Politik | SVP

Philipps Knigge

SVP-Obmann Philipp Achammer legt einen neuen Verhaltenskodex für seine Partei vor. Schaut man sich den Entwurf an, so scheint die Aktion kaum durchdacht zu sein.
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Foto: Salto.bz
Bereits am Montagnachmittag kündigte Philipp Achammer in der SVP-Parteileitung das Papier an. Am nächsten Morgen ging der Entwurf „eines Verhaltenskodex für die SVP-Mandatsträger und Landesfunktionäre“ dann an die Mitglieder des SVP-Parteiausschusses.
Auf zwei DIN-A-4-Seiten sind in dem Dokument die neuen Verhaltensregeln zusammengefasst, die in Zukunft unterm Edelweiß gelten sollen.
Um es gleich vorwegzunehmen: Herausgekommen ist ein Regelwerk, das eher dem derzeitigen Flügelkampf innerhalb der Volkspartei geschuldet scheint als einer organischen Überarbeitung der Benimmregeln einer Partei. Die Aktion ähnelt dem Fuchteln eines Jungbauern, der im Hennenstall der Südtiroler Regierungspartei, den seit Monaten tobenden Gockelkampf mit einem Knigge beenden will.
Die Aktion ähnelt dem Fuchteln eines Jungbauern, der im Hennenstall der Südtiroler Regierungspartei, den seit Monaten tobenden Gockelkampf mit einem Knigge beenden will.
Ob das aber so gelingt, darf man bezweifeln, wenn man sich den Entwurf genauer anschaut.
 

„Privatwirtschaftliche Interessen“

 
Philipp Achammer hat an die Parteileitungsmitglieder auch ein Begleitschreiben geschickt, in dem er auf die Hintergründe und die Notwenigkeit eines neuen Verhaltenskodex eingeht.
Der SVP-Obmann schreibt:
 
„In den vergangenen Wochen hat es immer wieder Vorkommnisse und Schlagzeilen gegeben, welche unserer Partei geschadet haben: Dabei ging es beispielsweise um die Vermischung von Mandatsaufträgen oder Parteiämtern mit privatwirtschaftlichen Interessen und daraus entstehende Interessenkonflikte. Oder aber die unzulässige Weitergabe von vertraulichen Informationen aus Sitzungen oder Gerichtsverfahren zum Schaden von Parteikollegen/innen. Schlussendlich ging es auch um den Vorwurf, dass aufgrund von Spendenmitteln zugunsten von Einzelnen Abhängigkeiten entstehen.
 
 
Dies alles müssen wir dringend vermeiden, wenn wir wollen, dass unsere Partei weiter erfolgreich bleibt! Ich hoffe deshalb sehr, dass wir mit diesem Verhaltenskodex einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, klare verbindliche Regeln zu schaffen und die aktuellen Diskussionen deutlich zu versachlichen. Denn unsere Aufgabe ist eine andere und nur die interessiert die Menschen: zukunftsorientierte Konzepte und Lösungen für das Land und seine Menschen zu erarbeiten und umzusetzen!“
 
Achammer ersucht die Parteileitungsmitglieder um „Rückmeldungen & Anregungen“ zum Entwurf.
 

Verantwortungsträger & Interessenkonflikte

 
Der „Verhaltenskodex der Funktionärinnen und Funktionäre sowie der Mandatarinnen und Mandatare der Südtiroler Volkspartei“ besteht aus insgesamt acht Artikeln. Er soll für für alle Funktionärinnen und Funktionäre auf Landesebene sowie für alle Landtagsabgeordneten, Parlamentarier/innen, Europaparlamentarier/innen sowie alle Regierungsmitglieder jedweder Ebene gelten. Diese werden im neuen SVP-Jargon „Verantwortungsträgerinnen und
Verantwortungsträger der Südtiroler Volkspartei“ genannt.
Grundsätzlich sollen die Verantwortungsträger ihrer Aufgaben unter Beachtung der „völlige Unabhängigkeit, Integrität, Loyalität und Diskretion“ wahrnehmen. Ihr Handeln soll zudem von „Kollegialität und Zusammenhalt“ geprägt sein.
 

