Umwelt | Mobilität

(K)Eine Bahn wie alle?

Die Entscheidung über den Zugang zur Seiser Alm lässt auf sich warten. “Die beste Lösung wäre die Öffnung der Bahn”, sagt Landesrätin Hochgruber Kuenzer. Woran hakt es?
Umlaufbahn
Foto: Othmar Seehauser

Dass die Sache nicht einfach ist, wissen alle Beteiligten. Und doch war für Dienstag eine Entscheidung in der Frage erwartet worden, wie die Seiser Alm während der Corona-bedingten Schließung der Umlaufbahn erreichbar sein soll. Die aber ist nicht gekommen. “Bis Freitag muss sie her”, betont Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer.

 

Krux Kategorie

 

Seit Mitte Dezember ist die Zubringerstraße auf die Seiser Alm von 9 bis 17 Uhr gesperrt. Einheimische, Tagesausflügler und Sportbegeisterte müssen den Shuttle-Busdienst nutzen. Vor allem an den Wochenenden ergeben sich dadurch Situationen, die es in Pandemiezeiten nicht geben sollte: dicht an dicht gedrängte Menschen in Bussen, die sich erst nach 40 (von Kastelruth) bzw. 20 (von Seis am Schlern) Minuten Fahrt auf der mit 56 Quadratkilometer größten Hochalm Europas verlaufen können.

Die Umlaufbahn, die in “normalen” Wintern tausende Personen täglich auf die Seiser Alm befördert, einfach öffnen, geht nicht. Seilbahnen und Aufstiegsanlagen sind in verschiedene Kategorien eingeteilt – je nachdem, welchen Zweck sie erfüllen. Jene der Kategorie 1 – es sind insgesamt elf – leisten laut Gesetz einen “allgemeinen öffentlichen Transportdienst” und dürfen daher trotz Corona offen halten. Bzw. müssen, wie Nicola Barbolini, geschäftsführender Direktor im Amt für Seilbahnen erklärt: “Gemäß Art. 4 des Standardauflagenheftes der Konzessionäre hat der öffentliche Beförderungsbetrieb regelmäßig und unter der Beachtung der für die Fahrgäste ausgehängten Fahrpläne und Betriebsmodalitäten zu folgen und demzufolge besteht Betriebspflicht.”

Die Umlaufbahn Seis-Seiser Alm ist in Kategorie 2 eingestuft, als “Seilbahnanlage zu Sport- oder Erholungs- und touristischen Zwecken”. “Die Anlage ist eine Zubringerbahn für ein Skigebiet”, erklärt Virna Bussadori. Die Direktorin im Amt für Natur, Landschaft und Raumentwicklung war, genauso wie die für Naturparks und -Schutzgebiete zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer bei einer Aussprache am Freitag dabei. Die Gemeinde Kastelruth mit Bürgermeister Andreas Colli, aber auch die Gemeinde St. Ulrich mit Bürgermeister Tobia Moroder pochen darauf, eine Lösung zu finden und einen einfacheren Zugang zur Seiser Alm zu sichern.

 

Öffnet eine, öffnen alle?

 

“Ich bin überzeugt, dass für die Seiser Alm die Öffnung der Umlaufbahn nach wie vor die beste Lösung wäre”, betont Hochgruber Kuenzer nach der Sitzung der Landesregierung am Dienstag, bei der eine Entscheidung fallen sollte. Doch man befindet sich in einer rechtlichen Zwickmühle: Wenn man die Inbetriebnahme der Umlaufbahn Seis-Seiser Alm erlauben würde, sie den Kategorie-1-Bahnen gleichstellen würde, “käme das  einer Grundsatzentscheidung gleich, die aber mehrere Fragen und Unsicherheiten aufwerfen würde”, ist sich Hochgruber Kuenzer bewusst. Betreiber anderer Aufstiegsanlagen und Liften der Kategorie 2 könnten einen Anspruch erheben, zu öffnen.

Um diesem “Stolperstein” auszuweichen, könnte es eine Ausnahmegenehmigung  für die Seis-Seiser Alm-Bahn bzw. dann all jene Anlagen geben, die in eine weitläufige, für Tätigkeiten abseits des Skisports geeignete Zone führen. Also für “strategische” Zubringerbahnen, wie etwa auch jene nach Meran 2000 (an der ist die Seis-Seiser Alm Bahn AG seit 2017 mit knapp 25 Prozent beteiligt). “Das Gebiet der Seiser Alm ist einzigartig, von der Ausdehnung her, und die Straße ist keine Alternative”, versucht die Landesrätin eine Argumentation, auf der eine Sondergenehmigung fußen könnte.

Bis Freitag (29. Jänner) soll geklärt sein, inwieweit die vorhandenen Alleinstellungsmerkmale der Seiser Alm ausreichen, um eine Inbetriebnahme der Bahn zu rechtfertigen. “Weg vom Tisch ist die Öffnung noch nicht, aber es ist schwierig”, gesteht Hochgruber Kuenzer. Auf alle Fälle wird ab dem kommendem Wochenende eine neue Regelung für den Zugang zur Alm gelten. Wenn nicht die Bahn, dann wird zumindest die Straßenzufahrt anders gehandhabt: mehr Parkplätze und ein kürzeres Zeitfenster der Sperre stehen im Raum. Die Regelung wird – nach einer weiteren Aussprache mit Landesrätin, Landeshauptmann, Mobilitätslandesrat und Bürgermeistern – in eine Verordnung einfließen.