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Vallazzas Brüder

Manfred Vallazza und seine Familie haben bereits dreimal denselben Deal mit einer Erweiterungszone durchgezogen. Zweimal hat das Land mitgespielt und gezahlt.
Vallazza, Manfred
Foto: Facebook
Der Artikel „Vallazzas Schwester“ hat einigen Staub aufgewirbelt.
Der Gadertaler SVP-Politiker kommt in seiner eigenen Partei jetzt unter Beschuss. Manfred Vallazza selbst äußerst sich in einer Gegendarstellung an Salto.bz nicht zum eigentlichen Sachverhalt, sondern lenkt auf einen Nebenschauplatz ab. Der SVP-Landtagsabgeordnete führt aus, dass seine Schwester Monica Vallazza alle Voraussetzungen für den geförderten Wohnbau besitze. Genau das hat Salto.bz aber niemals in Frage gestellt.
Salto.bz hat eine Affäre nachgezeichnet, in der der Gadertaler SVP-Politiker und Angestellte des Bauernbundes im Zusammenspiel mit der Gemeinde Wengen eine Operation durchgezogen hat, die Südtirols Finanzierung von gefördertem Bauland ad absurdum führt.
Durch die "geschickte" Auslegung der Bestimmungen, erfunden von einem Anwalt und ehemaligen Gadertaler Bürgermeister, praktiziert man seit eineinhalb Jahrzehnten in den Gemeinden Wengen, Enneberg und St. Martin in Thurn ein ausgeklügeltes System, mit dem die Kommunen im Zusammenspiel mit privaten Grundeigentümern das Land finanziell ordentlich übers Ohren gehaut haben.
Auch der Bürgermeister der Gemeinde Wengen, Angel Miribung, behauptet am Donnerstag RAI Südtirol gegenüber, dass alles korrekt abgelaufen sei.
Dabei verschweigen sowohl Manfred Vallazza als auch Angel Miribung ein wesentliches Detail.
Die jetzt im Fokus stehende Operation ist bereits die dritte Erweiterungszone im Weiler Cians, die ursprünglich der Familie Vallazza gehört hat und über denselben Weg am Ende zum geförderten Wohnbau für enge Verwandte wurde.
 

Das System

 
Es geht um die sogenannten „Mikrozonen“ im geförderten Wohnbau. Das sind kleine Wohnbau- und Erweiterungszonen, in denen nur ein oder zwei Häuser gebaut werden können und die meistens in abgelegenen Weilern oder abseits des geschlossenen Siedlungsgebietes ausgewiesen werden. Die Besitzer verzichten dabei auf den ihnen zustehenden freien Teil (40 bzw. 45 %) und lassen die gesamte Fläche dem geförderten Wohnbau zuweisen.
Nach der Ausweisung der Erweiterungszone durch die Gemeinde suchen die für den geförderten Wohnbau Berechtigten um die Zuweisung an. Unter den Gesuchstellern sind auch die Kinder oder Verwandten des ursprünglichen Grundbesitzers, die alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Gemeinde erstellt die vorgesehene Rangliste. Kurz vor der Zuweisung verzichten dann die Vorgereihten und so kommen die Kinder bzw. die Verwandten des ursprünglichen Grundeigentümers zum Zug.
 
 
 
Verkürzt dargestellt: Der Sohn baut ein Haus neben dem elterlichen Hof, der Vater bekommt für den Baugrund von der Gemeinde eine erhöhte Enteignungssumme ausbezahlt. Der Sohn selbst zahlt nur 50 Prozent des Enteignungspreises für den Grund, die restlichen 50 Prozent werden von der Gemeinde übernommen. Weil der Sohn zusätzlich noch um eine Wohnbauförderung ansuchen kann, ist es für die gesamte Familie eine mehr als lukrative Operation.
Aber auch die Gemeinde steigt ohne Verlust aus diesem mirakulösen Kreislauf aus. Laut Landesgesetz erhält die Gemeinde über die Baulandfinanzierung die restlichen 50 Prozent des Enteignungspreises vom Land rückerstattet.
Am Ende spielt das Land Christkind und die Verwandten der privaten Grundeigentümer kommen verbilligt zu einem Eigenheim neben ihrem Elternhaus.
 

