Politik | Polemik

Im Fadenkreuz der Patrioten

Sven Knoll & Co haben sich so sehr auf Ester Happacher eingeschossen, dass man jetzt sogar die italienische Universitätsordnung gegen die Innsbrucker Professorin bemüht.
Hauptgebäude Uni Innsbruck
Foto: Universität Innsbruck
Esther Happacher muss Sven Knoll und den Südtiroler Patrioten Schreckliches angetan haben. 
Nur so ist es erklärbar, welche Energie und welches Engagement die Südtiroler Freiheit im Landtag an den Tag legt, um der 55-jährigen Brixner Verfassungsrechtlerin und Universitätsprofessorin an den Karren zu fahren.
Allein in den ersten zweieinhalb Monaten das Jahres 2020 haben Sven Knoll und Myriam Atz Tammerle drei Landtagsanfragen zu Ester Happacher eingebracht. Dabei geht es sowohl um ihre Lehrstelle in Innsbruck, wie auch um die Berufung der Professorin in die Sechser- und Zwölferkommission. Dazu kommen zwei weitere Landtagsanfragen der Südtiroler Freiheit in den Jahren 2016 und 2017.
Wie weit man in dieser Kampagne zu gehen bereit ist, zeigt sich aber jetzt. Am vergangenen Freitag hat das Duo Knoll/Tammerle eine Landtagsanfrage eingebracht, die genauso von Alessandro Urzi stammen könnte.
 
 
Denn plötzlich spielen sich die Vertreter jener Partei, deren oberstes politisches Ziel die Rückkehr Südtirols zu Österreich ist und die die Bezeichnung Tirol im Namen besonders hervorhebt (Süd Tiroler Freiheit), als Verteidiger des italienischen Berufungssystems an Universitäten auf.
Am vergangenen Freitag hat das Duo Knoll/Tammerle eine Landtagsanfrage eingebracht, die genauso von Alessandro Urzi stammen könnte.
Denn nach Meinung der Patrioten habe Happacher, die in Innsbruck lehrt, nicht die in Italien vorgesehenen Voraussetzungen für eine Professur.
 

Gravierender Vorwurf

 
Bereits in den vorhergehenden Anfragen hatten Sven Knoll und Myriam Atz Tammerle offen Zweifel an der wissenschaftlichen Qualifikation der Südtiroler Uniprofessorin geäußert. Dabei stellten die beiden Landtagsabgeordneten auch die Frage, wie viele Fachartikel in anerkannten italienischen Zeitschriften Ester Happacher zum Verfassungsrecht vorzuweisen habe?
Die Antwort von Landeshauptmann Arno Kompatscher hat die Südtiroler Freiheit nicht zufriedengestellt. Deshalb legt man jetzt nach.
In der neuen Landtagsanfrage heißt es:
 
„Unsere gezielt gestellten Fragen, über wie viele Fachartikel der 1. Klasse („fascia A“) Frau Happacher im Jahr 2010, also im Jahr ihrer Habilitation, sowie im Jahr 2017, also im Jahr ihrer Berufung auf eine Professur für italienisches Verfassungsrecht an der Universität Innsbruck, verfügte, blieben unbeantwortet, u. a. mit der Begründung, dass, so sinngemäß, sich die Anerkennung als Wissenschaftler in der Wissenschaftsgemeinde nach den Kriterien jenes Landes bemesse, in dem man die wissenschaftliche Tätigkeit ausübt. 
De facto hat damit die Landesregierung bestätigt, dass Frau Happacher die in Italien geltenden Voraussetzungen für eine Berufung auf eine Professur für italienisches Verfassungsrecht nicht im Mindesten erfüllt und dass sie in Italien auf der Grundlage ihrer wissenschaftlichen Leistungen nicht einmal zu einem Habilitationsverfahren zweiten Grades (geschweige denn zu einem Berufungsverfahren) zugelassen worden wäre. Die wissenschaftliche Reputation von Frau Happacher erweist sich somit, anders als von der Landesregierung behauptet, als nicht erwiesen.“
 
