieben ist

 

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Johann Georg B… Mar, 11/17/2020 - 11:13

Wer kennt sich da noch aus, ich glaube die Personen welche diese ganzen Verordnungen erlassen kommen selber nicht mehr mit.
Genau das selbe wie beim beim Landschaftsschutzplan und Bauleitpläne ,das Land gibt Aufträge und keiner versteht sie.

Mar, 11/17/2020 - 11:13 Collegamento permanente
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Mel Bos Mar, 11/17/2020 - 13:14

Vielen Dank für diese fundierte Recherche, Frau Gasser. In anderen Medien wird zur Zeit leider nicht mehr auf Information und Aufklärung gesetzt, sondern darauf, weiter Öl ins Feuer zu gießen, indem man im Minutentakt die Sozialen Medien mit reißerische Headlines und halbseidenen Artikeln zuspamt.

Mar, 11/17/2020 - 13:14 Collegamento permanente