Politik | Skandal

Vallazzas Schwester

Hat der SVP-Politiker Manfred Vallazza mit Unterstützung der Gemeinde Wengen Privatinteressen auf Kosten des Landes durchgesetzt? Zu diesem Schluss kommt ein Urteil.
Vallazza, Manfred
Foto: Facebook
Der Satz lässt keinen Spielraum für Interpretationen:
 
„Im Anlassfall wurden diese von den genannten Gesetzesbestimmungen geschaffenen Anreize gezielt so angewendet, dass dem Grundeigentümer und dessen Schwester unter mehreren Gesichtspunkten finanzielle Vorteile entstanden und gleichzeitig der öffentlichen Hand ein finanzieller Nachteil zugefügt wurde.“
 
Weiter unter ist dann zu lesen:
 
„Das bedeutet, dass es sich im Anlassfall um eine klare Umgehung der vom Gesetzgeber im öffentlichen Interesse geschaffenen Regelung handelt.“
 
Und weiter:
 
„In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen im vorherigen Punkt verwiesen, aus denen klar hervorgeht, dass nicht das öffentliche Interesse verfolgt wurde, sondern Privatinteressen im Vordergrund standen und diese von der Gemeinde Wengen unterstützt wurden.“
 
Es ist starker Tobak, der nicht etwa in einer oppositionellen Anfrage oder Eingabe zu lesen ist, sondern im Urteil Nr. 00214/2022 des Bozner Verwaltungsgerichts, das vergangene Woche hinterlegt wurde.
Es geht in dem Fall um eine verzwickte urbanistische Geschichte, in der die Gemeinde Wengen, unterstützt vom Pusterer Anwalt, SVP-Senator und Bezirksobmann Meinhard Durnwalder gegen das Land rekurriert und im wahrsten Sinne des Wortes den Kürzeren gezogen hat.
Dass der Gerichtsfall aber das Zeug zu einer ernsthaften politischen Affäre hat, liegt an dem Grundeigentümer, dessen Privatinteressen in diesem Fall im Vordergrund stehen: Manfred Vallazza, SVP-Landtagsabgeordneter, Vizepräsident und Assessor der Region Trentino-Südtirol.
Auf 30 Seiten zeichnet Richterin und Urteilsverfasserin Margit Falk Ebner eine Affäre nach, die irgendwo zwischen besonderer Bauernschläue und einem versuchten Betrug an der öffentlichen Hand eingeordnet werden kann. Manfred Vallazza und seine Familie sind dabei - großzügigst unterstützt von der Gemeinde Wengen - die Hauptpersonen und die direkten Nutznießer dieser Operation.
 
 
 
Der SVP-Politiker sieht das völlig anders. „Ich habe das Urteil noch nicht gelesen“, sagt Manfred Vallazza am Dienstag zu Salto.bz, „aber ich gehe davon aus, nichts Unrechtes getan zu haben“.
Die Fakten, die im Verfahren vor dem Bozner Verwaltungsgericht zutage getreten sind, sprechen eine andere Sprache.
 

Gadertaler System

 
Um den Fall verständlich zu machen, bedarf es eines Blicks auf eine ganz besondere, halbseidene Praxis, die man im Gadertal erfunden und jahrelang umgesetzt und perfektioniert hat. Es ist ein ausgeklügeltes System, mit dem vor allem die Gemeinden Wengen, Enneberg und St. Martin in Thurn im Zusammenspiel mit privaten Grundeigentümern das Land finanziell ordentlich übers Ohr gehaut haben - ausgetüfelt von Anwälten und Gemeindepolitikern.
Das Spielfeld dieses „Gadertaler Systems“ ist der geförderte Wohnbau.
Die Gemeinden können Erweiterungszonen für den Wohnbau ausweisen. Die neuen Erweiterungszonen haben nach dem Raumordnungsgesetz eine klare Aufteilung. Erstellt die Gemeinde den Durchführungsplan für die neue Wohnbauzone, sind 60 Prozent für den geförderten Wohnbau und 40 Prozent für den privaten Wohnbau vorgesehen. Kommt der Durchführungsplan vom Grundeigentümer, ist das Verhältnis 55 zu 45 Prozent.
Im Gadertal hat man im Zusammenspiel zwischen Gemeinde und Privaten ein System erfunden, das die gesamte Wohnbauförderung ad absurdum führt.
 
