Wirtschaft | Volksbank

Durchkreuzte Strategie

Der Staatsrat hat jene Bestimmung gekippt, die es der Volksbank ermöglicht, das Rücktrittsrecht der Aktionäre einzuschränken. Die direkten Auswirkungen.
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Foto: Salto.bz
Die Verfügung ist genau eine Woche alt. Die sechste Sektion des Staatsrates hat einen Teil jener Bestimmung außer Kraft gesetzt, die die Umwandlung der Volksbanken in Aktiengesellschaften regelt. Es ist ein Richterspruch, der direkte Auswirkungen auch in Südtirol hat.
Die Mitgliederversammlung der Südtiroler Volksbank hat am 26. November mit einer überwältigenden Mehrheit von 97,5 Prozent die Umwandlung der Genossenschaftsbank in eine Aktiengesellschaft beschlossen. Es ist ein gesetzliches Muss. Nach einer staatlichen Direktive müssen Genossenschaftsbanken, die ein gewisses Geschäftsvolumen erreichen, in Aktiengesellschaften umgewandelt werden.
Das plebiszitäre Ergebnis auf der Mitgliederversammlung überdeckt aber nur eine breite Missstimmung unter den Volksbank-Mitgliedern. Der Unmut hat zwei Hauptgründe. Vor einem Jahr hat die Südtiroler Bank eine Kapitalerhöhung gemacht. Dabei wurde die Aktie um 19,20 Euro verkauft. Jetzt aber hat der Verwaltungsrat der Bank aufgrund zweier Fachgutachten den Aktienpreis auf 12,10 Euro festgelegt. „Das ist ein Verlust von 40 Prozent“, jammern deshalb berechtigterweise die Mitglieder.
Doch dem nicht genug. Nach dem Zivilgesetzbuch hat jedes Mitglied im Zuge dieser Umwandlung das Recht zurückzutreten. Mit dem Dekret der Banca d´Italia wurde dieses Rücktrittsrecht aber völlig auf den Kopf gestellt. Damit das Eigenkapital und damit die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit einer Bank nicht in Gefahr geraten, sieht das Umwandlungsdekret die Möglichkeit vor, dieses Rücktrittsrecht einzuschränken oder ganz außer Kraft zu setzen.
Genau das hat der Verwaltungsrat der Volksbank dann auch beschlossen. Im Klartext: Die Bank kauft keine Aktien zurück. Wollen die Mitglieder ihre Aktien um 12,10 Euro verkaufen, müssen dafür Käufer auf dem Markt gefunden werden.

Blitz aus Rom

Doch diese Strategie wurde jetzt vom Staatsrat gründlich durchkreuzt. Mehrere Privatpersonen, wie auch Vertreter von Verbraucherschutzorganisationen haben beim Staatsrat gegen diese Umwandlungspraxis geklagt. Dabei ging es vor allem um den Passus, der die Ausschaltung oder die Einschränkung des Rücktrittsrechts betrifft.
Die sechste Sektion des Staatsrats hat am 2. Dezember eine Eilverfügung erlassen. Mit der „Ordinanza N. 05383/2016“ werden jene Passagen des Dekrets aufgehoben, die eine Einschränkung des Rücktrittsrechts vorsehen oder die Möglichkeit den Rücktritt ganz auszuschließen.
 
Gleichzeitig hat der Staatsrat die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmungen aufgeworfen. Demnach wird das Verfassungsgericht die Rechtmäßigkeit dieser Bestimmungen prüfen müssen.
Klar ist, dass die Verfügung vom 2. Dezember, auf jeden Fall direkte Auswirkungen auf die Südtiroler Volksbank haben wird.

Teurer Tee?

Wir werden jenen Weg und Iter weitergehen, den wir beschlossen haben“, sagt Johannes Schneebacher,das Urteil ändert daran nichts“. Es ist kein Bluff. Denn der Generaldirektor der Südtiroler Volksbank zeigt damit nur das auf, was die Volksbank-Spitze derzeit tun kann: Abwarten und Tee trinken.
Was aber auch Schneebacher weiß: Am Ende könnte der Tee für die Volksbank weit teurer werden, als ursprünglich angenommen.
„Am Ende könnte der Tee für die Volksbank weit teurer werden, als ursprünglich angenommen.“
Konkret wird die Volksbank die Umwandlung so weiterführen wie beschlossen. Mit dem Start der Rücktrittsmöglichkeit werden die Rücktritte gesammelt. Zuerst wird man die Aktien der Verkaufswilligen den Aktionären anbieten, die ein Vorkaufsrecht haben. Danach werden die Aktien für den Verkauf freigegeben.
Sollten alle Rücktritts-Aktien so verkauft werden, hat das römische Urteil wirklich keine Auswirkungen. Gehen die Aktien aber nicht weg, wird sie die Volksbank wohl oder übel zum festgesetzten Preis zurückkaufen müssen. Dann aber stellt sich die Frage, wie viele es sein werden.
Sicher ist: Der Spruch des römischen Staatsrates hat die ursprünglichen Pläne der Volksbank ordentlich durchkreuzt. Ob er nachhaltige Folgen hat, wird sich aber erst zeigen.
Spätestens im Frühjahr 2017 wird man wissen, ob und wie tief die Bank in die eigene Brieftasche greifen muss.