Das Urteil

 
Eine solche Operation hat Manfred Vallazza durchgeführt. Der Regionalassessor, SVP-Landtagsabgeordnete und Landtagsvizepräsident hat im Wengener Weiler Cians eine 850 Quadratmeter große Wiese als Erweiterungszone für den geförderten Wohnbau der Gemeinde per Enteignung überlassen. Vallazza hat auf eigene Kosten den Durchführungsplan erstellt, und am Ende konnten seine Schwester Monika Vallazza und sein Cousin Daniel Vallazza dort zwei Häuser bauen. Formal hat man dabei in der Gemeinde alles so hinbekommen, dass es den geltenden Bestimmungen entspricht.
Doch der damalige Direktor des Amtes für Wohnbauförderung, Martin Zelger, war lange vorher dem Gadertaler Trick auf die Schliche gekommen und verweigerte in ähnlich gelagerten oder auch de facto identischen Fällen die Rückzahlung durch das Land. Mehrere Gemeinden klagten daraufhin vor dem Bozner Verwaltungsgericht, das dem Land letztlich in allen Fällen Recht gab. Auch der Staatsrat bestätigte später Zelgers Auslegung, dass man hier ein öffentliches Interesse vorschiebt, um in Wirklichkeit Privatinteressen zu bedienen.
Trotz dieser Vorgeschichte suchte Bürgermeister Angel Miribung auch im Fall der Zone „Cians 2“ wiederum beim Land um Finanzierung und Rückerstattung von 50 Prozent der Enteignungssumme an, die man Manfred Vallazza für den Grund gezahlt hat - als hätte es diese Urteile nie gegeben. Weil das Amt diesen Antrag  per Dekret im Dezember 2021 endgültig abgelehnt hat, reichte die Gemeinde Wengen Anfang dieses Jahres gegen das Land Rekurs beim Bozner Verwaltungsgericht ein. Anwaltlich vertreten wird die Gemeinde vor dem Bozner dabei vom SVP-Senator und Vallazza-Parteikollegen Meinhard Durnwalder.
 

 
Am 1. August 2022 wurde jetzt das Urteil veröffentlicht. Der Richtersenat hat den Rekurs in allen Punkten abgewiesen. Urteilsverfasserin Margit Falk Ebner geht dabei äußerst mutig und engagiert nicht nur mit der Gemeinde Wengen, sondern auch mit dem indirekten Nutznießer der Operation, Manfred Vallazza, hart ins Gericht.
So heißt es im Urteil:
 
„Im Anlassfall wurden diese von den genannten Gesetzesbestimmungen geschaffenen Anreize gezielt so angewendet, dass dem Grundeigentümers und dessen Schwester unter mehreren Gesichtspunkten finanzielle Vorteile entstanden und gleichzeitig der öffentlichen Hand ein finanzieller Nachteil zugefügt wurde.“
 
Richterin Falk Ebner quantifiziert im Urteil den potenziellen Schaden für das Land: 100.000 Euro.
 

25 Zufälle

 
Angel Miribung ist seit 2015 Bürgermeister von Wengen. Von RAI Südtirol auf die Affäre  angesprochen, wiegelt Miribung noch am Donnerstag ab: „Hier geht es nicht um ein Privatinteresse, sondern um ein öffentliches Interesse und zufällig sind hier Verwandte des Besitzer eingewiesen worden, aber die waren ja auf einer Rangordnung. Das ist alles rechtmäßig entstanden“.
In der Gemeinde Wengen muss der Zufall seit Jahren zumindest ein Assessorat bekleiden. Das sagen die Fakten.
 