 
 
Der Grundeigentümer verzichtet auf den freien Teil und gibt der Gemeinde den gesamten Teil für den geförderten Wohnbau. Die Gemeinde zahlt dem Grundeigentümer den festgelegten Schätzpreis, der um 10 Prozent über den Marktwerk nach oben korrigiert wird. Nach der Erstellung einer Rangliste, für die es genaue gesetzliche Vorgaben gibt, werden die Gründe dann den Gesuchstellern zugewiesen.
Die neuen Eigentümer zahlen an die Gemeinde – weil es sich um den „geförderten Wohnbau“ handelt – aber nur 50 Prozent des Enteignungspreises. Die restlichen 50 Prozent des Enteignungspreises holt sich die Gemeinde über die ebenfalls im Wohnbaugesetz vorgeschriebene Baulandfinanzierung für den geförderten Wohnbau beim Land zurück.
 

Familiäre Zuweisung

 
Im Gadertal hat man die sogenannten „Mikrozonen“ erfunden.  Das sind kleine Wohnbau- und Erweiterungszonen, in denen nur ein oder zwei Häuser gebaut werden können.
Diese Mikrozonen werden im landwirtschaftlichen Grün neben einem geschlossen Hof, meistens in abgelegenen Weilern oder abseits des geschlossenen Siedlungsgebietes ausgewiesen.
Nach der Ausweisung suchen die für den geförderten Wohnbau Berechtigten um die Zuweisung an. Unter diesen sind dann auch die Kinder oder Verwandten des ursprünglichen Grundbesitzers, die alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Gemeinde erstellt die vorgesehene Rangliste;  kurz vor der Zuweisung verzichten dann aber die Vorgereihten und so kommen die Kinder bzw. die Verwandten des ursprünglichen Grundeigentümers zum Zug.
Das Endergebnis ist durchwachsen. Verkürzt dargestellt: Der Sohn baut ein Haus neben dem elterlichen Hof, der Vater bekommt für den Baugrund von der Gemeinde eine erhöhte Enteignungssumme ausbezahlt. Der Sohn selbst zahlt nur 50 Prozent des Enteignungspreises für den Grund, die restlichen 50 Prozent werden von der Gemeinde übernommen. Weil der Sohn zusätzlich noch um eine Wohnbauförderung ansuchen kann, ist es für die gesamte Familie eine mehr als lukrative Operation.
Aber auch die Gemeinde steigt ohne Verlust aus diesem mirakulösen Kreislauf aus. Laut Landesgesetz erhält die Gemeinde über die Baulandfinanzierung die restlichen 50 Prozent des Enteignungspreises vom Land rückerstattet.
Am Ende spielt das Land Christkind und die privaten Grundeigentümer kommen verbilligt zu einem Eigenheim neben ihrem Elternhaus. Die Gemeinde unterstützt dabei die Operation, die zu einem eindeutigen finanziellen Schaden für die öffentliche Hand führt.
 

Gerichtliche Notbremse

 
Jahrelang hat man dieses System im Gadertal mit Erfolg angewandt. Rund 16 solcher Operationen – mehr oder weniger deckungsgleich - wurden in den Gemeinden St. Martin in Thurn, Wengen und Enneberg durchgeführt. Bei den meisten ist die Rechnung genau so aufgegangen, wie es die privaten Grundeigentümer und die Gemeinde geplant hatten.
Dass das Gadertaler System letztlich aufgeflogen ist, liegt an der Aufmerksamkeit und Hartnäckigkeit eines hohen Landesbeamten.
Martin Zelger war bis zu seiner Pensionierung im Jänner 2020 Direktor des Amtes für Wohnbauförderung und damit auch für auch für die Finanzierung des geförderten Baulandes für die Gemeinden zuständig. Zelger fielen irgendwann die häufigen Namensgleichheiten zwischen Grundbesitzern und den Bauherren auf. Als er den Fällen nachging, flog das gesamte System auf.
Zelger informierte in einer Sachverhaltsdarstellung seine Vorgesetzen. Sein Vorschlag: Das Land soll in diesen Fällen die 50-prozentige Baulandfinanzierung an die Gemeinden verweigern. Sowohl der damalige Landesrat Cristian Tommasini als auch der damalige Abteilungsdirektor Wilfried Pallfrader unterstützten diese Rechtsauffassung, und so gingen die besagten Gemeinden plötzlich leer aus.
 
