Kultur | Tourismus

Mitarbeiter wollen keine Mehrbettzimmer

Über die Gästebetten wurde in den vergangenen Wochen lange herumgestritten. Doch wie sieht es mit den Personalunterkünften aus? Salto.bz hat bei Helmut Tauber nachgefragt
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Foto: pixabay/Hans

„Neben einer leistungsgerechten Bezahlung, flexibleren Arbeitszeiten und Wertschätzung kann eine adäquate Unterkunftsmöglichkeit unter Umständen ein wesentlicher Faktor sein, wenn es darum geht, Mitarbeiter für sich zu gewinnen und zu halten – vor allem in Zeiten des Fachkräftemangels, der viele Betriebe – nicht nur im Tourismus und nicht nur in Südtirol – vor große Herausforderungen stellt“, erklärt der SVP-Landtagsabgeordnete und HGV-Obmann des Bezirkes Brixen, Helmut Tauber. Mitarbeiterwohnungen bzw. Unterkünfte werden auch zunehmend wegen der steigenden Lebenshaltungskosten interessanter. Seit Jahren bemühen sich deshalb die Betriebe, attraktive Arbeitsverhältnisse für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu schaffen. Dazu gehört auch, ihnen eine adäquate Unterkunft zu bieten.

 

 

Laut Kollektivvertrag muss jeder Beherbergungsbetrieb seinen Mitarbeitern eine Unterkunft zur Verfügung stellen, wenn Bedarf danach besteht. Dies kann in Form eines Zimmers im Betrieb selbst, in einer Mietwohnung, einem Mitarbeiterhaus oder in einer anderen Struktur sein. Die Art und Weise der Unterbringung ist dem Betrieb selbst überlassen. „Sollte es Fälle geben, in denen Betriebe keine Personalunterkunft bereitstellen wollen oder können, so ist davon auszugehen, dass er jene Mitarbeiter, die auf eine Unterkunft angewiesen sind, nicht für sich gewinnen wird“, erklärt Tauber und berichtet, dass die Erwartungshaltung grundsätzlich gestiegen seien – sowohl jene der Gäste als auch jene der Mitarbeiter. Neben einer leistungsgerechten Entlohnung, flexibleren Arbeitszeiten und der nötigen Wertschätzung ist für manche Mitarbeiter das Angebot attraktiver, zeitgemäßer Unterkunftsmöglichkeiten ein nicht unwesentlicher Faktor, sich für einen Betrieb zu entscheiden bzw. dort zu bleiben.

Es zeigt sich, dass kaum mehr ein Mitarbeiter bereit ist, in einem Mehrbettzimmer unterzukommen.

„Es zeigt sich, dass kaum mehr ein Mitarbeiter bereit ist, in einem Mehrbettzimmer unterzukommen. Nicht zuletzt hat auch die Pandemie den Bedarf an Einzelzimmern erhöht“, erklärt der HGV-Vertreter. Neben einer Einzelunterbringung in Personalzimmern im Betrieb selbst, werden auch Unterkünfte mit Aufenthalts- und Entspannungsräumen, Kochstellen und Waschräumen immer interessanter, wie sie in Mitarbeiterhäusern oder Mietwohnungen zur Verfügung stehen. Die Umsetzung von Mitarbeiterhäusern ist derzeit jedoch mit großen, vor allem strukturellen Hürden verbunden, berichtet Tauber und betont, dass hier dringender Handlungsbedarf bestehe. Gemeinsam mit dem HGV arbeitet der Landtagsabgeordnete seit geraumer Zeit an entsprechenden Lösungen, wie beispielsweise Mitarbeiterunterkünfte in den Gewerbegebieten auch für Mitarbeiter des Gastgewerbes, die in Betrieben der Umgebung arbeiten, zu öffnen. Hier schien sich letzthin ein politisches Entgegenkommen abzuzeichnen. „Weiters habe ich im Juni im Rahmen der Behandlung des Gesetzesentwurfs zum Landestourismusentwicklungskonzept (LTEK) eine politische Initiative gestartet, mit dem Ziel, eine Möglichkeit der Umwandlung von Baumasse mit Zweckbestimmung ‚Gastgewerbliche Tätigkeit‘ zu schaffen“, erklärt der Landtagsabgeordnete. Die Umwandlung sollte dabei nur für ganz bestimmte Zwecke erlaubt sein, wie Wohnungen mit Preisbindung, Coworking-Arbeitsplätze, Wohnungen für die Unterbringung von Arbeitskräften im Tourismus und in der Pflege. Damit sollte Betrieben, die nicht mehr wollen oder können, eine Ausstiegsmöglichkeit geboten werden und das Gebäude weiterhin sinnvoll genutzt werden. Tauber hat den Abänderungsantrag zurückgezogen, „weil die Regierung zugesichert hat, diese Thematik im Herbst gesetzlich zu regeln“.

 

 

Derzeit greifen die Betriebe auf unterschiedliche Unterbringungsmöglichkeiten für die Mitarbeiter zurück. Diese reichen von einer Unterbringung im Betrieb selbst – in Form von Mitarbeiterzimmern und zur Not auch in Gästezimmern – bis hin zu Mitarbeiterhäusern und Mietwohnungen. „Die Unterbringung in Mietwohnungen ist angesichts des knappen Wohnraums aktuell jedoch beinahe unmöglich“, berichtet der Landtagsabgeordnete und betont, dass es nach wie vor das oberste Ziel sei, Mitarbeiter aus der direkten Umgebung zu beschäftigen, da diese in ihrem unmittelbaren Umfeld neben der Arbeit auch ihren Lebensraum haben und somit auch länger in den Betrieben bleiben und auch keine Unterkünfte brauchen. Auf die Frage nach der Höhe des Bedarfs, erklärt der HGV-Vertreter, dass es darauf keine eindeutige Antwort gebe. „Fakt ist, dass der Bedarf höher als das Angebot ist und Betriebe zu Lösungen greifen würden, wenn es sie gäbe. Mir sind einzelne Fälle bekannt, in denen Betriebe ältere gastgewerbliche Strukturen aufgekauft haben, um die eigenen Mitarbeiter dort unterbringen zu können. Es besteht also dringend Handlungsbedarf“, betont Tauber und erklärt, dass neben den strukturellen Rahmenbedingungen auch wirtschaftliche Anreize benötigt werden, beispielsweise in Form einer steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten für die Errichtung von Mitarbeiterunterkünften. Der HGV habe hier bereits mehrfach einen Vorstoß auf nationaler Ebene getätigt – bislang allerdings erfolglos.