Gesellschaft | Landesangestellte

Kurzer Freitag, langer Donnerstag

Generaldirektor Hanspeter Staffler lanciert ein Angebot für die Diskussion um einen verkürzten Freitag für Landesangestellte.

Wann soll die Woche eines Landesangestellten enden? Mit der in diesem Jahr fälligen Erneuerung des Kollektivvertrags ist auch eine Diskussion über die Arbeitszeiten der Landesangestellten losgebrochen. Die Befürworter einer verkürzten Woche, in der die Landesämter bereits Freitag Mittag schließen, finden nun einen mächtigen Fürsprecher: Kurzer Freitag, warum nicht?, meint Generaldirektor Hanspeter Staffler am Mittwoch in einem ausführlichen Interview mit der Tageszeitung Alto Adige. Doch dafür muss den BürgerInnen auch ein Gegenangebot gemacht werden, fordert der Generaldirektor. Und hat dafür auch schon einen Vorschlag in der Tasche. Einen langen Donnerstag, an dem die Ämter auch über die Mittagszeit geöffnet bleiben. „Ich weiß nicht, was die Politik darüber denkt. Ich wäre auf jeden Fall dafür“, sagt Hanspeter Staffler.

Keinen Verhandlungsspielraum sieht der Generaldirektor des Landes dagegen bei der auf Gewerkschaftsseite geforderten Verkürzung der Arbeitszeit von 38 auf 36 Stunden. Wenn sich Südtirol beim Standard seiner Dienstleistungen weiterhin im europäischen Spitzenfeld halten will, kann weder beim Personal noch bei den Stunden gespart werden, unterstreicht er. Und: Zwei Stunden weniger Arbeitszeit die Woche würde auch 250 Arbeitsplätzen kosten. Statt dessen sollen sich die Stellenstreichungen in diesem Jahr auf 20 beschränken – der noch verbleibende Rest von insgesamt 70 Stellen, die in der Periode 2011 bis 2016  abgebaut wurden.

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Nadine Laqua Mi., 17.02.2016 - 13:00

Das ist ja wohl ein Witz.... nur mehr 36 h Wochenarbeitszeit im öffentlichen Dienst! Ich finde das die Angestellten des Landes, so sie denn einen fixen Vertrag haben, recht viele Vergünstigungen genießen können. Was die Gewerkschaft jetzt fordert ist lächerlich und nicht fair allen anderen Arbeitnehmern gegenüber. Übrigens: ich bin auch im Landesdienst....

Mi., 17.02.2016 - 13:00 Permalink
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Sepp.Bacher Mi., 17.02.2016 - 14:11

Wenn sich die Landesämter (auch) als Dienstleister verstehen, müssten sie den Berufstätigen mehr entgegen kommen. Ein Durchgehend zu Mittag bringt Menschen von auswärts nichts. Da müsste schon ein langer Donnerstag bis vielleicht 22 Uhr dauern, und dazu auch die Geschäften geöffnet sein. Noch besser wären Öffnungszeiten auch am Samstag, wie in den Land-Gemeinden.
Als ich als Berufsberater die Beratung für Erwachsene aufbaute, schlug ich Öffnungszeiten am Abend oder am Samstag vor. Die Antwort: geht nicht! Der Amtsdiener und Hausmeister ist zu dieser Zeit außer Dienst und es wäre auch unmöglich zu überwachen, dass die Leute nicht nur zur Berufsberatung sondern auch in andere Büros gingen um zu stöbern und zu stehlen. Und dieses Argument konnte man auch nicht so ohne Weiteres von der Hand weisen.
Etwas zu den 36 Stunden. Die 36 Wochenstunde ist im Staatsdienst Standard. In Anlehnung daran konnte die Reduzierung von 40 Wochenstunden auf die 36 Std-Woche schon einmal erreicht werden. Mit einer Aufbesserung der Gehälter wurde dann aber der Kompromiss 38 Wochenstunden vereinbart.

Mi., 17.02.2016 - 14:11 Permalink
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Sepp.Bacher Mi., 17.02.2016 - 16:45

Antwort auf von Nadine Laqua

Ich wollte nur erklären, womit diese Idee der 36 Stunden zusammenhängen. Und als die Gewerkschaften, bei denen ich auch aktiv war, für die 36 Std. kämpften, argumentierte man damit, dass sich unser Kollektivvertrag nach dem staatlichen richte und dass es gerecht sei, wenn schon gleichviel Lohn auch gleichviel Stunden arbeiten zu müssen wie die Staatsangestellten. Ich finde es gerechter gegenüber den Privatangestellten, dass der öffentliche Dienst auch 40 Stunden machen soll.
Was mich immer stört oder gestört hat ist, dass die Witze, Kritik und Neid immer nur gegen die Landesbeamten gerichtet werden, nicht aber z. B. gegen die Gemeinde- und Bezirksgemeinschafts-Bediensteten, die sogar mehr verdienen und schon seit Jahren den freien Freitag-Nachmittag haben. Ebenso andere öffentliche und halböffentliche Körperschaften, für die der bereichsübergreifende Vertrag auch gilt, und oft mehr Privilegien haben.

Mi., 17.02.2016 - 16:45 Permalink