 
 
Damit wollten sich die Gemeinden aber nicht abfinden. Sie legten beim Verwaltungsgericht mehrere Rekurse gegen die Ablehnung der Finanzierung durch das Land ein. Die Verfahren gingen allesamt so aus, dass das Verwaltungsgericht Zelgers Auslegung bestätigte und die Rekurse der Gemeinden abgewiesen hat.
In einem am 28. Jänner 2015 erlassenen Urteil des Bozner Verwaltungsgerichtes, verfasst von Richterin Edith Engl, heißt es:

„Die These der Gemeinde, dass, weil es der Gemeindeverwaltung gelungen ist, den Eigentümer zu bewegen, die gesamte Fläche für den geförderten Wohnbau zur Verfügung zu stellen, bei der Ausweisung der Zone und des Durchführungsplanes eindeutig das öffentliche Interesse im Vordergrund gestanden hat, überzeugt dieses Gericht nicht. Der Verzicht scheint vielmehr Teil der bereits von vornherein abgesprochenen Vorgangsweise zu sein.“
 
Die Gemeinden wollten sich aber nicht geschlagen geben und reichten Berufung gegen diese Urteile beim Staatsrat in Rom ein. Doch der Staatsrat bestätigt Jahre später die Bozner Richtersprüche.
 

Der Fall Vallazza

 
Dass das System im Gadertal aber immer noch so weitergeführt wird, als sei nichts gewesen, macht jetzt der Fall Vallazza deutlich.
Manfred Vallazza wohnt auf dem elterlichen Erbhof „Lurch de Survisc“ im Wengener Weiler „Cians“. Dort, auf 1.475 Meter Meereshöhe, betreibt der heutige SVP-Landtagsabgeordnete mit seiner Familie einen Hofschank.
Bis zu seiner Wahl in den Südtiroler Landtag ist Manfred Vallazza, Referent im Gemeindeausschuss und Mitglied der Baukommission der Gemeinde Wengen. Am 24. Oktober 2018, drei Tage nach den Landtagswahlen, beschließt der Gemeindeausschuss die Enteignung der Flächen des geförderten Wohnbaugrundes und der Erschließungsflächen in der Erweiterungszone „Cians 2”. Es handelt sich dabei um eine Fläche in unmittelbarer Nähe des Survisc-Hofes, der ausgewiesene Grund gehört Manfred Vallazza.
Es ist eine dieser typischen Gadertaler Mikrozonen, die in zwei Baulose mit einer Fläche von 381 m² bzw.  430 m² unterteilt wird. Auf dieser Fläche können zwei Einfamilienhäuser gebaut werden. Grundeigentümer Manfred Vallazza hat schon vorab zugestimmt, auf den freien Teil der Erweiterungszone zu verzichten und den gesamten Grund für den geförderten Wohnbau zur Verfügung zu stellen. Das erhöht auch seine Enteignungsentschädigung.
 
 
 
Was dann passiert, kann man als eine ganze Reihe von „Merkwürdigkeiten“ bezeichnen. Bereits ein Jahr vor der Ausweisung dieser Erweiterungszone genehmigt die Gemeinde Wengen die endgültige Rangordnung der eingereichten Gesuche um Zuweisung von gefördertem Bauland.  In dieser Rangordnung sind ursprünglich sechs Antragsteller gereiht, darunter als Erstgereihter Herr Daniel Vallazza, der Cousin des Grundeigentümers, und als Letztgereihte Frau Monica Vallazza, die Schwester von Manfred Vallazza.
Dazwischen gibt es vier weitere Gesuchsteller, die nachträglich aber allesamt für eine Zuweisung in einer anderen Wengener Erweiterungszone optieren. Der offizielle Grund: Sie wollen lieber im Dorf bleiben.
So werden die beiden Baulose von der Gemeinde als gefördertes Bauland der Schwester Monica Vallazza und dem Cousin Daniel Vallazza zugewiesen.
 

