Gesellschaft | Covid-19

Einschränkungen bis 3. April

Coronavirus: In Südtirol sind 125 Personen in häuslicher Isolation. Lehrausflüge entfallen, Telearbeit ist möglich. Seniorenwohnheime werden abgeriegelt.
Schulklasse
Foto: Pixabay

Nachdem am Donnerstag Vormittag ein neuer Patient im Krankenhaus Bozen positiv auf den Coronavirus getestet worden war, laufen derzeit die entsprechenden Umfeldkontrollen. Das Ergebnis des römischen Institutes “Spallanzani” steht indes weiterhin aus. Ebenfalls voll angelaufen sind die Umfeldkontrollen rund um mögliche enge Kontaktpersonen von Touristen, die nach ihrer Rückkehr aus Südtirol in Deutschland positiv getestet worden waren. In diesem Zusammenhang teilt der Sanitätsbetrieb mit, dass sich laut den Daten vom Abend des 4. März in Südtirol derzeit insgesamt 125 Personen in häuslicher Isolation befinden. Vorgenommen worden seien 60 Tets an 28 Personen. Dem einzig positiv getesteten Patienten gehe es nach wie vor gut. Er wird in den nächsten Tagen in die häusliche Isolation entlassen.

Italienweit gibt es – Stand 5. März, 18 Uhr 3.296 bestätigte Fälle von Covid-19, 414 genesene und 148 verstorbene Personen.

“Der Schutz der Gesundheit steht an erster Stelle. Deshalb müsse auch Südtirol in dieser außergewöhnlichen Situation die von Rom vorgegebenen Präventivmaßnahmen gegen die weitere Verbreitung des sogenannten Coronavirus einhalten.” Darin sind sich die Bildungslandesräte Philipp Achammer, Giuliano Vettorato und Daniel Alfreider einig. Auch Landeshauptmann Arno Kompatscher ist dieser Tage bemüht, den Überblick zu behalten. Am Donnerstag Nachmittag hat er eine weitere Verordnung unterzeichnet, mit der es Arbeitgebern ermöglicht, für die Zeit des Ausnahmezustandes – der Ministierrat hat diesen für sechs Monate ausgerufen – ihren Mitarbeitenden Telearbeit oder andere Modelle der so genannten “agilen Arbeit” anzubieten, auch wenn es dazu keine entsprechende individuelle Vereinbarung gibt. Alle Institutionen der öffentlichen Verwaltung können zudem im Dringlichkeitswege Smart Working Arbeitsstellen einrichten.

Die Verantwortlichen im Schulbereich und die Schullandesräte haben die von Ministerpräsident Giuseppe Conte am Mittwoch Abend erlassene Verordnung heute (5. März) in einer Sitzung genauer unter die Lupe genommen.
Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt es in einem Frage-Antwort-Katalog – hier die Details zu den wichtigsten Punkten:

  • Alle Kleinkindbetreuungseinrichtungen (Kinderhorte, Kitas und Tagesmütter) sowie Betreuungsangebote für Kinder (Elkis, Spielgruppen und Nachmittagsbetreuung), Kindergärten, Schulen aller Stufen, Meisterkurse und die Universität bleiben bis zum 15. März geschlossen.
  • Die Uni-Vorlesungen vor Ort werden abgesagt, aber soweit möglich durch Online-Vorlesungen ersetzt.
  • An den Schulen ist die Unterrichtstätigkeit ausgesetzt: In der Klasse findet kein Unterricht statt
  • Die Lehrer können von den Schulführungskräften zu Fernunterricht beauftragt werden und so den Schülern über bereitstehende Kanäle Aufgaben weiterleiten oder diese in den Schulsekretariaten zum Abholen bereitstellen.
  • Das nicht unterrichtende Personal ist weiter im Dienst.
  • Alle Fortbildungen für das Lehrpersonal sind bis 15. März ausgesetzt. Wohl aber könnten sich die Lehrer zu Programmierungssitzungen treffen.
  • Ausgefallene Stunden müssen von den Lehrern nicht wieder eingebracht werden.
  • Die zum Bildungsbereich zugehörigen Dienste wie Schulausspeisungen und der Schülertransport (Sonderdienste) sind. Die Landesregierung wird ein Sonderpaket vorsehen, über das alle gestellten finanziellen Fragen im Zusammenhang mit der Aussetzung der Dienste geklärt werden.
  • Nicht stattfinden werden bis auf Weiteres auch die Schulsportveranstaltungen.
  • Sportliche Wettkämpfe und Trainings dürfen nur hinter verschlossenen Türen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
  • Die Ausübung von Breitensport und generell motorischen Aktivitäten in geschlossenen Räumen sowie im Freien ist ausschließlich dann erlaubt, wenn dabei der Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird. Unter dieser Voraussetzung sind die Sportstätten weiterhin zugänglich.
  • Bis 3. April ausgesetzt sind Lehrausflüge und schulbegleitende Tätigkeiten sowie Austauschprogramme.

Bis zum 3. April eingeschränkt ist auch der Zugang zu den Seniorenwohnheimen. “Wir empfehlen im Sinne des Gesetzesdekrets keine Besuche von Verwandten, Bekannten und Freiwilligen in den Strukturen zuzulassen. Davon betroffen sind auch ergänzende Dienste, die von den Seniorenwohnheimen in der Struktur angeboten werden”, sagt der Präsident der Seniorenwohnheime Moritz Schwienbacher. “Wir bitten um Verständnis, diese Maßnahme dient allein zum Schutz der Gesundheit der Heimbewohner.”

Landauf, landab werden aufgrund der Notverorndung indes reihenweise Vorträge, Versammlungen, Veranstaltungen, Konzerte, Vernissagen, Theateraufführungen usw. abgesagt. Auch Gemeinderatssitzungen und jene des Regionalrates kommende Woche entfallen.