Politica | Gegendarstellung

„Wieso gerade jetzt? “

Der SVP-Landtagsabgeordnete Daniel Alfreider nimmt zu den Kubaturverschiebungen Stellung: Alles falsch und er werde klagen.
Alfreider, Daniel
Foto: SVP/Oliver Oppitz
Im Artikel „Alfreiders Hütten“ wird behauptet, dass ich „unorthodoxe Kubaturverschiebungen“ vorgenommen hätte, weil das Landesgesetz eine Verlegung von maximal 100 Metern“ vorsehe, während ich die Hütten um 1,3 Kilometer bzw. 4,3 km verschoben hätte. Auch gebe es „im Bauakt keinerlei Beleg, ob und wo die angeblich von einer Mure abgetragenen Hütten überhaupt standen. Alle zuständigen Landesämtern gehen davon aus,  dass es die Hütten nie gegeben hat.“
Diese Aussagen sind unwahr und grob ehrenrührig.
Die Angriffe auf mich sind jedenfalls an den Haaren herbeigezogen.
Der Abbruch und Wiederaufbau der 2 Schuppen und der 2 Kochhütten erfolgte nicht aufgrund von Art.107 Abs.13 des Landesraumordnungsgesetzes, sondern aufgrund von Art.12, Art.13-bis und Art.13-ter LROG, die bekanntlich  den Abbruch und Wiederaufbau in den Gefahrenzonen regeln. Im Unterschied zum Abbruch und Wiederaufbau von anderen Zonen, die laut Art.107 Abs.13 nur „in derselben Lage oder in unmittelbarer Nähe“ wiedererrichtet werden können, sieht das Landesgesetz für die Gefahrenzonen logischerweise keine solche Beschränkung vor. 
 
Um Missbrauch zu vermeiden, hat der Landesgesetzgeber im Jahr 2007 aber die Bestimmungen für die Verlegung verschärft und an strenge Auflagen gebunden, indem die Bestätigung der Gefahrensituation durch das zuständige Landesamt für Geologie und die Unbedenklichkeitserklärung durch die Landesraumordnungskommission gefordert wird. Dies bedeutet, dass die Gemeinde überhaupt keinen Ermessensspielraum mehr hat, da die Voraussetzungen für die Verlegung von den Landesbehörden geprüft werden, deren Gutachten für die Gemeinde bindend sind.
In vorliegendem Fall hat das Landesamt für Geologie die Gefahrensituationen mit Schreiben vom 15.11.2012 und vom 11.11.2014 bestätigt.
 
Die Landesraumordnungskommission hat am 20.12.2012 und am 4.12.2014 nach genauer Prüfung des Sachverhalts die Unbedenklichkeitserklärungen ausgestellt, was sie wohl kaum getan hätte, wenn es diese Hütten nie gegeben hätte, wie von Salto behauptet wird. Die vormalige Existenz der zerstörten Kochhütte wurde gemäß Art.107 Abs.12 LROG nachgewiesen, wobei der Nachweis im Gutachten der Landesraumordnungskommission vom 5.12.2014 explizit angeführt ist. Auch das Amt für Landschaftsschutz hat die Arbeiten am 8.1.2015 ermächtigt und die Wiedererrichtung der Kochhütte, die vorher in einer Gefahrenzone lag, in unmittelbarer Nähe des Schuppens  zur Auflage gemacht.
Es hat in der Gemeinde Corvara nie Ungleichbehandlungen gegeben. 
Darauf hin war die Gemeinde Corvara verpflichtet, die Baukonzessionen auszustellen, was sie am 15.11.2013 und am 5.5.2015 auch getan hat. In diesen Baukonzessionen wird ausdrücklich auf die vorgenannten Gutachten verwiesen.  
Es hätte also keiner großen Recherche bedurft, um  auf diese Gutachten zu stoßen und festzustellen, dass nicht ich, sondern mein Vater der Antragsteller war, auf den auch die Baukonzessionen ausgestellt sind.
Es hat in der Gemeinde Corvara nie Ungleichbehandlungen gegeben und alle Antragssteller, die die positiven Gutachten der Landesämter vorweisen konnten, erhielten die Genehmigung zum Abbruch und Wiederaufbau der Schuppen an anderer Stelle. Von einer „Fahrlässigkeit“ der Gemeinde kann daher keine Rede sein.
Die Angriffe auf mich sind jedenfalls an den Haaren herbeigezogen. Auch aufgrund des Umstandes, dass die Anlassfälle nun schon Jahre zurückliegen, hätte sich ein kritischer Journalist, bevor er die Behauptungen eines Informanten oder anderer Zeitungen ungeprüft übernimmt,  wohl auch die Frage stellen können, wieso diese Dinge gerade jetzt aufs Tapet gebracht werden, wo es um die Bildung der Landesregierung geht. 
Ich ersuche um Veröffentlichung dieser Richtigstellung im Sinne des Pressegesetzes, wobei ich mir alle rechtlichen Schritte auch gegen Salto vorbehalte. 
Ich habe meinen Anwalt bereits beauftragt, gegen die FF und den verantwortlichen Journalisten Hinterwaldner Klage wegen grober Rufschädigung einzureichen.
 
Daniel Alfreider