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Vor allem scheint es ein Problem der Bildung zu sein, wenn man das Vokabular und die Anzahl der Fehler (3 in 6 Zeilen) betrachtet.
Man hätte sich jede Diskussion ersparen können, wenn man recherchiert hätte was das Gesetzesdekret Nr. 172 vom 26.11.2021 (veröffentlicht im Amtsanzeiger Nr. 282 vom 26.11.2021) genau sagt.
Darin steht nichts von einer Fälligkeit der Impfpflicht, die ausdrücklich aus dem ersten Dekret 44/2021 gestrichen wurde. Mit der Verlängerung des Notstandes hat dieses Dekret gar nichts zu tun. So gesehen, hat der Fall des Sanitätsbediensteten eigentlich keine Aufmerksamkeit verdient. Besonders, wenn man bedenkt, welche "Informationen" er herumschickt und woher er sie hat.
War etwa das Archiv voll.
Die Auflagen für Nichtgeimpfte sind im Verhältnis zu den an Covid Erkrankten
( kleiner als 1% der Bevölkerung) völlig überzogen und für die Gesundheit der Allgemeinheit schädlich. Der alleinige Massstab für schäfere Vorschiften sollte sich nur an den effektiven Krankenbettenbelegen durch Covid-Kranke orientieren. Was machen Schüler, die nicht mehr Busfahren dürfen, weil ungeimpft ? Der Schaden steht in keinem akzeptablen Verhältnis zum Nutzen.
Ich selbst bin 3x geimpft und genieße alle Freiheiten...
Ihre Ausführungen haben mit dem Inhalt des Artikels eigentlich nichts zu tun. Ihre Aussage, der Maßstab für die Maßnahmen sollte sich an der Hospitalisierung orientieren, ist richtig. Das wird auch schon seit einer Weile so gehandhabt und die Belegung ist gerade wieder ordentlich am Steigen. Sie meinen wohl eher dass die Maßnahmen in keinem akzeptablen Verhältnis zum Nutzen stehen. Die Realität zeigt besonders anhand der Hospitalisierungen ein anders Bild.