Politik | Referendum über Gesetz zur Bürgerbeteiligung

Direkte Demokratie: Unterschriften sind doch gültig

Neuerliche Wende für das Referendum über das SVP-Gesetz zur Bürgerbeteiligung: Laut Landesgericht sind die knapp 18.000 Unterschriften des Promotorenkomitees doch gültig. Der Movimento 5 Stelle macht sich indes für internationale Beobachter der Volksabstimmung am 9. Februar stark.

Verspätetes Christkindl für das 58-köpfige Promotorenkomitee des Referendums gegen das SVP-Gesetz zur Bürgerbeteiligung. Auf den herben Schlag im Herbst, in dem ein Richterkollegium die fast 18.000 gesammelten Unterschriften für ungültig erklärt hatte, folgte am letzten Tag des alten Jahres die Entwarnung aus dem Landesgericht Bozen: Die Unterschriften sind gültig, das Promotorenkomitee kann gleichberechtigt mit den beiden weiteren Antragsstellern für das Referendum im Abstimmungskampf präsent sein.

Darauf läuft die Annahme des im Dringlichkeitsweg eingereichten Rekurses des Promotorenkomitees durch das Landesgericht hinaus. „In Abweichung der Entscheidung der Kommission für die Abwicklung der Volksabstimmung vom 25.10.2013, werden im Dringlichkeitswege die vom Promotorenkomitee auf den vom Generalsekretär des Landtages vidimierten Bögen gesammelten Unterschriften als gültig anerkannt, mit allen daraus resultierenden Folgen“, lautet die offizielle Verlautbarung.

Warum aber kommt das Landesgericht zu einem anderen Urteil als die für die Abwicklung der Volksabstimmung zuständige Kommission unter dem Vorsitz von Margit Falk Ebner? Diese hatte bekanntlich aufgrund loser Unterschriftenbögen und einem fehlenden Verbindungsstempel angezweifelt, dass die BürgerInnen ihre Unterschrift für das Referendum bewusst abgegeben haben. Dem hielt das Landesgericht nun die vor der Unterschriftensammlung erfolgte Vidimierung der Unterschriftenbögen durch das Sekretariat des Landtags entgegen. Dort waren die Bögen in einem schriftlichen Protokoll ausdrücklich als ordnungsgemäß bezeichnet worden. Da es auch keine klare und eindeutige Vorschrift gäbe, dass die Blätter zwischen jeder einzelnen Innenseite abgestempelt werden müssen, könne das Unterlassen dieser nicht bestehenden Vorschrift kein Grund für die Ungültigkeit der Bögen bzw. der gesammelten Unterschriften sein, fasst das Promotorenkomitee die richterliche Entscheidung zusammen.

Internationale Beobachter für Referendum

Während die Gegner des SVP-Gesetzes rund um die Initiative für mehr Demokratie „Freude und Genugtuung“ über den Ausgang des weihnachtlichen Sondereinsatzes am Landesgericht ausdrücken, geht der Movimento 5 Stelle noch einen Schritt weiter. In einer Pressemitteilung fordern Landtagsabgeordneter Paul Köllensperger sowie der Kammerabgeordnete Riccardo Fraccaro den Einsatz internationaler Beobachter für das Referendum am 9. Februar. Fraccaro  hätte sich diesbezüglich bereits bei Außenministerin Emma Bonino  stark gemacht, Köllensperger bei der scheidenden Landesrätin Sabina Kasslatter Mur, die für Südtirol in der Vertretung der Regionen und Lokalkörperschaften im Europarat sitze.

Ausreichend Grund dafür bietet zumindest laut den beiden 5-Stelle-Exponenten die „schwerwiegende institutionelle Verletzung“, die sie in den Kriterien für die Bildung der Richterkommission sowie der Ernennung von Richtern des Verwaltungsgerichts sehen. Dies zu ändern, sei eine dringliche Aufgabe der neuen Landesregierung. Denn, so Köllensperger und Fraccaro: „Die BürgerInnen von Südtirol schreiben in Sachen Direkte Demokratie Geschichte“.  Und die wird, wie es scheint, immer spannender.

 

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Wilfried Meraner Do., 02.01.2014 - 10:25

Wenn sie konsequent sein wollen, müssen sich diese beiden Herren jetzt bei der Initiative für mehr Demokratie entschuldigen. Und bei den Lesern von Salto für die Verbreitung einer falschen Beurteilung.
Oscar Ferrari: "firme mandate a puttane", "altro che incazzarsi coi giudici, qua c'è da chiedere scusa a chi si è preso il tempo di firmare" usw.
gorgias:"Aber anstatt den Fehler zuzugeben und sich bei den Bürgern zu entschuldigen um ihr Gesicht zumindest zum Teil zu wahren, will es jetzt die Initiative wissen und sie wird dabei eine Bauchlandung machen.", "Hier noch eine kleine "Nachhilfe" für die Initiative zum Thema"
usw.

Do., 02.01.2014 - 10:25 Permalink
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gorgias Do., 02.01.2014 - 22:06

eine Bereicherung für die Belangsendungen.
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Was die penetrante Aufforderung zu einer Entschuldigung angeht, so sehe ich keinen Grund mich für eine Beurteilung zu entschuldigen, die sich im nachhinein als falsch herausstellt.
Die Formfehler hatten zum Glück keine Konsequenzen. Es sollte aber auch ohne Formfehler gehen, besonders wenn man sich über 20 Jahre mit der Materie beschäftigt hat, weil dann kann man sich so einen Rekurs auch sparen.

Do., 02.01.2014 - 22:06 Permalink