Maßgeschneidertes Vorhaben

 
Bei der Abtretung der gesamten Fläche für den geförderten Wohnbau müsste eigentlich die Gemeinde von Amts wegen den Durchführungsplan erstellen. Doch in diesem Fall ist es Manfred Vallazza, der auf eigene Kosten den Durchführungsplan erstellt, den die Gemeinde dann genehmigt.
Für das Bozner Verwaltungsgericht kein zufälliger Schachzug:
 
Wenn Art. 37, Absatz 2 des LROG dann jedoch so angewendet wird, dass der Grundeigentümer den Durchführungsplan selbst erstellt, obwohl er auf den gesamten freien Teil verzichtet, ist offensichtlich, dass das Interesse des Privaten an der Verwirklichung eines ganz bestimmten, maßgeschneiderten Vorhabens (hier zwei Gebäude) bei gleichzeitiger Erhöhung der ihm zuerkannten Enteignungsentschädigung sehr groß ist, sodass anzunehmen ist, dass das gesamte Vorgehen (der Verzicht auf die freie Fläche einerseits und die Erstellung des Durchführungsplans andererseits) Teil der bereits von vornherein abgesprochenen Vorgehensweise ist.“
 
Der Plan ist gut durchdacht und er geht auf.
Von den insgesamt sechs in der Rangordnung Gereihten sind nur Vallazzas Schwester und sein Cousin im Weiler Cians ansässig, und es ist deshalb von vornherein klar, dass sie eher an der Zuweisung interessiert sind.
 
 
 
Zudem hat die gesamte Operation für Manfred Vallazza und seine Familie gleich einen dreifachen Vorteil.
Wäre die Zone „normal“ verbaut worden, hätte der Erstgereihte Daniel Vallazza 55 Prozent der Fläche als gefördertes Bauland bekommen und Manfred Vallazza hätte die 45 Prozent der freien Fläche seiner Schwester zum Marktpreis abtreten können.
Im von Vallazza selbst erstellten Durchführungsplan wurde dieses Verhältnis aber umgedreht. So hat die Letztgereihte Monica Vallazza 55 Prozent der Fläche bekommen. Zudem entsteht Monica Vallazza ein klarer finanzieller Vorteil, weil sie neben der etwaigen Wohnbauförderung (einmaliger Beitrag) für den Bau des Eigenheimes – aufgrund des Umstandes, dass ihr gefördertes Bauland zugewiesen wurde – nur die Hälfte des Enteignungspreises zahlen musste und nicht den Marktwert.
 
Das Verwaltungsgericht kommt zu einem eindeutigen Schluss:
 
"Diese Tatsachen beweisen klar, dass die gesamte Vorgehensweise darauf abgestimmt war, vor allem private Interessen, nämlich die des Grundeigentümers auf die Entrichtung einer höheren Entschädigung und die der Schwester auf die Zuweisung einer größeren Fläche (55% statt 45%) und auf die Bezahlung der Hälfte des Enteignungspreises, zu verfolgen und nicht rein öffentliche Interessen."
 
Inzwischen haben sowohl Monika Vallazza als auch Daniel Vallazza ihr Eigenheim längst errichtet.
 

Vallazza Gewinn

 
Das Gericht kommt auch zum Schluss, dass durch diesen Deal die zuerkannte Enteignungsentschädigung für Manfred Vallazza deutlich erhöht wurde.
Das Verwaltungsgericht Bozen zeichnet im Urteil detailliert den Gewinn nach, den der SVP Politiker dadurch indirekt einstreichen konnte.
 