 
 
Denn zwischen September 2005 und November 2018 wurden allein in der Gemeinde Wengen 25 verschiedene Erweiterungszonen für den geförderten Wohnbau ausgewiesen, in denen mit diesem Trick direkte Verwandte des Grundeigentümers zum Zug gekommen sind - der Großteil davon noch unter Miribungs Vorgänger Franz Complojer.
In diesen Minizonen wurden ein, zwei oder drei Wohneinheiten errichtet, in denen dann „zufällig“ der Bruder, die Schwester, der Sohn, die Tochter, die Nichte oder der Neffe des ursprünglichen Grundbesitzers zu einem doppelt geförderten Eigenheim kommt.
Bei 14 dieser Erweiterungszonen - Funtanela 1, Miribung, Arciara, Cians, Ciablun, Coz, Plaiac 3, Funtanela 3, Runch, Pedeora, Camplo 5, Piculin 4 und Alcialc - ging das Spiel auf.
In der Gemeinde Wengen muss der Zufall seit Jahren zumindest ein Assessorat bekleiden.
Die Anträge der Gemeinde Wengen auf den Landesbeitrag von 50 Prozent wurden noch unter Martin Zelgers Vorgänger angenommen, und das Land zahlte jahrelang viel Geld für die kreative Baulandbeschaffung in Wengen.
 

Familiäre Erweiterungszonen

 
Was aber besonders brisant ist:
Unter diesen in den vergangenen Jahren vom Land geförderten Erweiterungszonen finden sich gleich zwei Zonen, die direkt Manfred Vallazza und seine Familie betreffen.
In der jetzt aufgedeckten Affäre geht es um die Erweiterungszone „Cians 2“. Daraus lässt sich schließen, dass es auch eine Zone „Cians (1)“ geben sollte.
Diese gibt es auch wirklich: Die Erweiterungszone Cians war eine 500 Quadratmeter große Wiese, die laut Grundbuch ursprünglich Federico Vallazza, dem Vater von Manfred Vallazza, gehörte. Die Zone wurde im September 2008 von der Gemeinde für den geförderten Wohnbau enteignet. Zugewiesen wurde die Fläche - natürlich streng nach Rangordnung - schließlich Mati Vallazza, dem Sohn des Grundeigentümers und Bruder von Manfred Vallazza. In diesem Fall hat das Land der Gemeinde 50 Prozent der erhöhten Enteignungssumme bezahlt.
 
 
 
Manfred Vallazza hat am 8. August 2008 den geschlossen Erbhof Survisc von seinem Vater übernommen. Fast gleichzeitig weist die Gemeinde Wengen im Weiler Cians die Erweiterungszone Plaiac 3 aus. Die 1696 Quadratmeter großen Wiese, die Manfred Vallazza und seinem Vater Federico gehört, wird ebenfalls von der Gemeinde für den geförderten Wohnbau enteignet. Am Ende entstehen dort drei Wohneinheiten. Eine davon wird - immer zufällig und streng nach Rangordnung - Merch Vallazza, einem weiteren Bruder von Manfred Vallazza zugewiesen. Aber auch Carlo Vallazza, ein Cousin des SVP-Politikers, kommt hier zum Zug.
Auch in diesem Fall geht der Plan auf. Die Mitglieder der Familie Vallazza zahlen nur 50 Prozent des Preises für die Grundzuweisung, die anderen 50 Prozent der Enteignungssumme werden vom Land finanziert.
Erst beim dritten Versuch haben der zuständige Amtsdirektor und das Bozner Verwaltungsgericht den „schlauen Bauer“ und SVP-Politiker jetzt gestoppt.
Manfred Vallazza selbst verteidigt diese Vorgangsweise als „Maßnahme gegen den Ausverkauf der Heimat“.
Höchst verwerflich und unseriös“ - so der SVP-Politiker - sei nur die Berichterstattung über diese Affäre.
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Josef Fulterer Ven, 08/12/2022 - 05:28

Was sich da die Gadertaler Gemeinden zum Schaden der Landesverwaltung und damit auch zum Nachteil für die anderen sozialen Wohnungsbauer geleistet haben, ist ein politischer Skandal.
Hoffentlich hat die Landesregierung den Mut, die Mitbeteiligten auszumisten und die veruntreuten Gelder samt Zinsen, von den Gemeinden zurück zu fordern.

