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Die Grundlage, dass im Vergleich 2019 - 2020 das Abwasser und deren Klärung bis zu 80% gesunken ist sollte eine solche Studie vorantreiben. Natürlich war diese geringe Abwassermenge nur zeitlich bedingt, aber ein gestaffelter, zweckgebundener Wasserverbrauch sollte geregelt werden.
Die Anlage von Speicherbecken für den Wintertourismus in nicht mehr schneesicheren „Schnee“-Gebieten und fortdauernde Genehmigungen von privaten Whirpools/Schwimmbecken sind in Zeiten des Klimawandels/Wassernotstands zumindest fragwürdig, wenn nicht ein Verbrechen an Natur, Flora und Fauna, den Lebensgrundlagen. Die Verordnung zum Wassernotstand, das Verbot des Wässerns privater Gärten (das scheinbar nicht überall überwacht wird), stellen sich als verdeckte Subvention für die Privatwirtschaft (Beherbergungsgewerbe) dar. Es ist allgemein bekannt, dass ein „Gast“ — KonsumentIn von eben diesen Dienstleistungen —statistisch das 1,5-2fache einer/s Einwohner/in an Wasser verbraucht.