 
Ein eigener Paragraf behandelt die Interessenkonflikte. „Die Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger vermeiden nicht nur jene Situationen, die einen Interessenkonflikt darstellen, sondern auch jene, die bei allgemeiner Betrachtung als solcher wahrgenommen werden können“, heißt es dazu im Entwurf.
Demnach darf ein Mandatar seine Position „nicht für private bzw. privatwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Auch Lobbytätigkeit für privatwirtschaftliche Zwecke ist in diesem Sinne ausgeschlossen.“
Grundsätzlich sind berufliche Nebentätigkeiten von Mandatarinnen und Mandataren nicht per se untersagt. Doch dazu heißt es im neuen Verhaltenskodex:
 
„Gleichzeitig haben die Mandatarinnen und Mandatare jedoch die Pflicht, sich dem Mandat zu widmen und eine allfällige berufliche Tätigkeit auf ein Mindestmaß einzuschränken. Die berufliche Tätigkeit darf dabei keinesfalls im Widerspruch zum Mandat, zur politischen Linie der Partei oder zur politischen Linie des Landes stehen, noch darf sie diese behindern."
 
Hier legt der SVP-Obmann die Latte richtig hoch. Denkt man etwa an den Fall des Brunecker Bürgermeisters Roland Griessmair, dürfte diese Regelung - sollte sie so beschlossen werden - nachhaltige Folgen haben.

Der Maulkorb

 
In Artikel 4 mit „Kollegialität und Diskretion“ überschrieben, werden die SVP-Funktionäre zur Diskretion bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Partei und zur Loyalität gegenüber ihren Parteikolleginnen und -kollegen verpflichtet.
Dann heißt es:

Die Übermittlung von Informationen und Dokumenten nach außen zum Schaden von Kolleginnen und Kollegen oder zum Schaden des Ansehens der Partei stellt ein parteischädigendes Verhalten dar und ist im Sinne des Parteistatuts zu sanktionieren.“
 
Man kann diese Diktion auch als Maulkorb-Erlass sehen.
 

Umgang mit Spenden

 
Besonders interessant ist, dass in den „Codex Philippus“ auch eine Materie Eingang findet, die eigentlich nur den Parteiobmann und den SVP-Landessekretär betrifft: Die Parteispenden.
In dem von SVP-Sekretär Stefan Premstaller entworfenen Papier heißt es:
 
Sie müssen jedoch transparent erfasst und verwaltet werden und dürfen in keiner Weise an Bedingungen oder Einzelerwartungen gebunden sein. Parteispenden werden dem SVP-Landessekretär gemeldet, der diese ordnungsgemäß verbucht und unter Einhaltung der gesetzlichen Transparenzvorschriften veröffentlicht.“
 
 
Dass es dieser Präzisierung bedarf, macht deutlich in welchem Zustand sich die SVP derzeit befindet. Denn jede andere Handhabung wäre ein klarer Gesetzesverstoß und eine illegale Handlung. Geregelt vom Strafgesetz.
Zudem will die SVP-Führung fallweise auch die Veröffentlichungsgrenze für Spenden senken. „Dennoch kann es im Einzelfall aus verschiedensten Gründen richtig sein, die Parteileitung über Spenden unterhalb der Veröffentlichungsgrenze zu informieren. Diese hat in jedem Fall die Möglichkeit, Informationen über die Herkunft der entsprechenden Spende zu verlangen. Parteispenden müssen zudem grundsätzlich zum Wohle der gesamten Partei und nicht zur Unterstützung einzelner Parteiorganisationen oder Personen eingesetzt werden.“
Anhand dieser Präzisierungen muss man davon ausgehen, dass der SVP-Obmann bisher nicht wusste, wer seiner Partei gespendet hat und welche Abmachungen getroffen wurden.
 

