Economia | Tourismus

„Von ‚illegal‘ kann keine Rede sein!“

Der Landtagsabgeordnete Helmut Tauber ist verärgert. Der Grund? Durch einen Bericht in der Tagesschau RAI-Südtirol sei der Tourismus ins schiefe Licht gerückt worden.
Helmut Tauber, SVP-Landtagsabgeordneter der SVP und HGV-Bezirksobmann des Eisacktales, will mit seiner Presseaussendung den Bericht „Bettenstopp – Weniger Betten nachgemeldet als ursprünglich angenommen“, der am 20. Juli in der Tagesschau von RAI-Südtirol gesendet wurde, „richtigstellen“. Wie Tauber erklärt, tragen Medien eine große Verantwortung, weil schlecht recherchierte, unzureichend erklärte oder gar falsche Aussagen großen Schaden anrichten können. Der genannte Bericht habe in der Folge nicht nur in den Reihen der Gastwirte für viel Ärger und Unverständnis gesorgt. Der Obergrenze für touristische Nächtigungen, dem sogenannten Bettenstopp, die per Gesetz im Sommer letzten Jahres eingeführt wurde, liegt ein komplizierter Mechanismus zu Grunde. Dieser mache es zuallererst notwendig, dass die effektive Anzahl an Betten auf Ebene der Betriebe, auf Ebene der Gemeinden und auf Landesebene erhoben wird. Diese Zählung, in deren Rahmen auch Betten nachgemeldet werden können, gelte für gastgewerbliche Betriebe, wie Hotels, aber auch für nicht-gastgewerbliche Betriebe, wie Privatzimmervermietungen oder Urlaub auf dem Bauernhof.
 
 
Von „llegal“ kann somit keine Rede sein.
 
 
„Es gilt künftig das Prinzip: Nur mehr jene Betten, die bei gastgewerblichen Betrieben auf der Lizenz oder bei nicht-gastgewerblichen Betriebe auf der Tätigkeitsbeginnmeldung aufscheinen, dürfen zu touristischen Zwecken vermietet werden. Wer sich nicht daran hält, hat mit einer hohen Geldstrafe zu rechnen“, erklärt Tauber die neue gesetzliche Regelung und betont „Nur weil bei einem Betrieb bisher einige Betten nicht auf der Lizenz aufschienen, heißt das nicht, dass die Gäste in illegalen Betten untergebracht wurden, wie die Tagesschau von RAI-Südtirol unterstellt. Die heute in gastgewerblichen Betrieben bestehenden Betten wurden in Räumen untergebracht, die gemäß gültigen Baukonzessionen errichtet wurden und für die Gäste wurden und werden die gesetzlich vorgesehenen Meldungen gemacht und die Ortstaxe entrichtet. Von ‚illegal‘ kann somit keine Rede sein.“
 
 
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Helmut Tauber, Landtagsabgeordneter der SVP: „Nur weil bei einem Betrieb bisher einige Betten nicht auf der Lizenz aufschienen, heißt das nicht, dass die Gäste in illegalen Betten untergebracht wurden, wie die Tagesschau von RAI-Südtirol unterstellt.“​ (Foto: Privat)
 
 
Auch von „nicht regelkonform“ könne keine Rede sein, so der Landtagsabgeordnete. Bisher galt, dass auf der Lizenz jene Betten aufscheinen, die auf Dauer eingerichtet und somit fix sind. Bei Notwendigkeit und auf Wunsch des Gastes konnten in den Zimmern vorübergehend zusätzliche Schlafgelegenheiten, sogenannte Zustellbetten genutzt werden. Aufgrund der neuen Bestimmungen, wurde nun auch die Anzahl dieser Zustellbetten erhoben. Nach Feststellung, dass für diese Zustellbetten alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, die auch für die Errichtung von dauerhaften Betten gelten, werden diese auf der Lizenz angeführt.
„Gastgewerbliche Betriebe müssen im Verhältnis zu anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten relativ viele Bestimmungen und Auflagen einhalten. Diese wurden durch die Einführung der Obergrenze für touristische Nächtigungen noch mehr und noch komplexer. Wer dem Gastgewerbe daher ‚Illegalität‘ unterstellt, will die Gastwirte entweder absichtlich in ein schlechtes Licht rücken oder hat schlichtweg nicht die Kompetenz die Materie zu erfassen. Gerade der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der in der Informationsvermittlung und Meinungsbildung eine wichtige Rolle einnimmt, hat eine besondere Verantwortung“, mahnt Tauber abschließend.
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G. P. Lun, 07/24/2023 - 10:35

"Von ‚illegal‘ kann somit keine Rede sein."
Aha, interessant ...

