Economia | Raumordnung

Gesetzliche Obergrenze

Das Team K hat jene fünf Punkte dargelegt, die die größte Oppositionspartei bei der Behandlung des Gesetzes „Raum und Landschaft“ im Landtag durchsetzen will.
Bauen
Foto: Othmar Seehauser
Der Landtag hat am Donnerstagnachmittag mit der Behandlung des Landesgesetzentwurfes Nr. 38 begonnen. Es ist die Überarbeitung des erst im vergangenen Jahr genehmigten neuen Landesraumordnungsgesetz (Raum und Landschaft).
Bereits vor der Generaldebatte wurde klar, dass es eine lange und kontroverse Sitzungssession werden wird. Der Grund: Es wurden über 100 Abänderungsanträge zum Gesetzesvorschlag im Landtag eingebracht. Fast 40 davon kommen von der Mehrheit.
Dass dabei selbst innerhalb der SVP die Meinungen in zentralen Punkten auseinandergehen, wird an diesen Abänderungsanträgen mehr als deutlich. So gibt es teilweise zu einem Artikel drei verschiedene SVP-Anträge, die in völlig unterschiedliche Richtungen gehen. Etwa zum Artikel in dem es um die konventionierten Wohnungen geht.
Kurz vor der Generaldebatte hat das Team K noch einmal jene Punkte herausgestrichen, die man als besonders wichtig sieht. „Es geht dabei nur um jene Dinge, die vordergründig geändert werden“, erklären Peter Faistnauer und Paul Köllensperger.
 

Die Siedlungsgrenzen

 
Die Siedlungsgrenzen sollen so definiert werden, dass sie mit dem bebauten Ortskern samt einem zu definierenden Gürtel zusammenfallen. Zum Beispiel 30 Meter rund um den bebauten Ortskern. „Die Festlegung der Siedlungsgrenzen bringt für die Gemeinden einen enormen finanziellen und personellen Mehraufwand mit sich. Zudem sind Konfliktsituationen vorprogrammiert“, erklärt Peter Faistnauer. Diese Kosten seien aber für die Gemeinden nicht tragbar.
Zudem fordert das Team K, dass man auf der Bezirksebene Kompetenzzentren “Servicestelle Bauamt" einführt und damit nicht mehr „Allrounder“-Beamte in kleinen Gemeinden alle Bereichen abdecken müssen. Paul Köllensperger: „Ein schlagkräftiges, gut ausgebildetes Team kann hier auch im Urlaubs- und Krankheitsfall eines Beamten den Dienst gewährleisten.“
 

Eine Obergrenze

 
Bei geschlossenen Höfen fordert die größte Oppositionspartei, dass im Gesetz eine Obergrenze von 1000 Kubikmeter für Urlaub auf dem Bauernhof (UaB). Könnten wie vorgesehen die gesamten 1.500m3 für UaB verwendet werden, gibt es keine Wohnkubatur für die Bauernfamilie mehr. „Damit echter Urlaub auf dem Bauernhof garantiert ist, sollen die Bauern auch an der Hofstelle wohnen“, meint Faistnauer, „ansonsten sind Spekulationen hier vorprogrammiert.
 
 

Die Strafen

 
In Artikel 11 Absatz 9 werden Strafen für Gemeinden angedroht, die bei der Lieferung von Daten säumig sind. Es bringe nichts, an öffentliche Verwaltungen Strafen zu verhängen, meint das Team K. Stattdessen soll bilateral von beiden Seiten (Landes- und Gemeindeverwaltung) für die Umsetzung der Verzeichnisse der konventionierten Wohnungen garantiert werden.
 
 

Die Musterbauordnung

 
Durch die Einführung der Musterbauordnung sollen einheitliche Parameter für Kubaturberechnung, mittlere Höhen und Grundlagen für die Berechnung der Baukostenabgabe garantiert werden. Diese ermögliche endlich einheitliche Anforderungen und Anwendungen für alle Beteiligten.
 

Keine Aufweichung

 
In Gemeinden mit über 10% Zweitwohnungsanteil muss die 100% Konventionierung aufrecht erhalten bleiben, ansonsten wird der Geist des gesamten Gesetzes, (Wohnen leistbarer zu machen) ad absurdum geführt“, sagt das Team K.  In Zeiten des Overtourism einen weiteren Ausverkauf der Heimat zuzulassen, mit dem Resultat, dass für die Einheimischen Wohnungen und Mieten nicht mehr erschwinglich sind, sei unverantwortlich. 
Generell sei zudem die überall vorgesehene Möglichkeit, Wohnungen an Gästezimmer zu vermieten, in Zeiten von Air BnB einzuschränken.