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Benko bleibt in den Startlöchern

Aus politischer Sicht ist der Weg für das Kaufhaus-Projekt geebnet. Doch juridisch bleibt die Sache unsicher. Das Verwaltungsgericht hat die Rekurs-Verhandlung vertagt.

Es schien so weit alles glatt zu laufen für die Kaufhaus Bozen GmbH (KHB). Nach dem positiven Ausgang der Bürgerbefragung zum so genannten “Benko-Projekt” hatten der kommissarische Verwalter der Stadt Bozen, Michele Penta, Landeshauptmann Arno Kompatscher und KHB-Präsident Heinz Peter Hager am 12. April die überarbeitete Programmatische Vereinbarung für das Projekt unterzeichnet. Am 20. April folgte die Ratifizierung durch den Bozner Gemeinderat in der Person von Michele Penta, am 26. April gab dann die Landesregierung ihr Ok. Gleichzeitig hat sie auch grünes Licht für den städtebaulichen Umstrukturierungsplan und die vorgesehene Abtretung von Gemeindeimmobilien über ein öffentliches Verfahren gegeben. “Damit können nun die vorgesehenen Veröffentlichungs- und Ausschreibungsverfahren anlaufen”, hieß es vor drei Tagen. Politisch sind die Voraussetzungen also geschaffen, um mit der Realisierung des KHB-Projekts zu starten. Geht es nach Heinz Peter Hager, sollen die Bauarbeiten “spätestens in einem Jahr” anlaufen und “Ende 2019, Anfang 2020” abgeschlossen sein. Doch juristisch ist das Ganze noch nicht in trockenen Tüchern. Das Bozner Verwaltungsgericht hat gestern (28. April) dem Antrag der Erlebnishaus GmbH auf Vertagung der Verhandlung zu den drei Rekursen stattgegeben. Erst am 26. Oktober will das Verwaltungsgericht eine Entscheidung treffen.

Grund für die Vertagung, die die Anwälte der Erlebnishaus GmbH am 20. April beantragt hatten, ist, dass sie einen weiteren Rekurs gegen die Ratifizierung der überarbeiteten Programmatischen Vereinbarung durch Penta und die Landesregierung (die an jenem Tag noch nicht vollzogen war) anstreben. Damit will man auch die Aussetzung des Genehmigungsverfahrens zur Errichtung des Kaufhauses beantragen. Was bedeutet, dass sich der Beginn der Bauarbeiten unumgänglich verzögern wird. Denn mit einer erstinstanzlichen Entscheidung ist frühestens an Weihnachten zu rechnen, voraussichtlich gar erst im neuen Jahr. Somit liegt auch die Entscheidung, ob das europäische Ausschreibungsverfahren für die Gemeindeimmobilien durchgeführt wird ohne den Ausgang des Rekursverfahrens zu kennen, beim neuen Bozner Bürgermeister und seiner Stadtregierung. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass das Ausschreibungsprocedere innerhalb vier Monate nach erfolgter Ratifizierung der Programmatischen Vereinbarung – also allerspätestens Ende August –, erfolgen muss. Trotz des Siegs des Ja bei der Bürgerbefragung, der erfolgten Unterzeichnung und Ratifizierung der Programmatischen Vereinbarung, ist es also noch lange nicht sicher, ob das Benko-Projekt tatsächlich gebaut werden darf.

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Michael Schlauch Ven, 04/29/2016 - 09:08

Wenn der "Weg aus politischer Sicht geebnet" wurde und dabei Regeln nicht eingehalten wurden (es geht immerhin auch um Korruption), dann ist das auch eine politische Frage und keinesfalls schon "politisch gelöst". Man tut so, als ob man jetzt noch etwas "juridisch" deichseln muss und kann, nachdem alles politische schon "gelöst"wurde (nach der nicht-ratifikation des Gemeinderats folgt die Ratifikation des Kommissars) - das wissen wir aber erst nach dem Urteil. Dabei ist das Gerede vom "nur noch juridisch" leider ein weiteres Beispiel dafür, wie die Argumentationslinie Hagers kritiklos wiedergegeben wird.

Ven, 04/29/2016 - 09:08 Collegamento permanente