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Class Action 2

Das Aktionärskomitee Südtirol bereitet jetzt eine zweite Sammelklage gegen die Volksbank vor. Es geht um die Kapitalerhöhung 2015- 2016.
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Foto: Volksbank
  • Die Führung der Bank zeigt leider kein Interesse daran, sich mit uns an einen Tisch zu setzen und über eine Einigung nachzudenken“, sagt Massimo Cerniglia. Der römische Rechtsanwalt und Rechtsberater des Aktionärskomitee Südtirol, ist gemeinsam mit den Anwälten Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi dabei eine zweite Sammelklage gegen die Südtiroler Volksbank einzubringen.
    Derzeit läuft bereits eine erste Sammelklage gegen die Volksbank vor dem Landesgericht Venedig. Eingebracht vom Aktionärskomitee Südtirol und den drei Anwälten geht es dabei um die Informationsschrift zum Aktienverkauf. Dort hat die Börsenaufsicht CONSOB bereits eindeutige Verfehlungen vonseiten der Bank beanstandet.
    In dieser zweite Sammelklage geht es jetzt aber um die erfolgte Kapitalerhöhung. 

  • Die Kapitalerhöhung

    Mehr als 26.000 Aktionäre nahmen an der Kapitalerhöhung 2015- 2016 teil und kauften dabei für mehr als 95 Millionen Euro Volksbankaktien.
    Die Kapitalerhöhung endete am 22. Januar 2016. Die Aktien wurden damals zum Preis von 19,20 Euro pro Aktie zugeteilt. Heute werden diese Aktien mit einem Durchschnittspreis von ca. 8,50 Euro bewertet.

  • Anwalt Alessandro Caponi, Vorsitzender Walter Andreaus und Massimo Cerniglia: „Ernsthafte Zweifel an der Ehrlichkeit und Transparenz“. Foto: Salto.bz
  • Das Verhalten der Bank bei der Platzierung der Aktien Ende 2015 lässt ernsthafte Zweifel an der Ehrlichkeit und Transparenz der Praktiken des Unternehmens aufkommen“, sagt der Vorsitzende des Aktionärskomitees, Walter Andreaus. Der Verkauf der Aktien zu einem Preis, der deutlich über ihrem tatsächlichen Wert lag, sowie die Nichtaushändigung des mehr als 400 Seiten umfassenden Informationsprospekts hätten den Sparern einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden zugefügt. Zudem habe die Bank dabei gegen die in den MiFID-Verordnungen, dem konsolidierten Finanzgesetz und den Consob-Verordnungen festgelegten Grundprinzipien sowie gegen die eigenen vertraglichen Verpflichtungen verstoßen. 
    Das Aktionärskomitee Südtirol betont, dass alle diese kritischen Punkte der Volksbank zur Kenntnis gebracht wurden, um eine gerechte und angemessene Lösung für alle Aktionäre zu finden. „Trotz der Entscheidung des Gerichts von Venedig und des Berufungsgerichts von Venedig, die Sammelklage zuzulassen, ignorierte die Volksbank weiterhin die Aufforderungen zum Dialog und zur Schlichtung“, sagt auch Andreaus.
    Die kürzlich ergangenen Urteile des Landesgerichts Bozen bestätigen zudem erneut die schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten im Vorgehen der Bank und die Verstöße gegen die in der Finanzordnung festgelegten Verhaltensregeln.