 
Aus diesen Bedenken leitet die Südtiroler Freiheit jetzt einen „gravierenden Vorwurf“ ab, den man in einer Frage zusammenfasst:
 
„Ist es vertretbar, dass die Süd-Tiroler Landesregierung das integrierte Diplomstudium für Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck mit Millionenbeträgen subventioniert, wenn gleichzeitig für dieses Studium Berufungen erfolgen, die nicht im Geringsten den italienischen Kriterien genügen?“
 

Schaden für die Autonomie

 
Nach Auffassung von Sven Knoll bildet das integrierte Diplomstudium Juristen primär für Südtirol und für Italien aus, demnach müssten dort naturgemäß die italienischen Kriterien für die Anerkennung im wissenschaftlichen Bereich gelten.
Wie groß die Sorge der Patrioten ist, zeigt sich im letzten Punkt der Anfrage.
 
„Ist der Landesregierung bewusst, dass die Förderung eines Studiums, in dessen Rahmen Juristen im italienischen Verfassungsrecht habilitiert werden, die den italienischen Anforderungen für dieses Fachgebiet bei Weitem nicht genügen, auch autonomiepolitischen Schaden anrichtet, wenn diese Juristen die Anliegen Süd-Tirols in Süd-Tirol und in Italien gegenüber Fachkollegen vertreten müssen, die weit höheren Ansprüchen gerecht werden mussten?“
 
Es ist ein beachtlicher Paradigmenwechsel, dass die Südtiroler Freiheit plötzlich darauf besteht, dass an der Uni Innsbruck die italienischen Spielregeln gelten sollen.
 
 
Dass sich Sven Knoll & Co so weit in ihrem persönlichen Kampf gegen Esther Happacher verbiegen, dürfte Einiges über die Motive dieser Kampagne aussagen.
Interessant dabei ist, dass die Südtiroler Freiheit gleichzeitig gegen eine Berufung von Francesco Palermo an die Uni Innsbruck mobil macht.  
Der Zufall will es aber auch, dass die Südtiroler Freiheit wie auch der Südtiroler Schützenbund in ihrer wissenschaftlichen Expertise seit Jahren auf den Südtiroler Uniprofessor für Völkerrecht und Europarecht Peter Hilpold setzen. 
Hilpold hat im Auftrag der Südtiroler Freiheit und des Schützenbundes mehrere Studien verfasst. Etwa zur Selbstbestimmung oder zum Doppelpass.
Darin kommt Hilpold zu gegensätzlichen Schlussfolgerungen wie Ester Happacher oder der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Innsbruck Walter Obwexer, der zusammmen mit Happacher die amtierende Landesregierung berät.
Ein Schelm, wer Böses denkt?

 

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Hartmuth Staffler Mi., 25.03.2020 - 13:24

Tatsache ist, dass Esther Happacher der italienischen Regierung so sympatisch ist, dass sie in die Sechser- und Zwölferkommission berufen wurde, obwohl sie die Voraussetzungen nicht erfüllt. Diese Sympathie dürfte wohl auf Gegenseitigkeit beruhen, womit eigentlich alles geklärt wäre.

Mi., 25.03.2020 - 13:24 Permalink
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Profil für Benutzer Manfred Klotz
Manfred Klotz Mi., 25.03.2020 - 15:00

Antwort auf von Hartmuth Staffler

Dass sie die Voraussetzungen nicht erfüllt behauptet Sven Knoll. Ist es vielleicht möglich sich einzig und allein auf die Kompetenz einer Person zu beschränken? Aber mir ist auch klar, dass das Konzept "Kompetenz" bei Knoll keinen Anklang findet. Da müsste er selbst liefern und das ist kompliziert.

Mi., 25.03.2020 - 15:00 Permalink