Ambiente | Interview

“Ein rein politisches Urteil!”

Schwindelerregende Summe: 1,136 Mio. Euro sollen Luis Durnwalder und sein Ex-Amtsdirektor zahlen – wegen Jagd-Dekreten für Wildtiere. “Ein Angriff auf die Autonomie!”
Luis Durnwalder
Foto: Südtirolfoto/Othmar Seehauser

Luis Durnwalder ist in seinem bisherigen Leben viel widerfahren. Doch das Urteil, das ihm am Montag aus Rom auf den Tisch flattert, ist auch für ihn ein Hammer. “Alles, nur nicht das” habe er sich erwartet, gesteht der Altlandeshauptmann.

Sage und schreibe 568.125 Euro soll Durnwalder berappen. Zur Zahlung derselben Summe wurde Heinrich Erhard verurteilt. Der inzwischen ehemalige Direktor des Amtes für Jagd und Fischerei ist seit vier Jahren in Pension. Gemeinsam mit Erhard wird Luis Durnwalder vorgeworfen, zwischen 29. Juli 2010 und 20. Juni 2014 rund hundert Jagd-Dekrete für geschützte Tierarten ausgestellt – und damit dem Staat einen Schaden in der Höhe von 1,136 Millionen Euro zugefügt zu haben.

Erst seit Anfang 2017 dürfen Wildarten, die laut Staatsgesetz nicht jagdbar sind, in der Region Trentino-Südtirol vom Landeshauptmann per Dekret für eine gewisse Zeit als jagdbar erklärt werden – sofern dafür eine stichhaltige Begründung vorliegt. Eine Durchführungsbestimmung brachte den Durchbruch – nachdem das Land jahrzehntelang immer wieder Sonder-Entnahmeermächtigungen, etwa für Murmeltiere, ausstellte, die im Nachhinein vom Verwaltungsgericht ausgesetzt wurden. Und genau diese Jagd-Dekrete sind Durnwalder und Erhard zum Verhängnis geworden.

Murmeltiere, Steinböcke, Kormorane, Füchse, Dachse, Steinmarder. Eichelhäher, Krähen, Amseln. Insgesamt 2.655 Exemplare dieser nicht beziehungsweise eingeschränkt jagdbaren Tierarten seien zwischen 2010 und 2014 unrechtmäßig abgeschossen worden.  Von “illegittima distruzione di beni pubblici” ist im Urteil die Rede, das die fünf Richter der Zentralsektion des Rechnungshofes in Rom am Montag (18. Juni) vorlegen.

Seinen Anfang nahm das Ganze vor einigen Jahren und mit Robert Schülmers. Vom ehemaligen Staatsanwalt am Rechnungshof in Bozen stammt die Forderung von 1,136 Millionen Euro – für den Schaden, der dem Staat durch den Erlass der Ausnahme-Ermächtigungen für den Abschuss der Wildtiere entstanden sei. Berechnet wurde die Summe aufgrund des Wertes, den die Tiere in ausgestopfter Form haben – mit einem Abschlag von 40 Prozent.
2016 sprachen die Richter am Bozner Rechnungshof Durnwalder und Erhard von den Vorwürfen frei. Der Abschuss der Tiere sei an sich kein Schaden, befanden die Richter im Urteil. Doch die Staatsanwaltschaft legte dagegen bei der Zentralsektion in Rom Rekurs ein. Die fällte nun das Hammer-Urteil – das in Südtirol für Entsetzen sorgt. “Völlig unverständlich” und “nicht nachvollziehbar” ist der Schiedsspruch für den SVP-Obmann Philipp Achammer. Im Namen der Partei spricht er Luis Durnwalder und Heinrich Erhard Solidarität aus. Auch Landeshauptmann Arno Kompatscher nimmt noch am Tag der Urteilsverkündung Stellung. “Diese Verurteilung macht deutlich, dass Südtirol dringend die primäre Zuständigkeit für den Bereich Natur- und Umweltschutz braucht”, so Kompatscher, der das Urteil in Anbetracht der Höhe der Strafe “auch als Angriff auf unsere Autonomie” wertet. Genaso sieht es Luis Durnwalder.

 

Nachtrag: Sämtliche Medien und auch salto.bz haben fälschlicherweise berichtet, dass die Ermittlungen in diesem Fall ihren Anfang 2015 mit dem damaligen Staatsanwalt am Bozner Rechnungshof Robert Schülmers genommen haben. Da zu diesem Zeitpunkt ein Verfahren zwischen Robert Schülmers und Luis Durnwalder lief, konnte Schülmers die Anklage allerdings nicht leiten.

 

salto.bz: Herr Durnwalder, fehlen Ihnen angesichts Ihrer Verurteilung die Worte?
Luis Durnwalder: Ich hätte mir alles erwartet, aber nicht so etwas. Nicht nach dem Freispruch in erster Instanz, sowohl für mich als auch für Heinrich Erhard. In zweiter Instanz wurde ein ganz anderes Urteil gefällt. Meiner Meinung nach ist dieses Urteil wirklich absurd und unrichtig beziehungsweise falsch.

Weil?
Es wird nicht so sehr der Schaden am Ökosystem hervorgehoben, sondern vor allem das Eigentum. Es wird gesagt, wir haben dem Staat praktisch Eigentum entzogen. Als solches gehörten die Wildtiere dem Staat, sagen die Richter.