Der Ethikausschuss

 
Zur Einhaltung des neuen Verhaltenskodex soll ein dreiköpfiger Ethikausschuss eingesetzt werden. Die Mitglieder werden auf Vorschlag des Parteiobmannes von der Parteileitung ernannt, wobei die Mitgliedschaft im Ausschuss auf drei Jahre befristet ist und einmal verlängert werden kann.
Dann heißt es im Kodex:
 
„Bei Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex, die nicht die Anrufung des Ehrengerichts der Südtiroler Volkspartei erfordern, kann die Parteileitung unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ethikausschusses auf Vorschlag der Parteiobfrau bzw. des Parteiobmannes beschließen, eine Rüge auszusprechen und diese gegebenenfalls auch zu veröffentlichen.“
 

Regelung im Parteistatut

 
Vergleicht man den neuen Achammer-Kanon mit dem geltenden SVP-Statut, so muss man sich ernsthaft fragen, ob es diesen überhaupt braucht. Denn dort finden sich dieselben Regeln. Nur besser formuliert.
So wird es in SVP-Statut in Paragraf 6 unter dem Titel „Pflichten der Mitglieder“ auch angeführt: „der Partei weder durch Wort noch Tat zu schaden oder sie in schlechten Ruf zu bringen.
Ebenso heißt in den „Allgemeinen Grundsätzen“ (§136):
 
„Die Mandatare/innen haben sich dem Mandat zu widmen und eine allfällige berufliche Tätigkeit, die nicht im Widerspruch zum Mandat stehen darf oder dieses behindert, auf ein Mindestmaß einzuschränken.“
 
Vor allem aber widmet sich eine eigener Abschnitt im SVP-Statut dem Ehrengericht.
Es handelt sich um das usprüngliche Schiedsgericht der Partei, das vom Parteiausschuss gewählt wird und auf Antrag tätig wird. Das SVP-Ehrengericht setzt sich derzeit aus Christine Mayr  (Vorsitzender), Ivo Tschurtschenthaler (Stellvertreter) und Erwin Dilitz zusammen. Ersatzmitglieder sind Iris Giacomozzi, Günther Oberhuber und Erich Ohrwalder.
Diese Parteigericht kann bei Verstößen gegen die Parteirichtlinien drastische Sanktionen verhängen, die von einer öffentlichen Verwarnung und Zurechtweisung, der Enthebung von Parteifunktionen, der Ruhelegung der Mitgliedschaft, über die Annullierung von parteiinternen Wahlen, der Verlusterklärung des Rechts auf Kandidatur für die SVP, bis zur Verfallserklärung des Mandats auf der SVP-Liste oder den Ausschluss aus der Partei reichen.
Zusätzlich gibt es ein Berufungs-Ehrengericht, das so zu sagen in zweiter Instanz Streitfälle ausjudiziert.
Dass man jetzt mit dem Ethikausschuss ein weiteres Sanktionsgremium einführt, mutet zumindest merkwürdig an.
Dabei könnte es einen Grund für diese Doppelgleisigkeit geben. 
Mit dem neuen Verhaltenskodex soll - laut Bericht des Tagblattes der Südtiroler - vor allem der SVP-Vizeobmann Karl Zeller an die Kandare genommen werden. Zeller wird seit Monaten von einer ganze Reihe von honorigen SVP-Politikern parteischädigendes Verhalten vorgeworfen. Zeller wäre damit ein glasklarer Fall für das Ehrengericht.
Doch der amtierende Vorsitzende des SVP-Ehrengerichtes Christine Mayr könnte zum Problem werden. Die Anwältin sitzt im Verwaltungsrat der „Athesia AG“, die seit Monaten einen publizistischen Kreuzzug gegen Karl Zeller führt. Die Spitze des Ehrengerichts ist damit zumindest befangen.
Braucht es deshalb den neuen Ethikausschuss? Ernannt von der Parteileitung.
 

Der Verhaltenskodex

 
 
Update: Dieser Artikel wurde am 9. März 2022 um 8.15 Uhr verändert. Da auf der Homepage der SVP  noch die Zusammensetzung des alte Ehrengerichts angeben  war und Rechtsanwalt Gunther Vinatzer als Vorsitzender längst ausgeschieden ist.