Gesellschaft | Gerichtsbarkeit

Kläger, die keine sein durften

Das Oberlandesgericht kippt das Urteil, laut dem die Abhaltung des Malser Pestizid-Referendums unzulässig gewesen sei. Die Zivilklage sei selbst unzulässig gewesen.
Wunder von Mals
Foto: Wunder von Mals

“Für den Südtiroler Bauernbund zeigt das Urteil, dass der Weg der Volksabstimmung, die die Gemeinde Mals trotz zahlreicher Bedenken gegangen ist, der falsche war.” So nahm der SBB im Mai 2016 zum soeben gefällten Urteil des Bozner Landesgerichts Stellung. Dieses hatte aufgrund einer Zivilklage von 141 Bürgern – die meisten Bauern und Grundbesitzer in Mals – das Malser Pestizid-Referendum vom Herbst 2014 für unzulässig erklärt. Die Klage hatte sich gegen das Promotorenkomitee des Referendums bzw. dessen Sprecher Johannes Fragner Unterpertinger und die dreiköpfige Expertenkommission, die die Fragestellung ausgearbeitet hatte, gerichtet. Die Gemeinde Mals und Fragner Unterpertinger legten Berufung ein – mit Erfolg: Über dreieinhalb Jahre später hat das Oberlandesgericht das Urteil nun gekippt.

Die vor dem Landesgericht eingereichte Zivilklage sei selbst unzulässig, urteilen die Richter in zweiter Instanz. Und zwar wegen “fehlenden Klageinteresses”. Die 141 Kläger hätten kein berechtigtes Interesse gehabt, zu klagen. Denn von der Volksabstimmung sei “keine direkte unmittelbare und konkrete Beeinträchtigung oder Verletzung ihrer persönlichen Rechtsposition” ausgegangen. Die Abhaltung des Referendums sei also rechtens gewesen, so der Urteilsspruch am Oberlandesgericht Trient – Außenstelle Bozen.

Außerdem wurden die Kläger zur Rückerstattung der Verfahrensspesen beider Instanzen – 12.150 Euro plus Nebenspesen an Fragner Unterpertinger – verurteilt. Sie können nun Rekurs in letzter Instanz beim Kassationsgericht einreichen.

Die Anti-Pestizid-Verordnung selbst, die die Gemeinde Mals aufgrund des Referendums erlassen hatte, ist hingegen Sache der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Im Oktober 2019 hatte das Bozner Verwaltungsgericht die Verordnung für nichtig erklärt. Auch in diesem Fall ist noch ein Rekurs vonseiten der Gemeinde Mals möglich.
Im Frühjahr 2019 war hingegen der Malser Bürgermeister Ulrich Veith von den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft beim Rechnungshof, ein unzulässiges und rechtswidriges Referendum über Pestizide abgehalten und damit unnötige Ausgaben verursacht zu haben, freigesprochen worden.