 
 
Urteilsverfasserin und Richterin Margit Falk Ebner schreibt
 
„Der Grundeigentümer, Herr Manfred Vallazza, der – wie gesagt – 100% der Fläche dem geförderten Wohnbau abgetreten hat, erhielt eine Entschädigung von insgesamt 166.302,50 Euro.  ..[…]..  Wäre die Zone jedoch 45:55 aufgeteilt worden, so hätte der Grundeigentümer eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 66.852,50 Euro für den geförderten Teil erhalten.
..[…]..
Dadurch, dass der Grundeigentümer – anders als üblich und grundsätzlich vorgesehen – 100% der Fläche dem geförderten Wohnbau abgetreten hat, entstanden somit der öffentlichen Verwaltung fast 100.000,00 Euro an Mehrkosten, weil diese eine Entschädigung von insgesamt 166.302,50 Euro zahlen musste.“
 
Richterin Falk Ebner kann sich im Urteil auch eine klare moralische Rüge nicht verkneifen:
 
„In diesem Zusammenhang darf auch nicht übersehen werden, dass es sich bei diesen Mehrkosten in Höhe von fast 100.000,00 Euro um öffentliche Gelder handelt, die für andere, tatsächlich förderungswürdige Vorhaben laut Wohnbauförderungsgesetz somit nicht mehr zu Verfügung stehen. Dieser Umstand ist vor allem in Zeiten der Knappheit der öffentlichen Ressourcen als besonderes scherwiegend anzusehen.“
 
Die richterliche Watschn für einen amtierenden Regionalassessor und Landtagsabgeordneten könnte kaum größer sein.
 

Anwalt Meini

 
Dass dieser Skandal überhaupt ans Tageslicht kommt, liegt an der Unverfrorenheit der Gadertaler SVP und der Gemeindeverwaltung.
Der Bürgermeister der Gemeinde Wengen stellt am 8. November 2018 beim Amt für Wohnbauförderung den Antrag zur Finanzierung des Grunderwerbs für Vallazzas Erweiterungszone „Cians 2“. Am 1. Dezember 2021 lehnt der Abteilungsdirektor für Wohnbau per Dekret diese Finanzierung ab. Die Begründung: Das Land habe den gesamten Deal durchschaut. Es ist eine der letzten Amtshandlungen, die Amtsdirektor Martin Zelger vor seiner Pensionierung vorbereitet.
 
 
 
Die Gemeindeverwaltung will sich damit aber nicht abfinden. Trotz der klaren Präzedenzfälle und Urteile reicht der Bürgermeister Angel Miribung Rekurs beim Bozner Verwaltungsgericht ein. Der Rekurs der Gemeinde richtet sich gegen die Landesverwaltung in der Person von Landeshauptmann Arno Kompatscher. Mit dem Fall betraut wird ein honoriger Anwalt und Parteifreund Vallazzas: der Anwalt, SVP-Senator und Bezirksobmann Meinhard Durnwalder.
Durnwalder versucht in einem langen Schriftsatz und in der Verhandlung die gesamte Aktion so darzustellen, als sei alles nur im öffentlichen Interesse erfolgt. Obwohl die gesamte Geschichte eindeutig jeder Vernunft und Logik widerspricht, bezichtigt der Anwalt und SVP-Politiker die Landesverwaltung der „Befugnisüberschreitung und Faktenfehlbeurteilung sowie der Verletzung der Begründungspflicht wegen unzureichender und widersprüchlicher Begründung“.
Doch der SVP-Politiker kommt vor Gericht damit nicht durch.
Der vierköpfige Senat kommt zum genau entgegengesetzten Schluss. Richterin Margit Falk Ebner:
 
„Das bedeutet, dass es sich im Anlassfall um eine klare Umgehung der vom Gesetzgeber im öffentlichen Interesse geschaffenen Regelung handelt, die Ausdruck eines eindeutigen Befugnisfehlgebrauchs seitens der Gemeinde Wengen ist. Somit kann das Vorhaben nicht als förderungswürdig angesehen werden, weil nicht im öffentlichen Interesse gehandelt wurde, sondern eindeutig Privatinteressen verfolgt wurden.“
 
Spätestens damit aber wird der Fall Vallazza zu einer politischen Affäre.
Denn Manfred Vallazza ist keine Privatperson, sondern ein amtierender Landespolitiker.
Kann es sich ein Landtagsabgeordneter und Vizepräsident der Region wirklich leisten, von einem Gericht so vorgeführt zu werden?
Und seine Partei schaut einfach zu.
 