Und das ist falsch?
Nun ist es aber so, dass das Land Südtirol die Führung der Jagd und des Wildbestandes überhat. Und deshalb ist das Land auch für Wildschäden und die Gesundheit des Wildes zuständig. Dafür zahlt der Staat nichts! Und wenn das Land zuständig für die Schäden ist, dann muss das Land auch die Möglichkeit haben, die Regulierung vorzunehmen. Das heißt, für ein gewisses Gleichgewicht zwischen Natur und Wildbestand zu sorgen, beziehungsweise Schäden zu vermeiden.

So wie sie die Wildtiere, die vom Land regelmäßig zum Abschuss freigegeben werden, anrichten?
Bei den Murmeltieren ist es ja zum Beispiel so, dass es 70.000 Exemplare davon in Südtirol gibt. Wenn Sie heute auf die Almen gehen, werden Sie merken, wie viele Murmeltierbauten und entsprechende Löcher es auf den Weiden gibt, in die Kühe und Menschen immer wieder hineintreten und sich auch verletzen. Nicht nur das: Die Weide wird zerstört wird, weil die Tiere das gesamte Erdreich umwühlen. Sprich: Man muss intervenieren, wenn man die Liegenschaften, den Grund und vor allem die landwirtschaftlichen Grundstücke schützen will!

Intervenieren, indem man die Jagd auf die Tiere eröffnet?
Nein, so ist das nicht. Ich verstehe schon, dass es in Sizilien keine Murmeltiere gibt und man deshalb sagt, sie dürfen nicht gejagt werden. Aber das Jagdgesetz besagt ja, dass der Landeshauptmann beziehungsweise der zuständige Landesrat per Dekret festlegen kann, wie viele Abschüsse im Interesse der Land- und Forstwirtschaft oder im Interesse des Gesundheitszustandes des Wildes notwendig sind.

Und das haben Sie getan?
Und das haben wir getan! Wir haben die entsprechenden Dekrete auf Ansuchen von Bauern, Jägern und Alminhabern ausgestellt, die Schäden auf Weiden, Obstwiesen und an Tieren beobachtet haben. Und gebeten haben, dass das Stück, das Schaden verursacht, entnommen werden darf, um weitere Schäden zu vermeiden und die Landwirtschaft zu schützen.

Wie sah der Iter für ein solches Dekret aus?
Die zuständigen Beamten sind hergegangen, haben bei den betreffenden Kommissionen – auf Landesebene gibt es zum Beispiel eine eigene Komission für Fauna – oder von Experten Gutachten eingeholt und das Dekret vorbereitet. Ich habe es dann unterschrieben. So wurde es immer gemacht, in all den abgelaufenen Jahrzehnten – von all denen, die die Zuständigkeiten dafür hatten.

Auch nach Ihnen hat Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler solche Dekrete unterzeichnet.
Auch der Schuler, ja. Es ist ja auch notwendig, dass man hier regulierend eingreifen kann! Und deswegen verstehe ich nicht, dass man uns nach dem Freispruch in erster Instanz jetzt verurteilen kann.

Was sagt Ihnen das?
Für mich ist das ein politisches Urteil. Nichts anderes. Man will halt vor allem beweisen, dass man gegen die Autonomie beziehungsweise die Zuständigkeiten vorgeht, die sich daraus ergeben haben. Ich hoffe, dass auch das Land jetzt Rekurs einlegt. Hier wird nämlich gesagt, die Zuständigkeit liege beim Staat. Aber vor allem bin ich der Meinung, dass wir vor den Kassations- und den Verfassungsgerichtshof und gleichzeitig auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte intervenieren müssen. Denn das Urteil ist unverständlich!

Und allen voran ein Angriff auf die Autonomie?
Ja! Und vor allem gegen meine Person. Das ist ja nicht der erste Prozess, den mir gewisse Leute vom Rechnungshof anhängen. Ich habe noch einen Haufen Prozesse laufen…

Sie sprechen von Robert Schülmers?
Ich will keine Namen nennen, aber jeder weiß, wer es ist. Und schauen Sie: In erster Instanz haben Richter entschieden, die die Verhältnisse hier doch ein bisschen kennen. Und wenn die sagen, das war in Ordnung und dann die zweite Instanz in Rom sagt, nein, das ist nicht in Ordnung, ist das schon etwas komisch. Deswegen werden wir natürlich weitergehen und schauen, gegen das Urteil vorzugehen.

Tierschützer und Jagdgegner jubilieren, sprechen von einem “historischen Urteil”.
Die Jagdgegner werden jetzt natürlich jubeln. Immerhin haben sie die Sache seit dreißig Jahren immer wieder aufgebracht. Verwaltungsgerichte haben die Dekrete immer wieder teilweise ausgesetzt, aber abgesehen davon haben wir vorzu Recht bekommen.

Könnte hier ein Präzedenzfall geschaffen werden? Schließlich liegt seit Kurzem ein Landesgesetzentwurf für die Entnahme von Großraubwild, sprich Wolf und Bär, auf dem Tisch.
Das Urteil hat mit dem nichts zu tun, sondern hier handelt es sich um eine Aktion, die man unternommen hat, um ein Exempel zu statuieren. Interessant ist ja, dass das immer erst gemacht wird, wenn man geht. Solange man im Amt ist, sagen sie nichts. All die, die so groß reden, sollen mal auf die Almen gehen und schauen, wie es dort aussieht!

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen?
Wir gehen auf jeden Fall weiter und werden alles versuchen, damit das Urteil widerrufen beziehungsweise annulliert wird.