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Post von Meini

SVP-Senator Meinhard Durnwalder fordert beim Land die Unterlagen der Medienförderung für Salto der letzten 5 Jahre an. Offiziell für 2 behängende Zivilklagen gegen Salto.
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Foto: Salto.bz
Das Schreiben geht mittels PEC-Mail zeitgleich beim Landesamt für Handel und Dienstleistungen und beim Landesbeirat für das Kommunikationswesen ein. Absender ist Rechtsanwalt Meinhard Durnwalder.
Weil Durnwalder aber auch SVP-Senator ist, datiert der Politiker die Depesche standesgemäß: „Bruneck/Rom, am 07.07.2023“.
Der Betreff des Schreibens: „Beiträge an lokale Medienunternehmen laut Art. 9 LG Nr. 6/2002 – Demos 2.0 Genossenschaft – Beitragsgewährungsdekrete der Jahre 2018 bis 2022 sowie Anträge der Jahre 2018 bis einschließlich 2023 sowie Überprüfungsergebnisse des Landesbeirates für Kommunikationswesen.“
Weiter heißt es dann:
 
Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit beantrage ich die Übermittlung von Abschriften folgender Unterlagen, welche die Beitragsvergabe an das Medienunternehmen Demos 2.0 Genossenschaft, St.Nr. 02765230210, betreffen.
 
Die Genossenschaft Demos 2.0 ist der Herausgeber von Salto und der SVP-Senator sucht in dem Schreiben um die Übermittlung der gesamten Unterlagen für die Landesmedienförderung an, die Salto in den vergangen 5 Jahren erhalten hat.
Meinhard Durnwalder verlangt in seinem Schreiben die Aushändigung folgender Unterlagen:
 
  • Beitragsgewährungsdekrete Nr. 21691 vom 31.10.2018, Nr. 20661 vom 23.10.2019, Nr. 23226 vom 20.11.2020, Nr. 22914 vom 23.11.2021, Nr. 22792 vom 23.11.2022;
  • die von Demos 2.0 in den Jahren 2018 bis einschließlich 2023 hinterlegten Anträge auf Beitragsgewährung samt Anlagen;
  • der hinterlegte Nachweis oder die etwaige Eigenerklärung über die Eintragung beim zuständigen Gericht und im Register der Kommunikationsanbieter und das entsprechende Prüfergebnis des Landesbeirates für Kommunikationswesen;
  • die hinterlegten Unterlagen sowie das Prüfergebnis des Landesbeirates für Kommunikationswesen über die Abdeckung in Bezug auf das Landesgebiet bzw. Unterlagen;
  • die hinterlegten Unterlagen und das Prüfergebnis über die durchschnittlichen Tagesbesucherzahlen von Nutzern im Sinne des Art. 4 Abs. 3 Buchs. a) des BLR Nr. 294/2023;
  • die Mitteilung über die verantwortliche Person, die im Online-Forum eine redaktionelle Moderation betreibt.
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Durnwalder Schreiben: Braucht der Kläger diese Daten, um seine finanziellen Ansprüche gegenüber Salto zu untermauern.
 
 
 
Innerhalb des Verwaltung wird man jetzt rechtlich prüfen müssen, ob die Landesverwaltung und der Kommunikationsbeirat befugt sind, diese Unterlagen an Dritte weiterzugeben.
Der Pusterer Anwalt und SVP-Politiker führt in seinem Schreiben auch eine Begründung für sein Interesse an den Förderbeiträgen für Salto an:
 
„Der vorliegende Antrag begründet sich darin, dass die angeforderten Unterlagen zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gegenüber der Demos 2.0 Genossenschaft in den beim Landesgericht Bozen behängenden Verfahren R.G. 434/2023 und R.G. 816/2023 notwendig sind.“
 
Es geht dabei um zwei Zivilklagen, die Meinhard Durnwalder gegen Demos 2.0, Salto und den Autor dieser Zeilen eingeleitet hat. Eine dritte Klage befindet sich im Mediationsstatuts. Insgesamt verlangt der SVP-Senator in den Klageschriften 140.000 Euro an Schadenersatz. Anscheinend braucht der Kläger diese Daten, um seine finanziellen Ansprüche gegenüber Salto zu untermauern.
Oder sucht der Detektiv unterm Edelweiss nach möglichen Ungereimtheiten, um einem unbequemen kritischen Medium die öffentliche Förderung streitig zu machen? Ganz im Sinne des großen Bruders?
Oder sucht der Detektiv unterm Edelweiss nach möglichen Ungereimtheiten, um einem unbequemen kritischen Medium die öffentliche Förderung streitig zu machen?
Im Durnwalder-Schreiben an die Landesverwaltung findet sich jedenfalls eine Präzisierung:
 
Es wird darauf hingewiesen, dass vom vorliegenden Antrag jene Informationen auszuschließen sind, welche die Lohnkosten, Kosten für Agenturen und Dritte sowie die Bilanzen und Steuererklärungen betreffen.“
 
Ein interessanter Passus.
Würde man diese Informationen vorlegen, käme heraus, dass ein Salto-Redakteur gut fünf Jahre arbeiten muss, um den von Durnwalder geforderten Schadenersatz bezahlen zu können.
Diese Tatsache aber würde das Gericht wohl kaum im Sinne des SVP-Senators beeindrucken.

 

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Profil für Benutzer Manfred Klotz
Manfred Klotz Mi., 02.08.2023 - 07:03

Kann diese Unterlagen nicht nur das Gericht einfordern? Abgesehen von der Tatsache, dass die Beiträge eigentlich öffentlich sein müssten und Durnwalder, die eigentlich ja auch selbst ausfindig machen könnte, ohne den Verwaltungsapparat damit zu bemühen.
Also wenn ich jemand den Titel Ex-Politiker verleihen müsste, fiele mir die Wahl nicht schwer. Ich bin mir auch sicher, dass mir der Geist der Lampe, diesen Wunsch kostenlos zu den kanonischen dreien dazugeben würde.:)

Mi., 02.08.2023 - 07:03 Permalink
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Germana Nitz Mi., 02.08.2023 - 07:57

Tät gern wissen: Wie hat denn der Meini im Fall Santanchè gevotet? War er an seinem Platz oder wegen weit wichtigerer Angelegenheiten wie z.B. dieser verhindert?

Mi., 02.08.2023 - 07:57 Permalink