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G. P. Mi., 10.08.2022 - 13:43

Die Unverfrorenheit in der SVP kennt keine Grenzen. Glücklich darf sich derjenige schätzen, der das "richtige" Parteikärtchen in der Hand hält.

Mi., 10.08.2022 - 13:43 Permalink
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Ein Leser Mi., 10.08.2022 - 14:30

Wollte mir nach diesem Hinweis ein „Urlaub auf dem Bauernhof“ Zimmer am Lüch de Servisc buchen….finde auf ihrer Homepage aber nur eine Hofschänke…werde wohl viel trinken müssen, um dann auf einer Bank im Hofschank übernachten zu dürfen ;-)

Mi., 10.08.2022 - 14:30 Permalink
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Attento Lettore Do., 11.08.2022 - 07:27

Vedo con dispiacere che il Signor Franceschini pur di condurre la sua crociata personale contro la SVP non si fa più scrupoli neanche dei soggetti privati facendo nomi senza pensarci 2 volte. La privacy e la diffamazione di persone private passano in secondo piano di fronte ai giochetti politici di questo signore.. Questo purtroppo non è più giornalismo, è terrorismo mediatico..

Do., 11.08.2022 - 07:27 Permalink
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Stefan TAFERNER Do., 11.08.2022 - 09:35

Antwort auf von Attento Lettore

Un danno di 100.000€ corrisponde mediamente ad 1,00€ per ogni famiglia Altoatesina. Ben venga sapere nomi indirizzi e quant'altro. Sperando che vengano a galla anche altri casi. La sentenza pubblicata ed archiviata, per quale motivo nascondersi dietro la Privacy? Comunque anche lei deve nascondersi come ATTENTO LETTORE...

Do., 11.08.2022 - 09:35 Permalink
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m s Do., 11.08.2022 - 07:48

Wow, was man sich alles leisten kann, auch als Gemeinde. Hier wären mehrere Rücktritte überfällig!

Do., 11.08.2022 - 07:48 Permalink
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Martin Ancient Do., 11.08.2022 - 14:29

Als Laie wäre ich sehr dankbar, wenn mir jemand erklären könnte, ob bzw. weshalb in einem solchen Fall (für mich persönlich ist es schlichtweg Betrug) eine strafrechtliche Relevanz nicht vorhanden ist?

Do., 11.08.2022 - 14:29 Permalink
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Profil für Benutzer Josef Fulterer
Josef Fulterer Do., 11.08.2022 - 22:40

Die Jasmin hat der Parteiobmann Achammer hängen lassen.
Was macht er mit dem Valazza, der die Landesverwaltung um einen deutlich höheren Betrag herein gelegt hat?
Und erst recht mit einem gewissen Rechtsanwalt Durnwalder, der sich nicht geniert, sein politisches (Fliegen) Gewicht für einen Rekurs zur Rettung seines die Landesvewaltung betrügenden "Parteifreundes" einzusetzen?

Do., 11.08.2022 - 22:40 Permalink
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Ronny Schwarz Sa., 13.08.2022 - 12:32

Skandalös und traurig zugleich. Dank Südtiroler Wählern werden wir diese Geschichten noch einige Jahre ertragen müssen.

Sa., 13.08.2022 - 12:32 Permalink
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Profil für Benutzer Klemens Riegler
Klemens Riegler Sa., 13.08.2022 - 22:53

Manfred Vallazza, Meinrad Durnwalder, Angel Miribung ... alles Namen die ich nur mehr ein Mal hören möchte. Und zwar wenn die NachfolgerInnen nominiert werden.
Ach gea, schams enk oanfoch! ,,,

Sa., 13.08.2022 - 22:53 Permalink