"Gastgewerbliche Betriebe müssen im Verhältnis zu anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten relativ viele Bestimmungen und Auflagen einhalten."
Aha, interessant ... alle anderen haben weniger Bestimmungen und Auflagen ...

Lun, 07/24/2023 - 10:35 Collegamento permanente
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Andrea Terrigno Lun, 07/24/2023 - 11:36

...und es ist notorisch, dass Politiker*Innen NIEMALS aufgrund von populistischen Aussagen und/oder freunderlwirtschaftlich motivierten Entscheidungen für die sie praktisch nie zu Verantwortung gerufen* werden, klarerweise KEINEN Schaden anrichten...
*) "gezogen" klingt irgendwie doof, überhaupt bei dieser schlüpfrigen Kategorie

Lun, 07/24/2023 - 11:36 Collegamento permanente
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Andrea Terrigno Lun, 07/24/2023 - 11:37

...und es ist notorisch, dass Politiker*Innen NIEMALS aufgrund von populistischen Aussagen und/oder freunderlwirtschaftlich motivierten Entscheidungen für die sie praktisch nie zu Verantwortung gerufen* werden, Schaden anrichten...
*) "gezogen" klingt irgendwie doof, überhaupt bei dieser schlüpfrigen Kategorie

Lun, 07/24/2023 - 11:37 Collegamento permanente
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Stefan TAFERNER Lun, 07/24/2023 - 13:35

„Gastgewerbliche Betriebe müssen im Verhältnis zu anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten relativ viele Bestimmungen und Auflagen einhalten.
Auf jeden Fall zum Thema Arbeitssicherheit im illegalen Bereich, ganz zu schweigen von der Abfallbewirtschaftung. Nicht umsonst gab es Heuer einen Neuanstellungs-Boom im Sektor. Eigenartig dass dabei die Schulungen (Sicherheit, Brandschutz, HACCP, usw.) oder Arbeitsmedizinische Visiten nicht gestiegen sind.

Lun, 07/24/2023 - 13:35 Collegamento permanente
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Hannes Hölzl Mar, 07/25/2023 - 11:43

Da hier anscheind viele die Bettennachmeldung nicht verstehen, werde ich kurz versuchen diese anhand meiner persönlichen Situation zu erklären.
Ich verfüge über einen Betrieb mit Ferienwohnungen. Diese Ferienwohnungen verfügen alle über eine ausziehbare Couch im Wohnbereich. Bis letzten Jahres war die gesetzliche Situation so, dass ich die ausziehbaren Couchen mit jeglichen Personen belegen konnte und die Personen auch ganz normal melden konnte. Allerdings war es mir nicht erlaubt die ausziehbaren Couchen als Betten zu melden.
Ich wollte dies sogar machen. das Amt für Tourismus hat mir aber mitgeteilt, dass dies gesetzlich nicht möglich sei, da Sie nur fixe Betten als Betten auf der Lizenz eintragen dürften.
Mit dem neuen Gesetz verhält es sich nun so, dass ich anhand meiner maximalen Belegung vom Jahr 2019 die ausziehbaren Couchen als Schlafmöglichkeiten nachmelden kann. Dies ist selbstverständlich nur dann möglich, wenn die gesetzlichen Raumgrößen, sanitären Anlagen, notwendigen Brandschutzbestimmungen usw. vorhanden sind. Da ich bei allen Appartements die nötigen Raumgrößen und sanitären Anlagen vorweisen kann, aber im Jahr 2019 nicht alle Appartements am selben Tag vollbelegt hatte, kann ich nun nicht alle meine ausziehbaren Couchen als Schlafmöglichkeit nachmelden. Dass soll heißen, dass ich ab nächstes Jahr in gewissen Appartements auf den ausziehbaren Couchen nur noch Kinder unter 14 Jahren beherbergen darf. Vorher war es hingegen gesetzlich möglich auch Kinder über 14 Jahren und auch Erwachsene auf allen ausziehbaren Couchen zu beherbergen.
Sollte die Rai oder sonst jemand über illegale oder schwarze Betten sprechen, wäre dies selbstverständlich eine Falschmeldung, wie Herr Tauber dies anprangert.

Mar, 07/25/2023 - 11:43 Collegamento permanente