Ven, 08/12/2022 - 05:28 Collegamento permanente
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Hansjörg Zuech Ven, 08/12/2022 - 07:28

Wenn dieser Bericht den Tatsachen entspricht, dann muss man sich das einmal vorstellen, da dient ein SVP-Abgeordneter dem Land Südtirol, verdient gut und betrügt dann noch das Land. Da musste eine Jasmin Ladurner im Verhältnis schon wegen weniger Schaden gegenüber dem Land Südtirol zurücktreten. Man muss sich auch die Frage stellen, wie viel andere Persönlichkeiten haben diesen "Deal" mit dem Land so ausgenutzt? Interessant, eigentlich machen das immer DIE, die das Geld hätten. Gut, dass diesmal besser nachgeschaut wurde. Was passiert jetzt, fällt DAS unter übliches SVP-Kavaliersdelikt, Bauernschlauheit oder Fall für den Staatsanwalt?

Ven, 08/12/2022 - 07:28 Collegamento permanente
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Blaas Walter Ven, 08/12/2022 - 12:56

Immer wieder habe ich als Landtagsabgeordneter die Missstände mit den Konventionierungen angesprochen und als Südtirols größten Subventionsbetrug gegeißelt. Damals haben nur sehr wenige Notiz nehmen wollen.

Ven, 08/12/2022 - 12:56 Collegamento permanente
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Sepp.Bacher Ven, 08/12/2022 - 12:59

Die Dimension dieser Geschicht ist für mich nicht gut einschätzbar. Ich dachte, da müsste es wohl eine Anzeige wegen versuchten Betruges geben. Oder die Staatsanwaltschaft oder der Rechnungshof müssten von sich aus aktiv werden. Aber anscheinend nicht.
Wie gerade ich im Mittagsmagazin gehört habe, hat es aus Gadertaler Gemeinden schon mehrere Rückverweisungen von Gesuchen und auch mehrere Prozesse beimVerwaltungsgericht gegeben, bei denen das Land immer Recht bekommen habe.
Ich frage mich, warum man das Spiel weiterbetreibt? Anscheinend hat der Trick öfters funktioniert, sonst würde man es nicht immer wieder versuchen?!
M.E. müsste das Amt jetzt alle Gesuche, die ähnlich gelagert waren, im Nachhinein erneut überprüfen. Wahrscheinlich besteht aber kein Interesse dafür.
Für meinem Dafürhalten müssten die Verantwortlichen in den Gemeinden und beim Land, die diese "Schlupflöcher" ermöglicht haben, vorgeknüpft werden. denn ohne sie wäre dieser systematische Betrug ja nicht möglich gewesen.

Ven, 08/12/2022 - 12:59 Collegamento permanente
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alfred frei Ven, 08/12/2022 - 16:03

In der Landesverwaltung wäre ein Ethikkodex angebracht :"eine Reihe ethischer Grundsätze mit nachfolgenden Verhaltensregeln, die die vom Gesetz auferlegten Verpflichtungen ergänzen und darüber hinausgehen und mit dem Strafrecht verbinden. Warum nicht ?

Ven, 08/12/2022 - 16:03 Collegamento permanente
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Stefan S Ven, 08/12/2022 - 16:13

Wer sich mal mit dem praktischen Gesetzgebungsverfahren auseinandersetzt wird ganz schnell feststellen das die ach so findigen Anwälte/Juristen daran beteiligt sind und genau diese Lücken einbauen um sie später zu bedienen.
Oder wer berät den Gesetzgeber juristisch?

Ven, 08/12/2022 - 16:13 Collegamento permanente
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Martin Federspieler Ven, 08/12/2022 - 17:09

Aus meiner Sicht ist das so zu bewerten: wenn es urbanistisch und auch aus anderen Aspekten des öff. Intetesse sinnvoll ist, in der Nähe von Höfen solche kleinen Bauzonen auszuweisen, war das alles korrekt. Wer Anrecht auf gefördertes Bauland hat, kann darum ansuchen, egal ob es sich in Dorfnähe oder eben in einem entlegenen Weiler befindet.
Mit dem Unterschied, dass das Bauland in Dorfnähe teurer ist und daher auch dem Land mehr kostet.
Es soll auch nicht vergessen werden, dass der große Reibach in den großen Zonen in teuren Gegenden gemacht wird.

Ven, 08/12/2022 - 17:09 Collegamento permanente
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m s Ven, 08/12/2022 - 17:16

Zum schämen diese Dreistigkeit und dass erst nach so langer Zeit und auch erst durch die Gerichtsbarkeit diesem Schindluder ein Riegel vorgeschoben wurde. Ein Armutszeugnis für Politik (SVP), Gemeindenverband und Landesverwaltung,- ausgenommen dem Beamten der hier stutzig wurde. Und so ein Rechtsanwalt, der sowas auch noch verteidigt, soll die Interessen Südtirols in Rom vertreten? Ich hoffe die Pusterer wählen ihn nicht, da er von öffentlichem Interesse keine Ahnung zu haben scheint.

Ven, 08/12/2022 - 17:16 Collegamento permanente
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Helga Plankensteiner Ven, 08/12/2022 - 18:46

Das Gesetz lässt diese Vorgangsweise zu. Die Ausweisung derartiger Mikrozonen im Bauleitplan bewerten und genehmigen aber auch Landeskommissionen und letztendlich die Landesregierung. Folglich hätten diese dem zugegeben etwas dreisten Treiben viel früher den Riegel vorschieben können.

Ven, 08/12/2022 - 18:46 Collegamento permanente
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Klemens Riegler Sab, 08/13/2022 - 22:38

1. hätte das Gesetz sofort nach den ersten Vorfällen überarbeitet werden müssen.
2. denn wer baut sich schon sein Eigenheim (laut Rangordnung) neben einen alleinstehenden Bauernhof, wenn er genau weiß, dass das ein abgekartetes Spiel ist und er ein Leben lang mit dem "enteigneten" Bauer zu streiten hat. Weil dieser vielleicht seinen Mist vor der neuen Haustür lagert oder der Traktor vor der Garage geparkt wird.
3. ist der Skandal wohl noch großer als in den Beiträgen von C.F. dargestellt; Vallazza dürfte sich damit noch viel mehr Geld erspart haben! Anstatt seinen Geschwistern den ihnen zustehenden Erbteil abgeben zu müssen, hat er anscheinend auch noch "Baugrund" lukrativ verkauft, anstatt ihn zu teilen. Die Geschwister scheinen in dieser Form auf Kosten der Öffentlichkeit zu ihren Erbteilen gekommen zu sein, ohne dass der bauernschlaue und oft großmaulige Herr Manfred Vallazza in die eigene Tasche greifen musste.
p.s. den im Prinzip wertlosen Baugrund hätte er seinen Geschwistern wahrscheinlich sowieso geben müssen. Aber Wohnbauförderung hätte er wohl keine erhalten. In dieser Form haben die Geschwister ihren Erbteil zu einem großen Teil auf Kosten des Steuerzahlers "erhalten". Irgendwie genial!
4. "Volksvertreter" wie Meini Durnwalder müssen sich schlicht schämen. Es geziemt sich einfach nicht als vom Volk gewähltes Organ zum Schaden der Öffentlichkeit tätig zu sein. Oder - wie im diesem Fall - Betrüger und Schmarotzer zu vertreten und gegen Landesgesetze vor Gericht zu ziehen. Gesetze übrigens, die von der eigenen Partei eingeführt wurden. Womöglich hat Mister Durnwalder daran sogar selbst gebastelt.
5. Manni & Meini ... zahlt den Steuerzahlern jeden Penny oder Euro samt Zinsen zurück ... und dann ... tretet zurück!

Sab, 08/13/2022 - 22:38 Collegamento permanente